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Stadtrat lehnt Volksinitiative «Tschüss Genderstern!» ab

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich hat seit rund 30 Jahren ein Reglement über die sprachliche Gleichstellung. Zuletzt wurde es auf Anregung des Gemeinderats 2022 revidiert. Es gilt für die städtischen Mitarbeitenden und legt fest, wie die Stadtverwaltung Menschen aller Geschlechter gleichberechtigt anspricht. Da sich das Reglement aus Sicht des Stadtrats bewährt hat, lehnt er die Volksinitiative «Tschüss Genderstern!» ab.

7. Februar 2024

Die am 23. Mai 2023 eingereichte Volksinitiative «Tschüss Genderstern!» will, dass die städtischen Behörden eine klare, verständliche und lesbare Sprache verwenden und in behördlichen Texten «auf die Verwendung von Sonderzeichen innerhalb einzelner Wörter» verzichten. Der Begriff «Sonderzeichen» wird unterschiedlich definiert. Der Initiativtext, insbesondere die zugehörige Begründung des Initiativkomitees, lässt sich so interpretieren, dass es dem Initiativkomitee lediglich um den Verzicht auf jene Sonderzeichen innerhalb von Wörtern geht, die dem Ziel der sprachlichen Gleichstellung der Geschlechter dienen.

Anerkennender und respektvoller Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt

Dem Stadtrat ist ein anerkennender und respektvoller Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt ein Anliegen. Dabei spielt die Sprache eine wichtige Rolle. Die Stadtverwaltung kennt deshalb seit rund 30 Jahren ein Reglement über die sprachliche Gleichstellung. Zuletzt wurde dieses Reglement nach einer Anregung des Büros des Gemeinderats im Juni 2022 revidiert (Medienmitteilung vom 8. Juni 2022). Das revidierte Reglement über die sprachliche Gleichstellung legt fest, dass in behördlichen Texten Personen aller Geschlechter sprachlich gleichbehandelt werden: also Frauen, Männer und non-binäre Personen. Non-binäre Personen sind Personen, die sich nicht oder nicht nur als weiblich oder männlich bezeichnen.

Bezieht sich ein Text auf Personen verschiedener Geschlechter oder auf Personen, von denen nicht bekannt ist, welche geschlechtsbezogene Bezeichnung sie wünschen, haben Mitarbeitende der Stadtverwaltung grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können geschlechtsneutrale Formen verwenden (Beispiele: «Rettungskräfte», «Studierende»). Als ergänzende, alternative Möglichkeit ist – mit Ausnahme bestimmter Textsorten wie zum Beispiel der Abstimmungspublikationen – die Verwendung des Gendersterns erlaubt (Beispiel: «Zürcher*innen»).

Das Reglement sieht auch Ausnahmen vor. Aus Gründen der Verständlichkeit oder der Eindeutigkeit kann von der Verwendung einer geschlechtsneutralen Formulierung oder des Gendersterns abgesehen werden. Das Reglement gilt nicht für Dritte: also beispielsweise nicht für die Zürcher Bevölkerung, Zürcher Unternehmen oder die in den städtischen Schulkreisen tätigen Lehrpersonen der öffentlichen Volksschule. Das Reglement gilt ebenfalls nicht für die gesprochene Sprache. Es gilt einzig für städtische Mitarbeitende für das Verfassen von behördlichen Texten.

Reglement über die sprachliche Gleichstellung hat sich bewährt

Das Reglement über die sprachliche Gleichstellung hat sich aus Sicht des Stadtrats bewährt. Indem die Stadtverwaltung den Genderstern bewusst erlaubt, zeigt sie, dass sie non-binäre und trans Menschen wahrnimmt und respektiert – auch in der Sprache. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat zuhanden der Stimmberechtigten die Volksinitiative abzulehnen.

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