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Dienstabteilungen

Der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements sind neben dem Departementssekretariat die Dienstabteilungen Stadtpolizei, Schutz & Rettung und Verkehr, sowie - administrativ - das Stadtrichteramt unterstellt.

Stadtpolizei Zürich - Sicher für alle

Sicherheit ist Voraussetzung für eine tolerante und freie Gesellschaft. Die Stadtpolizei Zürich setzt sich deshalb rund um die Uhr für den Schutz und die Sicherheit der Zürcher Bevölkerung ein.

Schutz & Rettung - 24h - Immer für Sie im Einsatz

Schutz & Rettung vereinigt Feuerwehr, Rettungsdienst, Bevölkerungsschutz, Notrufzentrale 118/144 und Feuerpolizei der Stadt Zürich in einer Dienstabteilung. Ihr Auftrag ist es, den bestmöglichen Schutz und professionelle Rettung bei Ereignissen im Bereich nichtpolizeilicher Sicherheit für die Bevölkerung in der Stadt Zürich, am Flughafen und in der Agglomeration zu gewährleisten. Ausserdem betreibt Schutz & Rettung Zürich das eigene Ausbildungszentrum Rohwiesen.

Schutz & Rettung Zürich beschäftigt rund 600 Mitarbeitende, führt ca. 3600 Milizangehörige und setzt insgesamt gegen 250 Fahrzeuge ein. Sie ist die grösste zivile Rettungsorganisation der Schweiz.

Dienstabteilung Verkehr - Innovativ und führend im Verkehrsmanagement

Die Dienstabteilung Verkehr ist für das Verkehrsmanagement in der Stadt Zürich zuständig und bringt die unterschiedlichsten Mobilitätsbedürfnisse unter einen Hut.
Um die Mobilität aufrecht zu erhalten und die Lebensqualität zu bewahren, plant die Dienstabteilung Verkehr vorausschauend und handelt innovativ. Priorität geniessen dabei die schwächsten Verkehrsteilnehmenden.

Die Dienstabteilung Verkehr verhindert durch sicheres Einrichten und Bewirtschaften der Verkehrsräume Unfälle. Durch eine vernetzte Verkehrssteuerung wird der Verkehrsfluss laufend optimiert. In Notfällen können jederzeit lebensrettende Rettungs- und Interventionswege frei geschaltet werden.

Stadtrichteramt - Wir sorgen für Rechtssicherheit

Das Stadtrichteramt (StRA) ist zuständig für die Durchführung der ordentlichen, kostenbeschwerten Strafverfahren bei allen Übertretungen, die auf dem Gebiet der Stadt Zürich begangen werden und nicht in die Zuständigkeit des Statthalteramts fallen.

Egal, ob Sie einmal beim Einkaufsbummel die Zeit vergessen und dabei die Parkuhr Ihres Parkplatzes abgelaufen ist, ob Sie einmal zu spät dran sind und deshalb die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu wenig beachten, oder ob es an Ihrer Geburtstagsparty einmal etwas zu laut wird für die Nachbarn, viele solche - an sich nicht wirklich aussergewöhnliche - Lebensvorgänge können eine Ordnungsbusse der Polizei nach sich ziehen. Bei Bezahlung solcher Bussen innert 30 Tagen ist die Angelegenheit erledigt und hat keinerlei weitere Folgen. Anderenfalls rapportiert die Stadtpolizei den Vorfall an das Stadtrichteramt (StRA).

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