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Regeln

Hausordnung

Videoüberwachung

Unsere Schulanlage ist mit einer Videoanlage gemäss «Reglement für den Einsatz von Videoüberwachung bei Schulgebäuden und -anlagen» ausgerüstet.

Link zum Reglement:
Stadtratsbeschluss «Videoüberwachungs-Reglement»

Das verantwortliche Organ ist:

Stadt Zürich Immobilien, Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik

Die Aufzeichnungen erfolgen:

  • nur ausserhalb der Schulbetriebszeiten von 18:00 bis 7:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen, allgemeinen Feiertagen und in den Schulferien Tag und Nacht
  • entlang der Aussenfassaden und in den Eingangsbereichen

  • auf Ereignisse (= Bewegung) und nicht als Liveüberwachung.

Die aufgezeichneten Daten: 

  • werden nach 7 Tagen (168 Stunden) gelöscht oder überschrieben
  • werden nur von Stadt Zürich Immobilien, Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik eingesehen, wenn vorgängig eine Strafanzeige durch die Leitung Hausdienst Technik (LHT) oder die Schulleitung bzw. Kreisschulbehörde bei der Polizei erstattet wurde. 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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