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Jokertage
Pro Schuljahr können zwei Jokertage bezogen werden. Halbtage gelten als ganze Tage. An bestimmten besonderen Terminen der Schule / der Klasse wie z.B. Sporttag, Klassenlager können keine Jokertage bezogen werden.
Für Jokertage werden keine Formulare benötigt. Es reicht eine schriftliche Mitteilung per E-Mail an die Lehrperson. Wir bitten darum, die Jokertage frühzeitig bekannt zu geben, möglichst 2 Wochen vor dem Anlass.
Dispensation (mehr als 2 Tage)
Für eine Dispensation müssen gemäss Volkschulverordnung § 29 wichtige Gründe vorliegen.
Dazu gehören insbesondere:
• ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schüler*innen
• aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schüler*innen
• hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
• Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
• aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
Dabei gelten folgende Regelungen:
• ab 3 Tagen oder wenn die Jokertage aufgebraucht sind Richten Sie das Gesuch frühzeitig an die Schulleitung.
- Die entsprechenden Informationen finden Sie unter folgendem Link Kreisschulbehörde Uto
- Link Volksschulverordnung Volksschulverordnung § 29
- Das Schutzkonzept ist gemäss Regierungsratsbeschluss vom 8. Juli 2020 erstellt. Schutzkonzept für die städtische Volksschule