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Informationen für Eltern

Für Kinder ist eine Beziehung zu den Eltern wichtig. Nach einer Trennung oder einer Scheidung können Besuche schwierig werden. Ist das der Fall, kann durch ein Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Begleitete Besuchstreff (BBT) angeordnet werden. Als Eltern können Sie den BBT auch freiwillig in Anspruch nehmen. Die Fachstellen des Kantons oder der Stadt Zürich helfen Ihnen dabei. Der Begleitete Besuchstreff der Stadt Zürich bietet einen neutralen Ort, an dem Kinder ab ca. sechs Monate bis maximal 16 Jahre von ihrem Vater oder ihrer Mutter besucht oder abgeholt werden können. Hier erfahren Sie das wichtigste in Kürze.

Ablauf der Besuche und Übergaben

Der begleitete Besuchstreff (BBT) findet achtmal pro Monat am Samstag und Sonntag statt. Im BBT verbringen Kinder die vereinbarte Besuchszeit mit ihrem besuchsberechtigten Elternteil. Die Besuche finden in den Räumen des BBT statt. Diese bieten Möglichkeiten zum Spielen, Aufenthalt im Freien sowie für gemeinsame Mittagessen. Die Mitarbeitenden des BBT bieten bei Bedarf Unterstützung in der Gestaltung der Besuche an. Der BBT ist für Sie als Eltern kostenlos.

Begleitete Übergaben

Jeweils zu Beginn und am Ende eines Treffens findet die Übergabe des Kindes zwischen den beiden Elternteilen statt. Die Übergabe wird durch eine Fachperson begleitet und kann zeitlich versetzt durchgeführt werden – falls sich die Eltern nicht begegnen wollen. Der BBT kann auch nur für die begleitete Übergabe genutzt werden. In diesem Fall können Eltern und Kinder die Besuchszeit ausserhalb des BBTs frei gestalten. Die begleiteten Übergaben sind für Sie als Eltern kostenlos.

Einzelbegleitung

Manchmal braucht es für den (Wieder-)Aufbau der Beziehung zum eigenen Kind etwas Zeit. Zum Beispiel, wenn das Kind mit einem Elternteil oder den Eltern lange keinen oder sogar noch nie Kontakt hatte. Ein sorgfältiger Beziehungsaufbau ist dann besonders wichtig, insbesondere bei Kleinstkindern. Die Einzelbegleitung unterstützt Eltern und ihr Kind bei diesem Prozess. Einzelbegleitungen finden über einen gemeinsam vereinbarten Zeitraum jeweils am Samstag oder Sonntag statt. Einzelbegleitungen sind für Sie als Eltern kostenlos.

Standorte und Besuchszeiten

Anmeldung

Der BBT wird in der Regel von der KESB oder dem Gericht angeordnet. Er kann aber auch freiwillig – sprich ohne Anordnung genutzt werden. Dazu wenden Sie sich an die Leitung BBT an die Fachstelle Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) des Amts für Jugend- und Berufsberatung (AJB) oder an ein Sozialzentrum der Sozialen Dienste (SOD) der Stadt Zürich.

Der Begleitete Besuchstreff ist eine Übergangslösung, Besuche im BBT sind somit zeitlich befristet. Ziel ist es, dass Sie eine individuelle Lösung für das Besuchsrecht finden.

Ansprechperson

Icon mit Telefon und E-Mail

Leitung Begleiteter Besuchstreff (BBT)

Brauchen Sie Unterstützung oder haben Sie Fragen? Die Leitung des BBT ist gerne für Sie da:  

Erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8–17 Uhr und Freitag von 8–12 Uhr
Telefon +41 44 412 89 78

Kontaktformular

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