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Weitere Fördermassnahmen

Neben den Förderbeiträgen in Form der Konzeptförderung, dem Freien Kredit und den Produktionsbeiträgen der Ko-Produktionsinstitutionen wurden im neuen Fördersystem weitere Fördermassnahmen beschlossen, um die Tanz- und Theaterlandschaft der Stadt Zürich sinnvoll zu ergänzen und langfristig zu stärken. Sie waren aber nicht Teil der Volksabstimmung «Rahmenkredit Konzeptförderung» vom 29. November 2020, d.h. sie brauchen eigenständige Rechtsgrundlagen. Für die Produktionsplattform hat der Gemeinderat 2020 einen vierjährigen Kredit für die Jahre 2021 bis 2024 gesprochen. Für den unkuratierten Raum wird der Antrag an den Gemeinderat zurzeit vorbereitet und für das geplante Tanz- und Theaterhaus für Kinder und Jugendliche braucht es für die unbefristeten Betriebsbeiträge einen Volksentscheid.

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