Global Navigation

Neue Regeln gegen den Lärm auf dem Koch-Areal

Medienmitteilung

Stadtrat hält an bewährter Zürcher Praxis bei Besetzungen fest

Die Lärmbelästigung durch Veranstaltungen auf dem besetzten Koch-Areal hat ein Ausmass angenommen, das den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht mehr zumutbar ist. Der Stadtrat macht deshalb klare Vorgaben. Die Besetzerinnen und Besetzter des Koch-Areals müssen den Partylärm reduzieren. Klappt dies nicht, wird ein Veranstaltungs-Verbot ausgesprochen und polizeilich durchgesetzt. An der bewährten und erfolgreichen Zürcher Praxis, besetzte Liegenschaften nicht auf Vorrat zu räumen, hält der Stadtrat fest.

6. Oktober 2016

Der Stadtrat ändert die seit vielen Jahren bewährte Zürcher Hausbesetzungspolitik nicht. Der Grundsatz, Häuser erst zu räumen, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung und ein Antrag des Besitzers oder der Besitzerin vorliegen, hat sich bewährt. Die Stadt will keine Räumungen auf Vorrat. Auf dem besetzten Koch-Areal an der Rauti- und Flüelastrasse finden aber wiederholt Veranstaltungen statt, die für die Nachbarschaft zu laut sind.

Klare Vorgaben für weniger Lärm

Der Stadtrat hat deshalb neue Regeln beschlossen, mit denen der Lärm rund um das Koch-Areal vermindert werden soll. Ab sofort gilt:

  • Die Besetzerinnen und Besetzer stellen sicher, dass an Veranstaltungen auf dem Koch-Areal die Nachtruhe der Nachbarschaft im Sinn der Allgemeinen Polizeiverordnung respektiert wird. Laute Partys finden im Gebäude bei geschlossenen Türen und Fenstern statt. Pro Jahr finden maximal 4 Partys mit Lautsprecheranlagen im Freien statt, und zwar bis längstens um 2 Uhr. Während der Partys muss eine Kontaktperson auf dem Handy erreichbar sein.
  • Die Besetzerinnen und Besetzer des Koch-Areals informieren das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich über alle anstehenden Partys und lärmintensiven Veranstaltungen, und zwar 14 Tage im Voraus. Sie geben für jede Veranstaltung eine Kontaktperson mit Handynummer an. Falls nötig, lädt die Verwaltung diese Person vorgängig zur Absprache ein.

Eingreifen bei Nichteinhaltung der Lärm-Regeln

Sollte es trotz diesen Vorgaben zu berechtigten Lärmklagen kommen, handelt die Polizei nach folgenden Regeln: Sie nimmt Kontakt auf zu den Besetzerinnen und Besetzern und verlangt, den Lärm auf ein störungsfreies Niveau zu senken. Bei Bedarf trifft sich die Polizei mit der Kontaktperson vor Ort. Ist der Kontakt zur verantwortlichen Person nicht möglich oder nicht zielführend, kann die Polizei die Party auflösen. Bei wiederholten Verletzungen der Regeln spricht die Stadt ein befristetes Partyverbot aus. Sollte dann gegen dieses Verbot verstossen werden, wird die Polizei im Rahmen der Verhältnismässigkeit Partys im Voraus verhindern oder auflösen. Verbessert sich die Lärmsituation weiterhin nicht, behält sich der Stadtrat weitere Schritte bis hin zu einer Räumung vor.

Langjährig bewährte Zürcher Praxis bei Besetzungen bleibt

Das Koch-Areal ist für die Stadt kein rechtsfreier Raum. Besetzungen zu tolerieren und besetzte Liegenschaften nicht auf Vorrat zu räumen, ist ein Grundsatz der langjährig bewährten Zürcher Praxis. Dazu gehört auch ein pragmatischer Umgang mit den Besetzungen, der die Verhältnismässigkeit berücksichtigt und das Augenmass wahrt. Diese Haltung dient dem sozialen Frieden in der Stadt. In der Stadt gibt es rund 30 besetzte Liegenschaften, die keine vergleichbaren Probleme verursachen. Der Stadtrat hält deshalb an der erfolgreichen Praxis bei Besetzungen fest.