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Entwicklung spezieller Bioabfall-Unterflurcontainer

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat die Erhöhung eines Projektierungskredits zur Entwicklung von Bioabfall-Unterflurcontainern für enge Platzverhältnisse.

23. August 2023

Per 1. Januar 2023 trat die totalrevidierte Verordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich (VAZ, AS 712.110) in Kraft. Sie sieht unter anderem die Einführung einer flächendeckenden Bioabfallsammlung vor. Die bestehenden Bioabfall-Abonnemente wurden zum Jahresbeginn in die neue Sammlung überführt. Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) rüstet seither sämtliche Containerstandorte auf privaten Grundstücken in der Stadt Zürich mit Bioabfallcontainern aus. Die Verteilung wird bis Ende 2023 bis auf einige Ausnahmen abgeschlossen sein (Medienmitteilung vom 31. August 2022).

Daneben gibt es in der Stadt Zürich rund 300 Containerstandorte auf öffentlichem Grund. Diese befinden sich in dicht bebauten Quartieren, wo aus Platzgründen keine Container auf Privatgrund gestellt werden können – zum Beispiel in der Innenstadt. Meist handelt es sich um Containeranlagen, die in den Boden eingelassen sind, sogenannte Unterflurcontainer (UFC). Für die Erschliessung dieser Standorte mit Bioabfallcontainern wurde in einem ersten Schritt das Bioabfall-Sammelsystem für den öffentlichen Grund grob spezifiziert. Zudem führte ERZ Vorprojekte für 50 UFC‑Standorte in der Innenstadt durch. Für diese erste Projektierungsetappe standen 396 875 Franken zur Verfügung.

In den engen baulichen Verhältnissen ist zu wenig Platz für den Einbau eines zusätzlichen UFC mit Normgrösse vorhanden. Deshalb soll nun ein schlankes UFC-System entwickelt werden, das den örtlichen Anforderungen entspricht. Dies erfolgt in einer zweiten Projektierungsetappe. In dieser wird ein entsprechender UFC-Prototyp erstellt, einem Praxistest unterzogen und bei Bedarf optimiert. Weiter wird der Einbau von UFC an den verbleibenden 250 UFC‑Standorten auf öffentlichem Grund vorbereitet. Zudem wird die Evaluation eines Zutrittssystems abgeschlossen, das die unerlaubte Fremdnutzung der Bioabfall‑UFC verhindern soll. Für diese Arbeiten soll der Projektierungskredit der Etappe 1 von 396 875 Franken um 1 623 125 Franken erhöht werden. Der Stadtrat beschliesst, die neuen, einmaligen Ausgaben von gesamthaft 2 020 000 Franken dem Gemeinderat zu beantragen.

Gemäss Art. 53 Abs 2 VAZ ist die Einführung der flächendeckenden Bioabfallsammlung spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung umzusetzen.

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