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Regeln

Hausordnung

Betriebszeit:  07.30 bis 17.30 Uhr, inkl. Mittagszeit

Allgemein

  • Als Schülerin oder Schüler der Schule Buchlern behandle ich alle Menschen und Dinge mit Respekt.

  • Elektronische Geräte wie Handys, Kopfhörer etc. sind auf dem Schulareal weder sichtbar noch hörbar – während der ganzen Betriebszeit. Bei Verstoss werden meine Geräte eingezogen und meiner Klassenlehrperson übergeben.

    Das Schulareal wird nicht befahren. Mein Velo oder Mofa parke ich im Veloständer, Boards aller Art werden über den Pausenplatz getragen.

  • Auswärtige Personen (z.B. meine Freunde und Kolleginnen) bleiben während der Betriebszeit ausserhalb der roten Linien.

  • Für Ballspiele benütze ich den unteren Pausenplatz. Ich werfe auf dem ganzen Schulareal keine Schneebälle. Abfälle landen in den Papierkörben, das Spucken wird unterlassen, Energy-Drinks lasse ich zuhause. Ich kaue im Schulhaus keine Kaugummis.

Pausen

  • Die Pause verbringe ich grundsätzlich im Freien und bleibe auf dem Schulareal (gelbe Linien). Ausnahme: Die Lehrperson erlaubt mir, im Zimmer zu bleiben.

  • Während der 5-Minuten-Pause bleibe ich im Schulhaus.
    Ausnahme: Schulhauswechsel oder spezielle Erlaubnis der Lehrperson.

  • Nach dem Läuten begebe ich mich unverzüglich ins Schulzimmer.

Kleiderkodex

Schule ist Vorbereitung auf die Berufswelt, das heisst Schule ist Arbeitszeit.

 

Ausser im Sportunterricht* ist keine Sportbekleidung gestattet:

  • Trainerhosen, Sport-Shorts, Radlerhosen ohne Oversize-Shirt, Leggins ohne Überrock

Unpassend sind des Weiteren:

  • bauchfrei, rückenfrei, transparente Kleidung, -Dekolleté (Brustansatz sichtbar)
  • Sichtbare Unterwäsche, Minirock, Hotpants
  • Flipflops, Adiletten, High Heels, blosse Füsse
  • Käppi, Kapuzen, Mützen usw. (ausgenommen religiöse Kopfbedeckungen) ab Betreten des Schulhauses
  • Fluchworte, rassistische, sexistische, Gewalt und Drogen verherrlichende Aufdrucke (Thug Life, Waffen, Südkurve usw.), Military-Look
  • Lange künstliche Fingernägel (angemessene Länge für Sportunterricht und Tastaturschreiben)
  • schlecht riechende Kleidungsstücke

* Im Sportunterricht gilt der Kleiderkodex der Sportlehrperson.

Pro Quartal findet ein Motto-Tag statt (organisiert von der SO).

Bei heissen Temperaturen lockert die Schulleitung die Kleiderregeln (wird frühzeitig bekannt gegeben).

Ruhekultur

Umsetzung Ruhekultur im Schulhaus


Ausgangslage:

Die Schule Buchlern hat seit Frühling 2018 ein neues Pausenmodell. Es wird in Unterrichtsblöcken à 90 Minuten gearbeitet.

Während den Unterrichtsblöcken arbeiten die SuS im Schulzimmer oder in den Gängen des Schulhauses. Das Arbeiten in den Gängen und mit offener Zimmertüre setzt eine Grundruhe im Schulhaus voraus. Damit dies gelingt, sind alle Lehrpersonen und die Schülerinnen und Schüler gefordert.


Gemeinsam wollen wir dieses Ziel erreichen.


Ziele:

  • Während den Unterrichtsblöcken verhalten sich die Schülerinnen und Schüler ruhig im Schulhaus.
  • Die Lehrpersonen fordern diese Ruhe bei den SuS ein.
  • SuS werden als «Ruhehüter» eingesetzt und sind mitverantwortlich für die Ruhe im Schulhaus.

 

Verhaltenskodex Informatikzimmer

Wenn ich das Informatikzimmer oder Schulcomputer benutze, halte ich mich an folgende Regeln:

  • Ich nehme ins Informatikzimmer weder Ess- noch Trinkwaren mit.

  •  Für folgende Handlungen brauche ich die Erlaubnis der Lehrperson:
    – Benutzen des Computers
    – Drucken
    – Öffnen des Internets
    – Entfernen des Notebooks von der Dockingstation
    – Sichern von Dokumenten in einem anderen Ordner als dem eigenen.

  • Ich benutze den Computer nur für schulische Zwecke. Das Internet darf ich nur mit Einwilligung der Lehrperson benutzen und ebenfalls nur für schulische Zwecke. Mein Passwort halte ich geheim.

  • Ich nehme keine Veränderungen am Computer und Umgebung vor. Weder an der Hardware (Kabel, Stecker
    etc.) noch an der Software. Arbeite ich an einer Station mit Bildschirm, so ist das Notebook nicht aufgeklappt.

  • Wenn ich ein Laptop von der Dockingstation entferne, dann entriegle ich es korrekt und melde die Notebooknummer der Lehrperson. Sie wird dann ins Benutzerheft eingetragen.

  • Wenn ich das Notebook zurückbringe, verriegle ich es korrekt (das Symbol in der Leiste muss leuchten) an der richtigen Station (Nummer überprüfen!).

  • Ich fahre nach jeder Lektion den Computer/das Notebook fachgerecht herunter (kein erzwungenes Herunterfahren!) und schalte den Bildschirm aus. Die Stühle werden vorsichtig aufgestuhlt.

    Wenn ich ein Gerät beschädige oder mich nicht an die Regeln halte, bin ich mir bewusst, dass ich mit einer oder mehr der folgenden Konsequenzen rechnen muss:

    - Sperrung für die Benutzung der Schulcomputer für eine gewisse Zeit
    - Eintrag bei Sorgfalt, allenfalls Konsequenzen im Zeugnis
    - Bezahlen des beschädigten Materials
    - Arbeitseinsatz am Bonustag

Videoüberwachung

Unsere Schulanlage ist mit einer Videoanlage gemäss «Reglement für den Einsatz von Videoüberwachung bei Schulgebäuden und -anlagen» ausgerüstet.

Link zum Reglement:
Stadtratsbeschluss «Videoüberwachungs-Reglement»

  

Die Aufzeichnungen erfolgen:

  • nur ausserhalb der Schulbetriebszeiten von 18:00 bis 7:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen, allgemeinen Feiertagen und in den Schulferien Tag und Nacht
  • entlang der Aussenfassaden und in den Eingangsbereichen
  • auf Ereignisse (= Bewegung) und nicht als Liveüberwachung.

Die aufgezeichneten Daten: 

  • werden nach 7 Tagen (168 Stunden) gelöscht oder überschrieben
  • werden nur von Stadt Zürich Immobilien, Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik eingesehen, wenn vorgängig eine Strafanzeige durch die Leitung Hausdienst Technik (LHT) oder die Schulleitung bzw. Kreisschulbehörde bei der Polizei erstattet wurde. 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Weitere Informationen