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Richtlinien und Auflagen für das Ressort Tanz und Theater

Richtlinien und Auflagen für das Ressort Tanz und Theater

Ab 1. Januar 2024 gelten neue Richtlinien. 

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Formale Kriterien

Spezifische Ausschlusskriterien für das Ressort Tanz und Theater

Keine Beiträge werden ausgerichtet an:

  • Jubiläumsanlässe, Festivals, Reihen, Film- und Theatersport-Projekte
  • Gruppen oder Einzelkünstler*innen der freien Szene, die zeitgleich mit einem Konzeptförderbeitrag der Stadt Zürich unterstützt werden
  • Gruppen oder Einzelkünstler*innen der freien Szene, die für den gleichen Zweck von einer Zürcher Ko-Produktionsinstitution (Fabriktheater Rote Fabrik, Gessnerallee Zürich, Tanzhaus Zürich oder Zürcher Theater Spektakel) einen Produktionsbeitrag erhalten (Ausnahme Förderbeitrag «Gastspielbeitrag»)

Inhaltliche Kriterien

Erläuterungen von Begriffen

Auflagen Ressort Tanz und Theater

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