Anna Zürcher und Beat Muster wollen heiraten. Mit dem neuen Namensrecht gibt es bei beiden Nachnamen mit der Heirat grundsätzlich keine Änderungen mehr. Nach wie vor können sich die Paare vor der Heirat aber zusammen für einen gemeinsamen Familiennamen (Anna & Beat Zürcher oder Anna & Beat Muster) entscheiden. Die Doppelnamen Anna Zürcher Muster respektive Beat Muster Zürcher werden gemäss den neuen Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs hingegen nicht mehr möglich sein. Bisherige Doppelnamen durch Heirat können aber weiter geführt werden (siehe dazu auch Erläuterung ganz unten).
Heirat neu ohne Einfluss auf Heimatort
Die Heirat hat mit dem neuen eidgenössischen Namensrecht keinen Einfluss mehr auf das Bürgerrecht der Ehegatten. Die Eheleute behalten ihre vor der Heirat geführten Heimatorte.
Kinder ab Jahrgang 2013
Falls kein gemeinsamer Familienname gewählt wird, tragen ab 1. Januar 2013 geborene Kinder neu wahlweise den Ledigennamen der Mutter oder des Vaters sowie den entsprechenden Heimatort. Kinder unverheirateter Paare tragen grundsätzlich den ledigen Familiennamen der Mutter. Bei gemeinsamem Sorgerecht kann auch der Name des Vaters zum Namen des Kindes bestimmt werden.
Änderungswünsche für Zivilstands-Ereignisse vor 2013
Vor 2013 verheiratete Ehepartner können mit dem neuen Namensrecht ihren ledigen Familiennamen wieder annehmen und die Namen gemeinsamer Kinder ebenfalls entsprechend ändern. Auch nach Auflösung einer Ehe durch Scheidung, Verwitwung oder Ungültigkeitserklärung kann der ledige Name wieder angenommen werden. Gleichgeschlechtliche Paare können im Nachhinein bis Ende 2013 einen der beiden Ledigennamen als gemeinsamen Nachnamen bestimmen. Erklärungen für Namensänderungswünsche müssen persönlich beim Zivilstandsamt erfolgen.
Hinweis
Das Zivilstandsamt der Stadt Zürich betreut Einwohnerinnen und Einwohner, die eine Namenserklärung machen möchten, ab Montag, 14. Januar 2013, gerne persönlich im Stadthaus. Weitere Informationen zum Namensrecht und zur Terminvereinbarung finden Sie auf der Seite www.stadt-zuerich.ch/namensrecht.