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Tagesschulen der Stadt Zürich

Beginn Tagesschulbetrieb an der Schule Hirslanden Sek ab Schuljahr 2024/25

Die Schule Hirslanden Sek befindet sich zur Zeit in der Vorbereitung für den Tagesschulbetrieb und wird diesen ab Schuljahr 2024/25 beginnen.

Unter folgendem Link finden Sie Einzelheiten zum Projekt Tagesschule: Tagesschulen der Stadt Zürich - Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch)

Flächendeckende Einführung von Tagesschulen

Die Volksschule der Stadt Zürich nimmt mit dem Projekt Tagesschule 2025 gesellschaftsrelevante Ansprüche auf: Bildungschancen, Wirtschaftlichkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ab dem Schuljahr 2023/24 werden in einer Zeitspanne von sieben Jahren alle Schulen etappenweise in Tagesschulen überführt werden. 30 Schulen haben im Rahmen des Pilotprojekts «Tagesschule 2025» ihren Betrieb bereits erfolgreich auf Tagessschulen umgestellt.

Das Modell der Tagesschule der Stadt Zürich soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern sowie Unterricht und Betreuung pädagogisch und organisatorisch zusammenführen.

Projekt Tagesschule 2025

  • gebundene Mittage zum Einheitstarif von 6 Fr.
  • abgestufte Gebundenheit
  • einheitliche Zeitpläne (Zeitprofile)
  • gestaffelte warme Mahlzeiten
  • Stärkung des pädagogischen Freiraums der Schulen

In der Tagesschule bleiben die Schülerinnen und Schüler ab dem zweiten Kindergartenjahr an Tagen mit Nachmittagsunterricht über Mittag in der Schule. Auf Kindergartenstufe sind dies zwei «gebundene Mittage», in der Primarschule deren drei und in der Sekundarschule vier. Die Kinder erhalten während der 80-minütigen Mittagspause eine warme, ausgewogene Mahlzeit, die je nach lokalen Gegebenheiten gestaffelt eingenommen wird. Pro gebundenem Mittag wird in den Pilotschulen ein Einheitstarif von 6 Franken erhoben, mit Reduktionsmöglichkeit auf 4.50 Franken bei tiefer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Aufeinander abgestimmte Stundenpläne für die Kinder sollen den Familien die Planbarkeit von Beruf und Freizeit erleichtern.

Definitive Einführung ab 2023

Nachdem das Pilotprojekt «Tagesschule 2025» seit knapp sechs Jahren in 24 Schulen erfolgreich umgesetzt wird, sollen alle Schulen in Tagesschulen überführt werden. Hierfür bedarf es einer Änderung der Gemeindeordnung, die den Stimmberechtigten vorgelegt werden muss. Die Gemeindeordnung regelt den Grundsatz, dass die Schulen der städtischen Volksschule als Tagesschulen geführt werden und der Gemeinderat dazu eine Verordnung erlässt.

Am 14. April 2021 haben Stadtrat und Schulpflege dem Gemeinderat eine Verordnung über die Tagesschule zum Beschluss überwiesen. Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat am 9. März 2022 hat die Änderung der Gemeindeordnung zuhanden der Stimmberechtigten beschlossen und gleichzeitig eine Verordnung über die Tagesschule verabschiedet. Diese unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der Verordnung des Stadtrats und der Schulpflege. Gegen die Verordnung des Gemeinderats wurde das Parlamentsreferendum ergriffen, sodass neben der Änderung der Gemeindeordnung auch die vom Gemeinderat beschlossene Verordnung zur Abstimmung kommt.

Der Stadtrat hat das ihm zustehende Doppelantragsrecht genutzt, sodass auch die ursprüngliche Verordnung von Stadtrat und Schulpflege und Abstimmung gelangt. Damit können die Stimmberechtigten – voraussichtlich im September – nicht nur über die Änderung der Gemeindeordnung entscheiden, sondern auch zwischen zwei Ausgestaltungsvarianten der Tagesschule entscheiden.

Abstimmung Tagesschule vom 25. September 2022

80.8 % der Stimmberechtigten haben sich für die flächendeckende Einführung von Tagesschulen in der Stadt Zürich ausgesprochen. Für die Ausgestaltung der Tagesschulen haben sie die Variante des Gemeinderats gewählt. Dies bedeutet, dass

  • ab dem Schuljahr 2023/24 in einer Zeitspanne von sieben Jahren alle Schulen etappenweise in Tagesschulen überführt werden.
  • die Schulpflege entsprechende Ausführungsbestimmungen für die konkrete Umsetzung des Modells erlassen wird.
  • der Einheitstarif für die gebundenen Mittage der Tagesschulen 6 Franken beträgt und bei entsprechenden Einkommensverhältnissen auf Antrag bis auf 4.50 Franken reduziert werden kann. In Härtefällen ist es möglich, den Mittagstarif ganz zu erlassen.
  •  in Tagesschulen ab 8 Uhr bis Unterrichtsbeginn eine Auffangzeit angeboten wird, sofern vorher kein Unterricht stattfindet.
  • in Tagesschulen der Maximaltarif für ungebundene Mittage (an Tagen ohne Nachmittagsunterricht) 18 Franken beträgt, der Minimaltarif 4.50 Franken. 
  •  an Tagen mit Nachmittagsunterricht offene Betreuungsangebote bis 16 Uhr angeboten werden.
  • In den Regelschulen der Maximaltarif für die ungebundenen Mittage (aktuell bei 33 Franken) ab Schuljahr 2023/24 gesenkt werden soll, um die Unterschiede der Elternbeiträge zwischen Tagesschule und Regelschule zu entschärfen.
  • die Mittagspause 80 bis 100 Minuten dauert. Die Schulen beantragen beim zuständigen Kreisschulpräsidium die effektive Dauer aufgrund der lokalen Gegebenheiten.
  • An- und Abmeldungen von gebundenen Mittagen semesterweise möglich sind.
  • Eltern ihre Kinder von einzelnen gebundenen Mittagen abmelden können, auf Primarstufe von einem Mittag pro Woche und auf Sekstufe von bis zu zwei Mittagen
  • wo notwendig bauliche und infrastrukturelle Anpassungen vor dem Einstieg als Tagesschule durchgeführt werden.

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