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Häusliche Gewalt

Im Jahr 2019 gingen bei der Stadtpolizei Zürich insgesamt 974 Meldungen zu häuslicher Gewalt ein. In 461 Fällen erfolgte eine Strafgesetzbuch-Rapportierung, in 513 Fällen fand teilweise keine Rapportierung statt. Insgesamt wurden 260 Schutzmassnahmen gemäss Zürcherischem Gewaltschutzgesetz angeordnet.

Die folgenden Daten umfassen nur die polizeilich registrierten Gewaltvorfälle und Straftaten. Hilfe und Unterstützung, welche zum Beispiel bei Opferhilfestellen oder im medizinischen Bereich aufgesucht wurden, sind nicht enthalten. Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da viele Betroffene keine institutionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Schutzanordnungen gemäss Gewaltschutzgesetz, Stadt Zürich 2019

Quelle: Stadtpolizei Zürich Fachgruppe Gewaltdelikte

Schutzmassnahmen erlauben, eine gefährdende Person für einen Zeitraum von 14 Tagen aus dem Haus oder der Wohnung wegzuweisen. Darüber hinaus kann ihr verboten werden, gewisse Gebiete zu betreten und/oder Kontakt mit bestimmten Personen aufzunehmen. Es besteht zudem die Möglichkeit, gefährdende Personen bis zu 24 Stunden zu inhaftieren.

Im Jahr 2019 wurden 260 Schutzanordnungen in der Stadt Zürich ausgesprochen. Bei diesen Schutzanordnungen handelte es sich bei 91,2 Prozent der gefährdenden Personen («TäterIn»)* um Männer. 91,2 Prozent der gefährdeten Personen («Opfer»)* waren Frauen.

*Nach Zürcherischem Gewaltschutzgesetz (GSG) gilt als gefährdende Person, wer häusliche Gewalt ausübt oder androht. Als gefährdete Person gilt, wer von häuslicher Gewalt betroffen ist (§ 2 Abs. 2 und 3 GSG).

Geschädigte Personen nach Geschlecht und Beziehung, Stadt Zürich 2022

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), Bundesamt für Statistik

Im Jahr 2022 waren in der Stadt Zürich 564 Personen von häuslicher Gewalt betroffen. Ein Opfer kann von mehreren Täterinnen und Tätern geschädigt werden, beispielsweise wenn zwei Personen gemeinsam einen Mord begehen. Wenn eine der beiden Personen in verwandtschaftlicher Beziehung zum Opfer stand und die andere in partnerschaftlicher Beziehung, dann wird das Opfer pro Beziehungsform ausgewiesen

Frauen werden deutlich häufiger Opfer von häuslicher Gewalt und machen drei Viertel der geschädigten Personen aus. Über 80 Prozent der Frauen erleben häusliche Gewalt in ehemaligen oder bestehenden Paarbeziehungen. Über ein Drittel der männlichen Opfer erlebt Gewalt in der Familie (Pflege-)Eltern-Kind-Beziehung). 

Geschädigte und Beschuldigte Personen nach Geschlecht und Alter, Stadt Zürich 2022

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), Bundesamt für Statistik

2022 wurden insgesamt 531 Fälle von häuslicher Gewalt registriert. Dabei waren 564 Personen von häuslicher Gewalt betroffen. Drei von vier Personen, welche von Opfer häuslicher Gewalt wurden, sind weiblich. 

90 Prozent der weiblichen Opfer sind über 18 Jahre alt. Bei den männlichen Geschädigten ist ein Fünftel der Personen minderjährig.

Vier von fünf der Tatverdächtigten sind männlich. Knapp 98 Prozent der männlichen Beschuldigten und  der weiblichen Beschuldigten sind erwachsen.  

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