Global Navigation

Stadt Zürich wird Bundesgerichtsentscheid betreffend Lohndiskriminierung im Gesundheitswesen umsetzen

Medienmitteilung

Das Bundesgericht hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts bestätigt, dass die Stadt Zürich die Gesundheitsberufe im alten Lohnsystem im Umfang von ein bis zwei Lohnklassen zwischen dem 1. Januar 1997 und 30. Juni 2002 diskriminiert habe. Andererseits entschied es, dass die Differenzzulagen für die Stadtpolizistinnen und -polizisten keine Diskriminierungen gegenüber dem Personal im Gesundheitswesen darstellten.

9. Januar 2008

Diese Lohndiskriminierung wurde von rund 900 Angestellten geltend gemacht, welche die Stadt Zürich deshalb betrieben haben. Mit diesem Schritt haben sie die Verjährungsfrist von fünf Jahren unterbrochen. Diese Lohnnachforderungen sind gemäss dem Bundesgerichtsurteil in Teilen gerechtfertigt. Die Stadt Zürich wird deshalb für deren Bereinigung eine Task Force einsetzen mit dem Ziel, die individuell zustehenden Nachzahlungen wenn immer möglich bis Ende Jahr auszurichten.

Für diese Lohnnachzahlungen rechnet die Stadt Zürich mit einem Betrag in der Grössenordnung von 20 Millionen Franken.

Weitere Informationen