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Stadtrat beschliesst Pilotversuch mit Bodycams

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat ein Reglement erlassen, das den Pilotversuch mit Bodycams bei der Stadtpolizei regelt. Die Kameras sollen zum Einsatz kommen, wenn Polizeiangehörige Privatpersonen im öffentlichen Raum anhalten oder kontrollieren. Damit sollen präventiv gewalttätige oder verbale Übergriffe verhindert und das Verhalten der Beteiligten dokumentiert werden.

13. Dezember 2016

Die Stadtpolizei bewegt sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in einem urbanen Raum, in dem verschiedene Lebens- und Sichtweisen aufeinandertreffen. Deshalb birgt der Kontakt mit der Polizei ein gewisses Konfliktpotential, beispielsweise im Zusammenhang mit Personenkontrollen. Die allermeisten Personenkontrollen laufen problemlos ab. In einigen Fällen gibt es jedoch Kritik und Beschwerden über die Stadtpolizei. Ausserdem sind Polizeiangehörige seit Jahren verbalen und physischen Übergriffen ausgesetzt. 

Stadtrat Richard Wolff und Kommandant Daniel Blumer starteten deshalb zu Beginn dieses Jahres das Projekt «PiuS» (Polizeiarbeit in urbanen Spannungsfeldern), das sich in vier Teilprojekte gliedert:

  • Analyse der polizeilichen Praxis bei Personenkontrollen;
  • Überprüfung der bestehenden Beschwerdemöglichkeiten gegen die Stadtpolizei;
  • Analyse von Ausmass und Ursachen der Übergriffe auf Polizeiangehörige; und
  • Pilotversuch des Einsatzes von Bild- und Tonaufnahmen (Bodycams).

Der Stadtrat hat nun ein Reglement erlassen, damit die Stadtpolizei über die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen verfügt, um in einem Pilotversuch den Einsatz von Bodycams zu testen. Bodycams sollen zum Einsatz kommen, wenn die Stadtpolizei Privatpersonen im öffentlichen Raum anhält oder kontrolliert. Dabei will sie präventiv gewalttätige oder verbale Übergriffe durch Privatpersonen oder Polizeiangehörige verhindern und einen allfälligen Eskalationsverlauf sowie das Verhalten der Beteiligten dokumentieren und überprüfen. Damit haben die Körperkameras auch einen Bezug zu den anderen Teilprojekten von «PiuS».

Das Konzept des Pilotversuchs sieht im Wesentlichen das Folgende vor:

  • Polizeiangehörige, die eine Kamera bedienen, müssen gekennzeichnet sein und Betroffene müssen eine laufende Aufzeichnung erkennen können. Der verdeckte Einsatz von Bodycams ist nicht zulässig. Die Polizei startet die Aufzeichnung, wenn sie aufgrund der Umstände annehmen muss, dass eine physische oder verbale Eskalation oder eine strafbare Handlung unmittelbar bevorsteht. Grundsätzlich ist die Aufzeichnung mündlich anzukündigen. Betroffene Privatpersonen können den Start der Aufzeichnung von der Polizei verlangen, wenn sie ein nicht korrektes Verhalten der Polizeiangehörigen annehmen. Die Stadtpolizei erfasst nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung der Umstände den Kontakt zwischen den Polizeiangehörigen und den Privatpersonen ganzheitlich, damit deren Verhalten objektiv beurteilt werden kann.
  • Die Aufnahmen werden nach 100 Tagen automatisch gelöscht, ausser sie werden für ein Verfahren benötigt. Die Rechte von Betroffenen wie beispielsweise das Einsichtsrecht in die Aufnahmen ist selbstverständlich gewährleistet. Auch der Informationssicherheit kommt ein hoher Stellenwert zu, indem beispielsweise die Aufzeichnungen im System bis zu ihrer Löschung in unveränderter Form verfügbar sein müssen und die Protokollierung sämtlicher Zugriffe auf die Aufnahmen im System erfolgt.
  • Die Stadtpolizei legt dem Stadtrat und dem Datenschutzbeauftragten spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Beginn des Pilotversuchs einen Evaluationsbericht vor. Gestützt darauf entscheidet der Stadtrat über Fortführung oder Einstellung der Bearbeitung. Die Datenbearbeitung wird in jedem Fall abgebrochen, wenn das Parlament innerhalb von vier Jahren nach Beginn des Pilotversuchs keine Rechtsgrundlage erlassen hat.
  • Der Pilotversuch soll wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden.

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