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Zürcher Sozialhilfe: Entwicklung 2010

Medienmitteilung

Die Mengengerüste in der Sozialhilfe haben sich im letzten Jahr in der Stadt Zürich kaum verändert. Die Sozialhilfe-Quote für das Jahr 2010 beträgt 5,0 Prozent. Die Sozialbehörde nimmt seit Beginn der neuen Legislatur veränderte Aufgaben wahr: In der Sonderfall- und Einsprachekommission hat sie rund 100 Sonderfälle und 200 Einsprachen behandelt.

7. Juni 2011,11.42 Uhr

Ende Dezember 2010 lag die Zahl der Sozialhilfefälle mit einer Auszahlung bei 8223 (2009: 8069). Der kumulative Fallbestand für 2010 in der Höhe von 12 644 ist damit gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich hoch geblieben (2009: 12 699). Die Sozialhilfequote ist aufgrund des Bevölkerungswachstums in der Stadt Zürich nochmals leicht gesunken: 5,0 Prozent der Zürcherinnen und Zürcher haben 2010 mindestens einmal Sozialhilfe bezogen (2009: 5,1 Prozent). Insgesamt sind die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Sozialhilfezahlen als eher geringfügig zu veranschlagen. Die Auswirkungen der letzten Revision der Arbeitslosenversicherung sind noch nicht bezifferbar. Für die Existenzsicherung durch Sozialhilfe wurden 2010 271 Mio. Franken brutto benötigt.

Unrechtmässiger Bezug
Im Jahr 2010 kam es zu 558 Rückforderungen von Sozialhilfeleistungen in der Höhe von über 2000 Franken. Dabei handelt es sich in 466 Fällen um unrechtmässigen Bezug, in 92 Fällen um Zweckentfremdung. Die Rückforderungen belaufen sich auf knapp 6,3 Mio. Franken (2009: 5,9 Mio.), was 2,3 Prozent der gesamten Unterstützungsleistungen von 271 Mio. Franken entspricht (2009: 2,4 Prozent).

Ermittlungsaufträge des Inspektorats
Die Sozialbehörde bewilligte im Jahr 2010 69 Ermittlungsaufträge. Das Inspektorat konnte bis Ende Jahr 98 Untersuchungen abschliessen, wodurch die offenen Pendenzen auf 33 Fälle reduziert werden konnten. Bei den abgeschlossenen 98 Fällen wurde in 54 Fällen der Anfangsverdacht bestätigt. Nachdem sich in der ersten 18 Monaten seit der Arbeitsaufnahme des Inspektorats noch in rund drei Viertel der Fälle der Verdacht bestätigte, erhärtet er sich heute nur noch in rund der Hälfte der Ermittlungsaufträge.

Neue Organisation und Aufgaben der Behörde
Mit der Neuorganisation der Sozialhilfe auf die neue Legislatur 2010–2014 musste die Arbeit der Sozialbehörde neu geregelt werden. Zu diesem Zweck hat sie ein neues Organisationsreglement verabschiedet, das die interne Organisation und die Aufgaben und Kompetenzen der Organe der Sozialbehörde regelt. Die Sozialbehörde ist zudem auf neun Mitglieder verkleinert worden; der Vorsteher des Sozialdepartements ist weiterhin von Amtes wegen ihr Präsident. Die Gesamtbehörde befasst sich mit normativen und strategischen Fragen.

Zur Abwicklung der bei der Sozialbehörde verbliebenen operativen Aufgaben hat sie Organe gebildet und deren Zuständigkeiten festgelegt.

  • Sonderfall- und Einsprachekommission:
    Die Sonderfall- und Einsprachekommission entscheidet in Sonderfällen über Anträge aus der Verwaltung und über Einsprachen gegen Verfügungen der Verwaltung. Sie besteht aus zwei Kammern, deren Vorsitz je eine Vizepräsidentin resp. ein Vizepräsident innehat. Die beiden Kammern tagen alle drei Wochen alternierend in Dreierbesetzung. Im Jahr 2010 hat sie 109 Sonderfälle und 216 Einsprachen behandelt.
  • Aufsicht über das Inspektorat und Erteilen von Ermittlungsaufträgen:
    Das 1. Vizepräsidium übt die Aufsicht über das Inspektorat aus, während das 2. Vizepräsidium wöchentlich die Ermittlungsaufträge bewilligt.

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