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Grundsatz der Namenseinheit der Familie wird aufgehoben

Medienmitteilung

Neues eidgenössisches Namensrecht bringt Systemwechsel

Gemäss dem 2013 schweizweit in Kraft tretenden neuen Namensrecht hat die Heirat keinen Einfluss mehr auf den Namen und das Bürgerrecht der Eheleute. Grundsätzlich behalten beide den vor der Heirat geführten Familiennamen und Heimatort. Nach wie vor kann einer der beiden ledigen Namen als gemeinsamer Familienname gewählt werden. Mit dem neuen Namensrecht werden in Zukunft keine neuen Doppelnamen durch Heirat mehr möglich sein.

10. Dezember 2012

Anna Zürcher und Beat Muster wollen heiraten. Mit dem neuen Namensrecht gibt es bei beiden Nachnamen mit der Heirat grundsätzlich keine Änderungen mehr. Nach wie vor können sich die Paare vor der Heirat aber zusammen für einen gemeinsamen Familiennamen (Anna & Beat Zürcher oder Anna & Beat Muster) entscheiden. Die Doppelnamen Anna Zürcher Muster respektive Beat Muster Zürcher werden gemäss den neuen Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs hingegen nicht mehr möglich sein. Bisherige Doppelnamen durch Heirat können aber weiter geführt werden (siehe dazu auch Erläuterung ganz unten).

Heirat neu ohne Einfluss auf Heimatort

Die Heirat hat mit dem neuen eidgenössischen Namensrecht keinen Einfluss mehr auf das Bürgerrecht der Ehegatten. Die Eheleute behalten ihre vor der Heirat geführten Heimatorte.

Kinder ab Jahrgang 2013

Falls kein gemeinsamer Familienname gewählt wird, tragen ab 1. Januar 2013 geborene Kinder neu wahlweise den Ledigennamen der Mutter oder des Vaters sowie den entsprechenden Heimatort. Kinder unverheirateter Paare tragen grundsätzlich den ledigen Familiennamen der Mutter. Bei gemeinsamem Sorgerecht kann auch der Name des Vaters zum Namen des Kindes bestimmt werden.

Änderungswünsche für Zivilstands-Ereignisse vor 2013

Vor 2013 verheiratete Ehepartner können mit dem neuen Namensrecht ihren ledigen Familiennamen wieder annehmen und die Namen gemeinsamer Kinder ebenfalls entsprechend ändern. Auch nach Auflösung einer Ehe durch Scheidung, Verwitwung oder Ungültigkeitserklärung kann der ledige Name wieder angenommen werden. Gleichgeschlechtliche Paare können im Nachhinein bis Ende 2013 einen der beiden Ledigennamen als gemeinsamen Nachnamen bestimmen. Erklärungen für Namensänderungswünsche müssen persönlich beim Zivilstandsamt erfolgen.

Hinweis

Das Zivilstandsamt der Stadt Zürich betreut Einwohnerinnen und Einwohner, die eine Namenserklärung machen möchten, ab Montag, 14. Januar 2013, gerne persönlich im Stadthaus. Weitere Informationen zum Namensrecht und zur Terminvereinbarung finden Sie auf der Seite www.stadt-zuerich.ch/namensrecht.