Wer wir sind
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich (KESB) ist eine der grössten Fachbehörden der Schweiz im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz. Sie ist eine unabhängige Behörde mit hoheitlichen Befugnissen.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind von Bundesrechts wegen interdisziplinär zusammengesetzt. Bei der KESB der Stadt Zürich sind Behördenmitglieder der Fachrichtungen Recht, Soziale Arbeit, Psychologie und Gesundheit vertreten.
Organisation
Die KESB besteht aus dem Präsidium, dem I. und II. Vizepräsidium und sechs weiteren Mitgliedern sowie Ersatzmitgliedern.
Die KESB organisiert sich in drei Kammern mit je drei Mitgliedern bzw. drei Abteilungen. Die Kammern werden vom Präsidium und dem I. und II. Vizepräsidium geleitet. Jedes Behördenmitglied leitet eine Abteilung.
Zusätzlich verfügt die KESB über weitere unterstützende Dienste wie den Rechtsdienst, die zentralen Dienste, den Stab Geschäftsleitung und den Bereich Personal.
Zuständige Abteilung
Abteilungen
Behördenmitglieder
Funktion | Abteilung | Fachrichtung | |
---|---|---|---|
RA lic.iur. Michael Allgäuer | Präsident | Abteilung 1 | Recht |
Isabella Feusi | Behördenmitglied | Abteilung 2 | Soziale Arbeit |
Zora Mark | Behördenmitglied | Abteilung 3 | Soziale Arbeit |
Gabriela Meier | I. Vizepräsidentin | Abteilung 4 | Soziale Arbeit |
RA lic.iur. Eva Tettamanti | Behördenmitglied | Abteilung 5 | Recht |
Christian Kistler | Behördenmitglied | Abteilung 6 | Gesundheit |
lic.iur. Käthi Dellenbach | II. Vizepräsidentin | Abteilung 7 | Recht |
Claudia Breitenstein | Behördenmitglied | Abteilung 8 | Soziale Arbeit |
Martin Hohmann | Behördenmitglied | Abteilung 9 | Psychologie |
Patrizia Ingold | Stellvertretendes Behördenmitglied | Soziale Arbeit | |
RA lic.iur. Denise Soller | Stellvertretendes Behördenmitglied | Recht |
Interessenbindungen
Für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gilt die Offenlegungspflicht für Interessensbindungen analog der Gerichte (§ 40 Abs. 2 EG KESR in Verbindung mit § 7 GOG). Offenzulegen sind unter anderem Nebenbeschäftigungen, Tätigkeiten in staatlichen Führungs- und Aufsichtsgremien und politische Parteizugehörigkeiten von Behördenmitgliedern.
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