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Integrative Förderung (IF)

Vom Angebot der integrativen Förderung können Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen im Bereich des Lernens, im Umgang mit Anforderungen oder mit Menschen profitieren. Besondere pädagogische Bedürfnisse können im Zusammenhang mit spezifischen Schwächen, schwierigem Verhalten, aber auch mit Stärken und Begabung stehen. Die integrative Förderung von Schülerinnen und Schülern aller Stufen und Klassen orientiert sich am Unterricht, der Klasse und am einzelnen Schulkind.

Individuelle Förderung

Schülerinnen und Schüler mit einer individuellen Förderplanung werden von schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen individuell gefördert und unterstützt. Dies kann wechselnd innerhalb der Regelklasse, Gruppen- oder auch als Einzelförderung stattfinden. Die Lern- und Förderziele orientieren sich sowohl an den Lern- und Entwicklungszielen der jeweiligen Schulstufe und Klasse als auch an den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Schwierigkeiten oder besondere Stärken bei Schülerinnen und Schülern werden so früh wie möglich erfasst, aufgefangen, bzw. gefördert.

Der Lehrplan bleibt verbindlich. Dies bedeutet, dass in der Regel keine völlige Befreiung von einzelnen Unterrichtsgegenständen, beispielsweise vom Fremdsprachenunterricht, möglich ist.

Für die Zuweisung zur integrativen Förderung ist das schulische Standortgespräch massgebend.

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