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Kein Strafverfahren wegen Pfeffersprayeinsatz

Medienmitteilung

Der Pfeffersprayeinsatz der Stadtpolizei Zürich anlässlich einer unbewilligten Demonstration am 5. September 2015 an der Langstrasse, welcher zu politischen Vorstössen und kontroversen Diskussionen in der Bevölkerung und den Medien geführt hatte, wird nicht strafrechtlich untersucht. Das Obergericht bezeichnete das polizeiliche Vorgehen als geeignet und angemessen.

2. Mai 2016,15.38 Uhr

Diesen Entscheid hat das Obergericht des Kantons Zürich am 12. Februar 2016 gefällt. Demnach war der Pfefferspray-Einsatz der Stadtpolizei Zürich anlässlich einer unbewilligten Demonstration im Kreis 4 rechtens. Aufgrund dessen wird kein Strafverfahren eröffnet. Laut Obergericht besteht kein Verdacht auf ein nicht korrektes Verhalten. Das polizeiliche Vorgehen wurde als geeignet und angemessen beurteilt. Der Beschluss ist in der Zwischenzeit rechtskräftig. Aus Sicht des Kommandos der Stadtpolizei bestätigt dieser Entscheid, dass das Vorgehen der Stadtpolizei in dieser schwierigen Situation korrekt und verhältnismässig war.

 

Die Stadtpolizei hatte mehrmals Kontakt mit der betroffenen Frau, die durch ihr Verhalten den Pfeffersprayeinsatz ausgelöst hatte. Auch für sie ist die Angelegenheit erledigt.

Weitere Informationen

Ansprechperson

Marco Cortesi
Stadtpolizei Zürich
Mediendienst
Telefon 044 411 91 11