Freier Kredit Tanz und Theater
Das Ressort Tanz und Theater ist mit der Förderung im Bereich der freien professionellen Darstellenden Künste in der Stadt Zürich beauftragt. Neben der Konzeptförderung mit spezifischen Bestimmungen und den zweckgebundenen Mitteln der Ko-Produktionsinstitutionen, stehen im Freien Kredit Mittel für Produktionen und Gastspiele sowie für Teilhabe und Aufbau von Gruppen und neuen Zusammenschlüssen im Bereich Darstellende Künste für Kinder und Jugendliche zur Verfügung.
Fördergesuche werden aufgrund der Richtlinien für das Ressort Tanz und Theater beurteilt. Diese basieren auf dem im Kulturleitbild 2024–2027 beschriebenen Selbstverständnis der Dienstabteilung Kultur und den Grundsätzen der Förderung (Kulturleitbild 2024–2027, S. 17):
- Die Dienstabteilung Kultur fördert das professionelle Kulturschaffen und ist bestrebt, möglichst optimale Rahmenbedingungen zu schaffen.
- Sie versteht sich als Förderin, Ermöglicherin und Vermittlerin für die in Zürich lebenden und arbeitenden Kulturschaffenden.
- Die Dienstabteilung Kultur überblickt das gesamte Kulturschaffen in der Stadt Zürich, setzt Prioritäten und bezieht neben der Perspektive der Künstler*innen und Kulturinstitutionen auch jene des Publikums in die Förderung mit ein.
Sorgfalt, Effizienz und Transparenz sowie der Grundsatz der Gleichbehandlung prägen ihren Umgang mit den Mitteln der öffentlichen Hand.
Die Kulturförderung respektiert die künstlerische Freiheit der unterstützten Projekte.
- Die Förderung erfolgt unabhängig vom politischen, konfessionellen oder kulturellen Hintergrund der Akteur*innen. Bei der Förderung sind Gleichstellung, Diversität und Inklusion wichtige Anliegen.
- Die Kulturförderung trägt dazu bei, Vielfalt in Produktion, Präsentation und Rezeption zu ermöglichen.
- Ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit werden bei der Förderung berücksichtigt.
- Die Kulturförderung hat den Anspruch, kontinuierlich und partnerschaftlich zu fördern und mit punktueller Unterstützung auch einzelnen kulturellen Projekten zur Realisierung zu verhelfen.
Die Dienstabteilung Kultur unterscheidet bei einmaligen Förderbeiträgen zwischen personenbezogenen Beiträgen und Projektbeiträgen.
a) Personenbezogene Beiträge werden einer Einzelperson oder einer Gruppe von Kulturschaffenden der freien Szene zugesprochen. Sie bieten ihnen die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum ihrer künstlerischen Tätigkeit nachzugehen. Der Beitrag ermöglicht die Arbeit an künstlerischen Vorhaben, ohne zwingend an eine abgeschlossene Umsetzung im Sinne z. B. einer Aufführung, eines Videos oder eines Buchs gebunden zu sein.
Personenbezogene Beiträge der Dienstabteilung Kultur sind z. B.: Arbeitsbeitrag, Auslandatelier-Stipendium, Werkjahr.
b) Projektbeiträge werden einem konkreten künstlerischen Projekt zugesprochen, an dem eine Einzelperson oder eine Gruppe Kulturschaffender beteiligt ist. Der Beitrag wird für alle Aufwände des Projekts (Personal- und Sachaufwände) gesprochen. Projektbeiträge der Dienstabteilung Kultur sind z. B.: Druckkostenbeitrag, Festivalbeitrag, Produktionsbeitrag. Förderbeiträge werden in der Regel auf Gesuch hin ausgerichtet. Auf Förderbeiträge besteht kein Anspruch. Das Verfahren richtet sich nach dem «Reglement über die Fachkommissionen in der Kulturförderung».
Die Gesuchstellenden werden in der Regel rund acht Wochen nach der jeweiligen Eingabefrist schriftlich benachrichtigt.
Ansprechpersonen
Michael Rüegg, Ressortleitung Theater, 044 412 31 34