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Urnengang vom 17. November 2019: ungewohnt späte Zustellung der Unterlagen

Medienmitteilung

Zürich stimmt am kommenden Urnengang vom 17. November 2019 über vier kommunale Vorlagen ab. Gleichzeitig findet nun im Kanton Zürich der zweite Wahlgang für den Ständerat statt. Die Vervollständigung der Unterlagen an die Stimmberechtigten nimmt daher noch etwas Zeit in Anspruch, weshalb die Zustellung später als gewohnt erfolgt.

21. Oktober 2019

Für den Fall eines zweiten Wahlgangs für den Ständerat sieht das kantonale Recht neu eine auf 10 Tage verkürzte Frist (RRB Nr. 1184/2016) für die Zustellung der Unterlagen an die Stimmberechtigten vor. Im Normalfall gilt eine Frist von mindestens drei und höchstens vier Wochen vor dem Urnengang.

Die Stadtkanzlei hat alle Vorkehrungen für einen raschen Versand getroffen. Sie wird die Unterlagen für die Stimmberechtigten der Stadt Zürich nach der Lieferung der Wahlzettel für den zweiten Wahlgang des Ständerats durch den Kanton umgehend vervollständigen und mit A-Post verschicken, damit sie so schnell wie möglich bei den Stimmberechtigten eintreffen. So kann sichergestellt werden, dass diese die Unterlagen spätestens am 6. November 2019 erhalten. Ungewohnt kurz gestaltet sich entsprechend die Zeitspanne zwischen dem Eintreffen der Unterlagen und dem Urnengang selbst.

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