Löhne und Prämien
Wichtig ist der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit». Ausserberufliche Erfahrungen werden ebenfalls berücksichtigt. Mitarbeitende erhalten einen 13. Monatslohn und ab vollendetem 10. Dienstjahr alle 5 Jahre eine Treueprämie.
Lohn
Beim Festlegen des Lohns werden berufliche und ausserberufliche Erfahrungen berücksichtigt. Die Leistungen spielen für die Lohnentwicklung eine Rolle. Wie setzt sich der Lohn zusammen?
- Funktionslohn mit Erfahrungs- und Leistungskomponente.
- Je anspruchsvoller die Aufgabe, desto höher der Funktionslohn.
- Alle Funktionen werden einer der 18 Funktionsstufen (FS) zugeordnet.
- Für jede dieser Funktionsstufen existiert ein Minimum- und ein Maximumlohn.
- Das Verhältnis der Löhne von FS 1 bis FS 18 darf höchstens 1 : 4.5 betragen.
- Erfahrungen aus dem Beruf, aus Erziehungs- und Betreuungsaufgaben oder der Freiwilligenarbeit werden berücksichtigt, sofern sie für die Stelle hilfreich und nützlich sind.
- Die Leistungen beeinflussen die individuelle Lohnentwicklung.
- Die städtischen Mitarbeitenden erhalten einen 13. Monatslohn.
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Prämien
Besondere Leistungen im Berufsalltag können besonders honoriert werden.
- Einmalige Geld- oder Naturalprämien – Gutscheine, Waren oder bezahlte Urlaubstage für besondere Leistungen, die nicht mit den Lohn abgegolten sind.
- Treueprämien als Dank für die langjährige Arbeit bei der Stadt Zürich werden ab dem 10. Arbeitsjahr bezahlt.
Kinder- und Ausbildungszulagen
für Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr | 200 Franken/Monat |
für Kinder ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr oder bei erwerbsunfähigen Kindern bis zum vollendeten 20. Altersjahr | 250 Franken/Monat |
für Kinder in Ausbildung bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr | 250 Franken/Monat |