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Vorlage im Detail

Vorlage 1: Kommunaler Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen

Ausgangslage

Zürich wächst

Zürich bietet Vielfalt und hohe Lebensqualität. Entsprechend ist die Bevölkerung in den letzten Jahren gewachsen. Waren es im Jahr 2000 noch 360 000 Einwohnerinnen und Einwohner, sind es 2021 rund 435 000. Gemäss Berechnungen aufgrund der heute vorliegenden Daten könnten es bis 2040 80 000 mehr sein. Auch die Zahl der Arbeitsplätze könnte zunehmen. Der Stadt bietet sich mit dem Richtplan die Chance, die künftigen Anforderungen für eine qualitätsvolle räumliche Stadtentwicklung zu nutzen. Mit dem Wachstum der Wohn- und Arbeitsbevölkerung steigen Ansprüche und Druck auf das begrenzte Gut «Fläche». Zumal Wald, Landwirtschafts-, Freihalte- und Erholungsgebiete erhalten bleiben sollen und die laufende Umnutzung ehemaliger Industrieareale bereits weitgehend abgeschlossen ist. Daher soll nun der Bestand innerhalb der bestehenden Quartiere weiter verdichtet werden. Um dafür die richtigen Weichen zu stellen, braucht es ein kommunales Planungsinstrument.

Zusammenspiel von Bund, Kanton und Stadt

Das 2013 revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes verankert die Förderung einer kompakten Siedlungsentwicklung nach innen und die verstärkte Entwicklung in den bestehenden Zentren gesetzlich. Die Kantone erhielten den Auftrag, in ihren Richtplänen festzulegen, wie eine solche Verdichtung erfolgen soll.

Der kantonale Richtplan bezeichnet die Stadt Zürich, das Limmattal, das Glattal und Winterthur als Schwerpunkte für Innenentwicklung und Bevölkerungswachstum. Im regionalen Richtplan Stadt Zürich des Kantons sind hinsichtlich Nutzungsdichten und Zentren Schwerpunkte im Norden und Westen der Stadt vorgesehen. Zudem hält der regionale Richtplan fest, dass die Verdichtungsstrategien mit der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung umgesetzt werden sollen.

Der nun vorliegende kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen ergänzt und präzisiert die beiden übergeordneten Richtpläne. Der Entwurf des Stadtrats wurde vom Gemeinderat nach eingehender Beratung stellenweise angepasst und schliesslich festgesetzt. Damit die Stimmberechtigten über das wichtige Planwerk entscheiden können, haben 116 Mitglieder des Gemeinderats das Parlamentsreferendum ergriffen. Mit dieser Vorlage wird der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen deshalb zur Abstimmung gebracht.

Ebenen und Instrumente der Richtplanung

Kommunaler Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen

Planungsinstrument für die Stadtentwicklung

Der vorliegende kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen definiert die Rahmenbedingungen für eine qualitative und quantitative Stadtentwicklung mit Zeithorizont bis 2040. Er beruht auf einem formellen Mitwirkungsverfahren und ist abgestimmt mit dem gleichzeitig revidierten kommunalen Richtplan Verkehr (siehe Vorlage 2) sowie weiteren Sachplanungen. Seine Schwerpunkte sind Siedlung und öffentlich nutzbarer Freiraum sowie öffentliche Bauten (Schul- und Sportanlagen sowie Sicherheits- und Werkbauten). Dazu kommen die Themen Stadtnatur, umweltverträgliche Entwicklung (Stadtklima, Lärm- und Klimaschutz, Störfallvorsorge), Sozialverträglichkeit und preisgünstiger Wohnraum sowie Abstimmung mit der Verkehrsplanung und der Energieversorgung.

Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen macht Vorgaben im Sinne behördenverbindlicher Aufträge für die nachfolgenden Planungsebenen wie etwa die Bau- und Zonenordnung (BZO). Er selbst enthält keine Angaben für einzelne Parzellen und entfaltet keine Rechtswirkung für Private.

Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen ist als rollende Planung zu verstehen, in die neue Entwicklungen und Projekte aufgenommen werden können. Im Richtplantext ist festgehalten, dass er mindestens alle vier Jahre einer Teilrevision unterzogen werden soll.

Siedlungsentwicklung (Bericht Seiten 23–46)

Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen schafft die Voraussetzungen, um durch bauliche Verdichtung zusätzlich Raum für weitere Einwohnerinnen und Einwohner und für Arbeitsplätze zu gewinnen. Er hält dabei städtebauliche Qualitäten hoch. Die BZO weist heute theoretische Reserven für Wohnraum für rund 260 000 Personen aus. Mit dem kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen werden 10 bis 15 Prozent zusätzliche Reserven geschaffen. Ob die Reserven genutzt werden, hängt von der weiteren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung ab.

Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen bezeichnet Gebiete, die sich aufgrund ihrer gebietsspezifischen Gegebenheiten für die zusätzliche bauliche Verdichtung besonders eignen: Vor allem der Westen der Stadt in Richtung Limmattal mit Teilen der Gebiete Zürich-West, Altstetten, Albisrieden und Sihlfeld sowie der Norden mit Gebieten um Oerlikon, Seebach, Schwamendingen und Affoltern. Kriterien sind eine gute Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr, das Potenzial für bauliche Erneuerungen und Möglichkeiten für öffentlich nutzbare Freiräume und Schulen. Wo der regionale Richtplan grob zwischen kompaktem und durchgrüntem Stadtkörper unterscheidet, nimmt der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen eine feinere Unterteilung der Stadtstruktur vor. Wo die bauliche Verdichtung zu einer ungünstigen Verteilung von Gebäuden und den dazugehörigen Freiräumen führen würde, ist künftig eine Anordnung der Bauten vorgesehen, die trotz Dichte ein gutes Gleichgewicht von Bebauung und Freiräumen ermöglicht.

Quartierzentren und Stadtachsen (Bericht Seiten 47–65)

Mit der Zunahme der Bevölkerung und der baulichen Verdichtung wächst die Bedeutung von Identität stiftenden, lebendigen Quartierzentren mit publikumsorientierten Erdgeschossen, öffentlichen Räumen und Plätzen. Sie sind auf vielfältige Funktionen wie Versorgung, Zusammenleben, Arbeit, Begegnung, Aufenthalt, Erholung und gute Erreichbarkeit ausgerichtet. Dadurch tragen sie zu einer «Stadt der kurzen Wege» bei. Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen konkretisiert und ergänzt die Einträge für Quartierzentren des regionalen Richtplans. Die insgesamt 49 grösseren und kleineren Quartierzentren sind durch Stadtachsen, als attraktive Strassenräume gestaltet, miteinander verbunden.

Freiraumentwicklung (Bericht Seiten 66–90)

Vor dem Hintergrund der baulichen Verdichtung spielen Freiräume für Begegnung, Erholung, Spiel und Sport eine wichtige Rolle. Abhängig vom Charakter der Stadtteile und ihrer Parkanlagen, Plätze oder privaten Freiflächen sind neue Freiräume zu schaffen und die Qualität und Erreichbarkeit bestehender Freiräume zu verbessern. Es soll zusammen mit den Eigentümerschaften geprüft werden, ob und wie sich private Freiräume wie Innenhöfe oder Dachlandschaften einbinden liessen. Dies soll über die seit Jahren erprobten und freiwilligen Kooperationen zwischen Stadt und Privaten erfolgen. Die Freiräume für die Erholung dienen gleichzeitig auch der Stadtnatur und dem klimatischen Ausgleich. Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen reserviert insgesamt 44 Hektar für die Schaffung neuer öffentlicher Freiräume.

Stadtnatur (Bericht Seiten 91–101)

Auch die Stadtnatur mit ihrer Vielfalt an Pflanzen und Tieren ist auf Freiräume angewiesen. Das Netzwerk der ökologisch wertvollen Lebensräume aus Wiesen, Bachläufen, Flussräumen, Hecken, Bäumen, Wäldern und Gleisläufen soll erhalten, ergänzt und aufgewertet werden. Dabei setzt der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen auf Naturschutzgebiete, ökologische Vernetzungskorridore, Trittsteinbiotope, landwirtschaftliche Biodiversitätsförderflächen, den Baumbestand und die Dach- und Vertikalbegrünung.

Umweltverträgliche Entwicklung (Bericht Seiten 102–112)

Die Steuerung der baulichen Verdichtung soll auch dem Umwelt- und Klimaschutz Rechnung tragen und die Potenziale für eine bessere Umweltqualität bezüglich Lärm, Luft und Hitze ausschöpfen. Wichtige Grundlagen zur Hitzeminderung und Klimaanpassung bilden die Fachplanung Hitzeminderung sowie ein integrales Regenwassermanagement für die Versickerung und Verdunstung von Regenwasser. Einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima leisten ferner die Grünräume, der Wald, die Gewässer sowie ein angemessener Bestand an Grossbäumen und unversiegelten Flächen. Beiträge zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Lärm- und Luftsituation werden zudem über Massnahmen zu anderen Themen angestrebt, zum Beispiel durch die Abstimmung mit der Verkehrs- und Energieplanung. Zentral sind unter anderem eine umweltverträgliche Verkehrsabwicklung, die Berücksichtigung des Lärmschutzes bei der Bebauung und Erschliessung, die Verbesserung der akustischen Qualität im Aussenraum und die Schaffung von ruhigen Bereichen in Freiräumen mit Erholungsfunktion. Dies soll künftig auf den entsprechenden Planungsebenen berücksichtigt werden.

Sozialverträgliche räumliche Entwicklung (Bericht Seiten 113–118)

Zusätzliche Bewohnerinnen und Bewohner führen zu einer Belebung von Gebieten und zu einer grösseren Nachfrage nach lokalen Angeboten. Dies begünstigt eine höhere Nutzungsvielfalt vor allem in den Erdgeschossen, beispielsweise mit Gewerbe- und Verkaufsflächen, sowie die Aufenthaltsqualität und die Sicherheit im öffentlichen Raum. Mit der baulichen Verdichtung und der Zunahme der Bevölkerung verändern sich das soziale Gefüge und das Zusammenleben in den Stadtgebieten. Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen hält fest, dass die soziale Durchmischung erhalten und gestärkt und die Versorgung der Gesamtbevölkerung mit sozialen Angeboten gewährleistet werden. Dabei kommt dem preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnraum eine zentrale Rolle zu. Der Richtplan sieht vor, dass Veränderungen, die aufgrund der Innenentwicklung stattfinden, durch die Stadt regelmässig beobachtet werden. In diesem Zusammenhang ist zudem die Beobachtung der Anzahl an Zweitwohnungen relevant, da diese zusätzlichen Druck auf den knappen Wohnraum ausüben kann.

Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen sieht verschiedene Massnahmen zum Umgang mit baulichen Veränderungen vor und macht Vorgaben zu sozialen Angeboten für die Gesamtbevölkerung und in städtischen Wohnsiedlungen.

Abstimmung mit der Verkehrsplanung (Bericht Seiten 119–121)

Ein effizienter und ausgebauter öffentlicher Verkehr sowie funktional gestaltete Stadt- und Strassenräume für den Fuss- und den Veloverkehr sind zentral für die verdichteten Stadtteile und Quartierzentren. Mit den entsprechenden Rahmenbedingungen sorgen publikums-orientierte Nutzungen wie Detailhandel, quartierbezogene Dienstleistungen und öffentliche Einrichtungen für kurze Wege. Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen stimmt sich hierbei mit dem kommunalen Richtplan Verkehr ab (siehe Vorlage 2).

Abstimmung mit der Planung Versorgung, Entsorgung (Bericht Seiten 122–125)

Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen legt Gebiete mit zusätzlicher baulicher Verdichtung möglichst dort fest, wo ein ausreichendes Angebot für die Versorgung mit Abwärme und erneuerbaren Energien besteht oder zusätzliches Potenzial geschaffen werden kann. Als Grundlage dient die städtische Energieplanung. Das Bevölkerungswachstum wird voraussichtlich zu mehr Stromverbrauch führen. Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen macht Vorgaben für die lokale Versorgung mit erneuerbaren Energien sowie für die nächste Planungsstufe zur Förderung der Solarstrom-Produktion im Rahmen öffentlicher und privater Projekte.

Öffentliche Bauten und Anlagen (Bericht Seiten 126–160)

Mit zusätzlichen Einwohnerinnen und Einwohnern steigt die Nachfrage nach öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Sportanlagen, Sicherheits- und Werkbauten. Für diese gilt es, zusätzliche Flächen zu sichern.

Bis ins Jahr 2040 wird von einem zusätzlichen Bedarf an Schulraum für 350 bis 420 Klassen gegenüber 2015 ausgegangen. Dafür sollen bestehende Anlagen ausgebaut und neue erstellt werden. Deshalb werden für Schulräume 15 Hektar zusätzliche Flächen reserviert, für Sportanlagen 14 Hektar. Darüber hinaus wird im kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen darauf verwiesen, dass für den Sport ein Bedarf für weitere 25 Hektar Fläche besteht, wobei diese nicht zwingend vollständig auf Stadtgebiet liegen muss.

Mitwirkungsverfahren

Die Bevölkerung soll die künftige Stadtentwicklung mitbestimmen. Während der öffentlichen Auflage vom 24. September bis 29. November 2018 konnten sich Interessierte zum Entwurf des kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen äussern. Dabei sind 595 Anträge von rund 130 Privatpersonen, Parteien, Verbänden, Eigentümerschaften, Wohn- und Baugenossenschaften, Interessengemeinschaften, Quartiervereinen, Nachbargemeinden, institutionellen Anlegern und Planungsregionen eingegangen. Diese Einwendungen wurden in einer Beilage zum kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen behandelt. Der Einwendungsbericht mit Beantwortung sämtlicher Anträge ist auf der Website der Stadt einsehbar: stadt-zuerich.ch/kommunaler-richtplan

Verschiedene Anträge und Anregungen aus dem Mitwirkungsprozess haben Eingang in den bereinigten Entwurf des kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen gefunden, zum Beispiel die Konkretisierung des Themas Gartenstadt, zusätzliche Einträge für kommunale Quartierzentren, die Abstimmung der ökologischen Vernetzungskorridore mit dem regionalen Richtplan und deren Darstellung in der Richtplankarte sowie Ergänzungen zu den Themen Versiegelung, Stadtklima und zum Zweitwohnungsbau.

Stimmen die Stimmberechtigten dem kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen zu, muss dieser anschliessend der kantonalen Baudirektion zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet werden.

Minderheitsstandpunkt der Parlamentsgruppe EVP

Nein zu einer masslosen und grün verschleierten Verdichtung. Beton bleibt Beton, auch wenn er grün gestrichen wird.

Die Bau- und Zonenordnung 2016 hat in Zürich einen starken Verdichtungsschub in Gang gesetzt. Und nun wollen der Stadtrat und die Mehrheit des Gemeinderats unsere Stadt mit dem neuen kommunalen Richtplan über die BZO 2016 hinaus noch mehr verdichten. Das bedeutet: Sehr viel mehr Beton, sehr viel weniger Grün!

Daran ändern auch die zahlreichen «grünen» Änderungen durch den Gemeinderat nichts. Sie sind über weite Strecken utopisch und haben schädliche Nebenwirkungen. Ohne massive Eingriffe ins Privateigentum und ohne eine ebenso massive Reduktion der Kapazitäten für den motorisierten Privatverkehr lässt sich das grüne Idyll, von dem im Richtplan geträumt wird, nicht verwirklichen. Die Konsequenz wird sein: Die Verdichtung kommt, das Grün bleibt auf der Strecke. Die mit dem Richtplan verbundene Zerstörung von Lebensqualität in Zürich wird mit einem grünen Farbanstrich bedeckt und mit grünen Luftschlössern verziert. Die bereits heute massive Zerstörung von Grünflächen wird mit der zusätzlichen Verdichtung beschleunigt.

Wir sagen deshalb Nein zu diesem Richtplan. Er kann nicht halten, was er verspricht und stellt letztlich eine Täuschung der Bevölkerung dar.

Minderheitsstandpunkt der FDP-Fraktion

Richtplan SLöBA ist ein Rückschritt für Zürich: Nein zum extremen Monsterplan mit Konsequenzen für uns alle

Der kommunale Richtplan SLöBA beschränkt unser Zusammenleben auf das Quartier. Er öffnet Gärten, Innenhöfe und Terrassen für alle. Er zerstört das urbane Zürich. Wenn Sie das nicht wollen, lehnen Sie den SLöBA sowie den Verkehrsrichtplan ab. Nur so wird der Weg frei zu besseren Alternativen.

Zürich brauchte noch nie einen «kommunalen Richtplan». Die Stadt hat auch ohne solchen eine gute Lebensqualität. Die erfolgreiche Entwicklung von Zürich hängt auch in Zukunft nicht von einem Monsterplan ab, der mehrere hundert Seiten dick ist. Doch unter seinen negativen Konsequenzen leiden wir alle.

Keine Einschränkung unseres Lebens nur auf ein Quartier

Mit dem SLöBA soll unser Leben neu auf einen Radius von wenigen Minuten um das eigene Zuhause fokussiert werden. Dafür gibt es über 40 künstlich eingeplante «Quartierzentren». Im Alltag soll man gar kein Bedürfnis haben, das eigene Quartier zu verlassen. Natürlich mit neuen staatlichen Vorgaben und Einschränkungen. Wie wenn sich Zürcherinnen und Zürcher so dirigieren liessen.

In der Folge wird mit dem SLöBA das urbane Zentrum Zürichs abgewertet. Wir verlieren Diversität, Innovationskraft und kreative Dichte, welche die hohe Lebensqualität der Stadt prägen. Und die sich nicht durch staatliche Quartierzentren ersetzen lassen.

Keine Öffnung von Gärten, Innenhöfen und Dachterrassen für alle

Damit nicht genug. Der extreme Siedlungsrichtplan greift tief in unsere Privatsphäre ein. Gärten, Innenhöfe und Dachterrassen sollen für alle geöffnet werden müssen. Dies auf Kosten der privaten Rückzugsräume, welche für Mieterinnen und Mieter sowie für Eigentümerinnen und Eigentümer gleichermassen wertvoll sind.

Als Begründung liess ein früherer Parteipräsident der SP verlauten: Es ginge darum, Eigentum zu «entwerten». Also Eigentum weniger wertvoll zu machen. Die Zürcher Linke kann sich mit der Auszeichnung brüsten, die vielleicht einzige Regierung der Welt zu sein, die ihre Bevölkerung mutwillig und rücksichtslos ärmer machen will.

Alternative ist möglich: Ein Nein macht den Weg frei

Bei dieser Abstimmung geht es um eine Grundsatzfrage. Es ist an der Zeit, dass wir uns gegen immer mehr Bevormundung, gegen Vorschriften und die Angriffe auf unsere Privatsphäre zur Wehr setzen. Bevor der SLöBA unseren Alltag über den Haufen wirft.

Die FDP zeigt, dass Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Entwicklung und Chancenreichtum auch ohne Richtplan erreicht werden können. Nur ein Nein zum SLöBA und zum Verkehrsrichtplan machen den Weg frei für eine bessere Alternative für Zürich.

Aus diesen Gründen sagt die FDP Nein zum SLöBA:

  • Zürich braucht keinen Monsterrichtplan.
  • Wir wollen keinen SLöBA, der unser Zusammenleben verplant und dirigiert.
  • Wir wollen keinen SLöBA, der unsere Privatsphäre mit Füssen tritt.
  • Wir wollen eine bessere Alternative. Deshalb sagen wir Nein zu beiden Richtplänen.

Minderheitsstandpunkt der SVP

Ein kommunaler Siedlungsrichtplan ist weder nötig noch sinnvoll. Die Vorgaben des kantonalen und des regionalen Richtplans sowie die Bau- und Zonenordnung (BZO) reichen aus und lassen Spielraum für Verdichtung und Weiterentwicklung. Der regionale Richtplan ist im Juni 2017 festgesetzt worden und somit aktuell.

Der revidierte kantonale Richtplan sieht die Stadt Zürich als Schwerpunkt für die Innenentwicklung – das heisst Verdichtung – vor. Dies ist mit Blick auf die ungebremste Zuwanderung und das starke Bevölkerungswachstum mit grossen Herausforderungen verbunden. Doch statt diesen Herausforderungen zu begegnen und Lösungen zu erarbeiten, flüchten die Linken und Grünen vor der Realität.

Rückwärtsgewandter SLöBA missachtet Grundrechte

Die SVP setzt sich für eine moderne, offene und attraktive Stadt als Wirtschaftsplatz und Wohnort ein. Der extreme SLöBA ist mit diesen Zielsetzungen unvereinbar und das Wohnen, die Arbeit und die Bewegung werden bis ins kleinste Detail geregelt. Der Staat gibt vor und die Bevölkerung hat das Nachsehen. Unsere schöne und vielfältige Stadt Zürich soll auf den Kopf gestellt und die bisherigen Strukturen sollen zerstört werden. Sogar die von der Verfassung garantierten Grundrechte sind nicht tabu. Die individuelle Mobilitätspräferenz und die freie Wahl des Verkehrsmittels gelten nicht mehr. Eigentum bleibt nicht mehr Eigentum. Private Grundeigentümer sollen ihre Gärten, Innenhöfe, Dachterrassen und privaten Spielplätze öffentlich zugänglich machen. Für den Unterhalt sollen sie jedoch selber aufkommen. Private Vorgärten sollen für die Fünf-Minuten-Stadt zugänglich gemacht werden. Private werden gezwungen, Trittsteinbiotope zu erstellen. Und das sind nur wenige Beispiele, die im Richtplantext geplant und ausgeführt werden sollen. Der vorliegende extreme Richtplan strotzt nur so von solchen absurden Ideen.

Praxisuntauglich

Ohne das angestrebte Mitwirken der privaten Grundeigentümer bleibt der extreme Richtplan aber ein Papiertiger. Er ist schlicht nicht umsetzbar. Die Illusion, dass man Haus- und Grundeigentümer enteignen könnte, gegen deren Willen, wird spätestens bei den zuständigen Gerichten enden. Wollen wir aufgrund solch sozialistischer und kommunistischer ideologischer Fantastereien eine riesige Prozesslawine in der Stadt Zürich lostreten und die Rechts- und Planungssicherheit in Frage stellen? Wollen wir die Stadt als Arbeits- und Wohnort unattraktiver machen? Wollen wir eine Stadt wie zu DDR-Zeiten oder wie während des Lockdowns bzw. Shutdowns, eine leere und unattraktive Stadt? Auch die Stadt Zürich muss sich an die gültige Rechtsordnung halten. Die Eigentumsgarantie ist Verfassungsrecht – und dies gilt auch in Zürich.

Keine Abschottung gegen aussen, deshalb Nein

Die SVP will kein mittelalterliches Zürich, das sich gegen aussen abschottet. Die SVP will eine moderne, offene und lebendige Stadt, die als Arbeits- und Wohnort attraktiv ist. Deshalb sagen wir klar Nein zu diesen linken und grünen Fantastereien.

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