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Klarstellung zum Strichplatz

Medienmitteilung

Der Stadtrat bedauert die Konfusion, die im Nachgang zur Volksabstimmung über den Strichplatz entstanden ist. Es war für den Stadtrat immer klar, dass die Ausübung des Prostitutionsgewerbes in der Umgebung des Strichplatzes mit allen Mitteln unterbunden werden muss.

13. März 2012

Aussagen des Polizeivorstehers am Abstimmungssonntag suggerierten, dass Freier zusammen mit Prostituierten vom Areal am Depotweg wegfahren und die Dienstleistung in der Umgebung erbracht werden könnten. Für den Stadtrat war aber immer klar, dass dem nicht so ist. Die Überführung des Strassenstrichs in den kontrollierten Rahmen des Strichplatzes dient hauptsächlich dem Ziel der Entlastung der Bevölkerung. Dies beinhaltet, dass sich die Prostitution auf den Strichplatz beschränkt und nicht in der Umgebung stattfindet. Der Stadtrat bedauert die entstandene Verwirrung, weist aber Vorwürfe, die Stimmbürger im Vorfeld der Volksabstimmung irregeführt zu haben, in aller Form zurück.

Sozial- und Polizeidepartement werden mit aller Kraft verhindern, dass Freier mit Prostituierten vom Strichplatz wegfahren und die Dienstleistung in der Umgebung erbracht wird. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Stadt zahlreiche Instrumente zur Verfügung:

  • Die kürzlich verabschiedete Prostitutionsgewerbeverordnung sagt klar: «Mit Busse wird bestraft, … wer die Strassen- und Fensterprostitution ausserhalb des zugelassenen Gebiets oder Zeitraums betreibt oder wer um eine solche Dienstleistung ausserhalb des zugelassenen Gebiets oder Zeitraums nachsucht oder in Anspruch nimmt». Die Polizei wird entsprechende Kontrollen ausserhalb des Strichplatzes durchführen.
  • Für den Strichplatz wird eine Platzordnung erlassen werden. Wer gegen sie verstösst, wird mittels Platzverbot vom Areal weggewiesen. Wiederholtes gemeinsames Wegfahren von Freiern und Prostituierten wäre ein Verstoss gegen die Platzordnung.
  • Zur Durchsetzung eines Platzverbots und zur Verhinderung der Prostitution im Umfeld des Platzes können Wegweisungen gemäss kantonalem Polizeigesetz – unter Einbezug der Umgebung des Strichplatzes in das Rayon – ausgesprochen werden.
  • Zudem kann Prostituierten, die wiederholt gegen die Platzordnung verstossen, gemäss der Prostitutionsgewerbeverordnung die Prostitutionsgewerbebewilligung entzogen werden.

Gleichzeitig haben die Prostituierten einen starken ökonomischen Anreiz, den Strichplatz nicht zu verlassen, nämlich das Ziel, in gegebener Zeit möglichst viele Kunden zu bedienen. Dies zeigen auch die Erfahrungen in Essen und Köln.