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Informationen für Heime

Welche ungedeckten Pflegekosten von stationären Langzeiteinrichtungen können beim Amt für Zusatzleistungen (AZL) der Stadt Zürich geltend gemacht werden?

Basis für die Berechnung der ungedeckten Pflegekosten ist grundsätzlich die letzte revidierte Heim-Kostenrechnung.

Zur Berechnung des Anspruchs auf die öffentlichen Pflegebeiträge durch Heime ohne Leistungsvertrag mit der Stadt Zürich können Sie das Excel-Formular für «KLV-Heime ohne Vertrag» herunterladen. Die Höhe des Pflegebeitrags entspricht den ausgewiesenen ungedeckten Heim-Pflegekosten gemäss Kostenrechnung​, maximal jedoch der Höhe des vom Kanton Zürich errechneten Normdefizits je Stufe. Diese errechneten Tarife je Pflegestufe für öffentliche Pflegebeiträge des entsprechenden Jahres (= letzte Spalte im Berechnungsformular) und Ihre Kontaktinformationen können mit dem ausgefüllten Excel-Formular oder mittels Zustellung von geltenden Heim-Tariftabellen (max. Normdefizit) dem AZL/Bereich Pflegebeiträge eingereicht werden. Auf die Beilage einer Kopie der Kostenrechnung kann grundsätzlich verzichtet werden. Falls wir eine solche benötigen, würden wir diese bei Ihnen einholen.
Die Heime mit einem Leistungsvertrag der Stadt Zürich können die mit dem Gesundheits- und Umweltdepartement (GUD) vertraglich vereinbarten ungedeckten Pflegekosten ebenfalls direkt beim AZL/Bereich Pflegebeiträge geltend machen.

Information zur Abrechnung von durch Pflegepersonal angewendete Mittel und Gegenstände (MiGeL-Materialien)

Gemäss Schreiben der Gesundheitsdirektion vom 25.6.2021 müssen ab dem 1.10.2021 die MiGeL-Kosten wieder durch die Krankenversicherer übernommen werden, weshalb ab diesem Zeitpunkt die Normdefizittarife vom Kanton Zürich ohne MiGeL-Pauschalen gelten. Seit 1.1.2018 bis einschliesslich 30.9.2021 konnte die Stadt Zürich die durch das Pflegepersonal angewendeten MiGeL-Materialien vergüten.

Benötigen Heime eine Kostengutsprache vom AZL?

Nein, seit Anfang 2019 werden von der Stadt Zürich für öffentliche Pflegebeiträge keine Kostengutsprachen mehr erteilt, weil die letzte Wohnsitzgemeinde auch bei ausserkantonalen Heimeintritten zuständig bleibt.

Das Meldeformular «Interkantonale Heimeintritte» kann für die Datenübermittlung auf freiwilliger Basis weiterverwendet werden.

Welche Anforderungen an die Rechnung für öffentliche Pflegebeiträge gibt es für Heime?

Im Heimbereich wird mit vielen unterschiedlichen Softwarelösungen  gearbeitet, weshalb auf eine exakte Vorgabe, wie eine Rechnung vom Heim an das AZL aussehen soll, verzichtet wird. Trotzdem nachfolgend wesentliche Informationen zur Rechnungsstellung:

  • Rechnungsstellung monatlich an das AZL/Bereich Pflegebeiträge.
  • Sammelrechnung pro Heim und Monat auf einer Seite
  • Angabe der (vollständigen) Heimadresse
  • Angabe einer Rechnungsnummer
  • Angabe der Bankverbindung
  • Angabe der Anzahl Pflegetage pro Pflegestufe multipliziert mit dem Tarif (Anspruch öffentliche Pflegebeiträge je Tag) ergibt Pflegebeiträge Total in Schweizer Franken und dies separat für jede Pflegestufe mit dem entsprechenden Schlusstotal Pflegebeiträge für die stationäre Pflege.
  • Öffentliche Pflegebeiträge für die «Akut- und Übergangspflege» sind nach den Richtlinien vom Pflegegesetz des Kantons Zürich (Anzahl Tage x Ansatz) separat auf der Rechnung aufzuführen.
  • Detaildaten über die Heimbewohnenden sind zusätzlich zur Rechnung monatlich elektronisch an das AZL zu senden.

Sonderregelungen sind möglich für Heime, welche lediglich eine Person aus der Stadt Zürich beherbergen und wir im Besitz sämtlicher notwendigen Angaben sind, sowie für die eigenen städtischen Heime.

Unbestrittene Rechnungen werden von uns in der Regel innert 30 Tagen beglichen.

Welche Daten benötigt das AZL zur Prüfung des Leistungsanspruchs?

Die von der Stadt Zürich benötigten Datenfelder (bis auf Ebene LeistungsempfängerIn), finden Sie in der Exceldatei, welche bei uns heruntergeladen werden kann und uns monatlich zusammen mit der Rechnung übermittelt werden muss. Die vorgegebenen Felder und Formate sind zwingend einzuhalten, ansonsten eine Weiterverarbeitung (insbesonders Prüfung des Leistungsanspruchs) durch die Stadt nicht gewährleistet ist und Auszahlungen möglicherweise verzögert werden könnten.

Wie sind Pflegebeiträge für die «Akut- und Übergangspflege» oder die «Tagesheime» abzurechnen?

Diese ungedeckten Restkosten können als öffentliche Pflegebeiträge in der gleichen Rechnung wie die stationäre Langzeitpflege geltend gemacht werden, müssen allerdings separat ausgewiesen werden:
 

  • In der Akut- und Übergangspflege sind dies Anzahl Tage (max. 14 Pflegetage) multipliziert mit dem Tarif (Anspruch öffentliche Pflegebeiträge je Tag).
  • Für die Tagesheime: Total Anzahl Tage multipliziert mit dem vom Kanton Zürich festgelegten Pauschaltarif pro Tag.

Für die Detaildaten (bis auf Ebene Leistungsempfänger) kann der Excel-Export in die gleiche Datei wie für die «stationäre Langzeitpflege» erfolgen. Die Vorgaben zu den Datenfeldern finden sie ebenfalls auf der Seite Formulare für Heime.

Wie kann das Heim die Daten am einfachsten dem AZL übermitteln?

Für die elektronische Übermittlung von Dateien an das AZL/Bereich Pflegebeiträge steht den Heimen ein spezielles Web-Formular zur verschlüsselten Übertragung der Beitragsabrechnung zur Verfügung. Als Alternative besteht die Möglichkeit die Exceldatei mit den monatlichen Detaildaten auf eine CD zu brennen und diese mit eingeschriebener Post an folgende Adresse zu senden:

   Stadt Zürich
   Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
   Bereich Pflegebeiträge
   Postfach
   8036 Zürich

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