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Mehr soziale Sicherheit für Kunst- und Kulturschaffende

Medienmitteilung

Stadt und Kanton Zürich engagieren sich gemeinsam für die soziale Sicherheit von Kunst- und Kulturschaffenden. Mit mehr Sensibilisierung und Eigenverantwortung, kombiniert mit gebundenen Vorsorgebeiträgen und verbindlichen Vorsorgeregelungen wird die Altersvorsorge von Kulturschaffenden verbessert. Die neue Regelung wird ab dem 1. Januar 2018 umgesetzt.

21. November 2017

Nachdem der Bund mit Artikel 9 des Kulturförderungsgesetzes (KFG) eine gesetzliche Grundlage für Leistungen an die gebundene Vorsorge von Kunst- und Kulturschaffenden schuf, haben auch die nationalen Zusammenschlüsse der städtischen und kantonalen Kulturbeauftragten im letzten Jahr entsprechende Empfehlungen verabschiedet. Darin fordern sie die Städte und Kantone auf, die soziale Vorsorge für Kunst- und Kulturschaffende zu verbessern und eine möglichst einheitliche Praxis anzuwenden.

Sensibilisierung erhöhen und Eigenverantwortung stärken

Die Verantwortlichen von Kultur Stadt Zürich und der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich haben nun eine gemeinsame Lösung erarbeitet. Ab Anfang 2018 werden die beiden öffentlichen Kulturförderstellen der Forderung nach einer Verbesserung der sozialen Vorsorge nachkommen. Im Vordergrund steht die Sensibilisierung der Kunst- und Kulturschaffenden für die Dringlichkeit des Themas. Die konkrete Umsetzung sieht vor, dass namentlich die selbständig erwerbenden Kulturschaffenden eine aktivere Rolle übernehmen und selbst entscheiden, ob die Vorsorgelösung zu ihren Gunsten umgesetzt wird.

Zusätzliche gebundene Vorsorgebeiträge bei Unterstützungsbeiträgen

Für Kulturschaffende, die von Stadt oder Kanton Zürich einen Unterstützungsbeitrag erhalten und nachweisen, dass sie 6 Prozent des Unterstützungsbeitrages in die gebundene Vorsorge einzahlen, leisten die Förderstellen zusätzlich zum Unterstützungsbeitrag einen Beitrag in gleicher Höhe. Diese Regelung gilt für Werkjahre, Werkbeiträge, Werkstipendien und Freiraumbeiträge. Sie gilt ab einem Unterstützungsbeitrag von mindestens 10 000 Franken pro Jahr, Förderstelle und Kunstschaffenden.

Verbindliche Vorsorgeregelungen bei unterstützten Kulturinstitutionen

Auch die Vorsorgesituation von fest oder temporär angestellten Kunst- und Kulturschaffenden wird verbessert. Stadt und Kanton Zürich wirken bei den von ihnen unterstützten Kulturinstitutionen darauf hin, dass den beschäftigten Kunst- und Kulturschaffenden eine Vorsorgelösung ab dem ersten Tag und Franken angeboten wird. Bei der Erneuerung von Verfügungen, Vereinbarungen oder Subventionsverträgen fliesst die Aufforderung, eine verbindliche Vorsorgeregelung in ihren Betrieben und Projekten zu etablieren, ein. Projektleitungen sind eingeladen, unter den Personalkosten neben den Sozialkosten Beiträge an die gebundene Vorsorge vorzusehen.

Kostenneutrale Investition in die soziale Sicherheit für Kunst- und Kulturschaffende

Die Verantwortlichen der städtischen und kantonalen Kulturförderung sind davon überzeugt, mit diesem Engagement das Risiko, dass Kunst- und Kulturschaffende Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen müssen, zu vermindern. Diese Lösung stärkt die Eigenverantwortung der Kulturschaffenden und die Autonomie der Kunstbranche. Zudem wird ein altes und berechtigtes Kernanliegen der Kulturschaffenden und der Politik erfüllt. Die zusätzlichen gebundenen Vorsorgebeiträge bei Unterstützungsbeiträgen und die verbindlichen Vorsorgeregelungen bei den unterstützten Kulturinstitutionen gehen zu Lasten der Kulturförderungs-Budgets. Da die Beiträge für die Kulturförderung insgesamt nicht erhöht werden, stehen entsprechend weniger Mittel für die direkte Unterstützung von Kulturschaffenden und Kulturprojekten zur Verfügung. Das ist auf den ersten Blick schmerzlich. Wenn es aber gelingt, Kulturschaffende für das Thema zu sensibilisieren und sie damit vor der Fürsorgeabhängigkeit im Alter zu bewahren, dann zahlen sich diese Investitionen langfristig aus.

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