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Jokertage

Pro Schuljahr können zwei Jokertage bezogen werden. Halbtage gelten als ganze Tage. An bestimmten besonderen Terminen der Schule / der Klasse wie z.B. Sporttag, Klassenlager können keine Jokertage bezogen werden.

Für Jokertage werden keine Formulare benötigt. Es reicht eine schriftliche Mitteilung per E-Mail an die Lehrperson. Wir bitten darum, die Jokertage frühzeitig bekannt zu geben, möglichst 2 Wochen vor dem Anlass.

Dispensation (mehr als 2 Tage)

Für eine Dispensation müssen gemäss Volkschulverordnung § 29  wichtige Gründe vorliegen. 

Dazu gehören insbesondere:

• ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schüler*innen

• aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schüler*innen

• hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art

• Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen

• aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen

Dabei gelten folgende Regelungen:

• ab 3 Tagen oder wenn die Jokertage aufgebraucht sind Richten Sie das Gesuch frühzeitig an die Schulleitung.

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