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SchülerInnenparlament (SmS)

Reglement des SmS - SchülerInnen machen Schule

Grundsatz

§ 1 Wir stützen uns auf den § 50, Abs. 3 des VSG  vom 7.2.2005: «Die Schüler/innen werden an den sie betreffenden Entscheiden beteiligt (…) Das Organisationsstatut und das Schul­programm sehen eine dem Alter und dem Entwicklungsstand ent­sprechende Mitverantwortung und Mitsprache der Schülerinnen und Schüler vor.»

Organe der Schüler/innen-Mitwirkung

§ 2 Alle Klassen führen einen regelmässigen Klassenrat durch, der idealerweise durch die Schüler/innen selbst geleitet wird. Traktanden werden vorgängig altersgerecht gesammelt.

Zwei Kammern

§ 3 Das Schüler/innen-Parlament (SmS) besteht aus zwei Kammern:

  • dem Primarstufen-Parlament (1.- 6. Klassen)
  • dem Sekundarstufen-Parlament (7.- 9. Klassen)

Wahl der Delegierten

§ 4 Jede Klasse wählt im Klassenrat zwei Delegierte und entsendet sie für mindestens ein Semester in ihre Kammer des Schüler/innen-Parlamentes (SmS). Die Klassendelegierten bringen die Anliegen der Klasse im Parlament ein und leiten Informationen aus dem SmS in ihren Klassenrat weiter. Das Engagement der Delegierten wird im Zeugnis unter Bemerkungen vermerkt. Sie können zudem vom Zimmerdienst ausgeschlossen werden.

Organisation Sms Primar

§ 5 Das SmS Primar trifft sich rund alle 3 Wochen während einer Lektion. Es wird von 1-2 Lehrpersonen unterstützt.

Organisation Sms Sekundar

§ 6 Schüler/innen der 9. Klassen, welche das Wahlfach SmS wählen, gelten als die Klassendelegierten. Sie treffen sich im Umfang von einer Wochenlektion und leiten die Sitzungen und die thematischen Arbeitsgruppen des SmS Sekundar. Sie werden durch 1-2 Lehrpersonen unterstützt.

Treffen

§ 7 Die Klassendelegierten der 7. und 8. Klassen werden mindestens monatlich zu den Sitzungen eingeladen. Sie arbeiten in den thematischen Arbeitsgruppen mit.

Schnittstellen

§ 8 Bei Bedarf tauschen sich die zwei Kammern des SmS über ihre Präsident/innen oder die unterstützenden Lehrpersonen aus.

Lehrerschaft

§ 9 Die unterstützenden Lehrpersonen bringen mehrheitsfähige Anträge des SmS in den Organen der Lehrerschaft (Schulleitung, Schul- oder Stufenkonferenz, Q- und Arbeitsgruppen) und Vorschläge der Lehrerschaft im SmS ein. Es ist möglich, dass das SmS Vertreter/innen der Schulorganen in ihren Sitzungen empfängt.

Elternrat

§ 10 Das SmS kann bei Bedarf über die unterstützenden Lehrpersonen bzw. die Schulleitung mit der Q-Gruppe des Elternrates in Kontakt treten.

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