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Prostitutionspolitik auf mehreren Säulen kommt voran

Medienmitteilung

Anfang 2013 tritt die Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) vollständig in Kraft. Sie regelt insbesondere das Bewilligungsverfahren für die Strassen- und die Salonprostitution. Die Eröffnung des Strichplatzes am Depotweg ist gemäss aktueller Planung im August 2013 vorgesehen.

26. November 2012

Im Mai 2011 präsentierte der Stadtrat ein Massnahmenpaket zur Regelung der Prostitution auf der Strasse und in Salons in Zürich, um die Situation – insbesondere die unhaltbaren Zustände am Sihlquai – zu entschärfen. Mit einem Bündel koordinierter Massnahmen von Polizei, Sozialwesen und Gesundheitsbereich und auch baulichen Vorkehrungen (einer Barriere an der Zähringerstrasse) und in Zusammenarbeit mit dem Kanton arbeitet die Stadt auf das Ziel hin, dass das Prostitutionsgewerbe in stadtverträglicher Weise und unter Achtung der Menschenwürde ausgeübt werden kann.

Mit der Teilinkraftsetzung der Prostitutionsgewerbeverordnung per Juli dieses Jahres wurden bereits erste Elemente dieser Strategie umgesetzt. So können seither Freier verzeigt werden, die «sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt ausserhalb des zugelassenen Gebiets» in Anspruch nehmen oder um eine solche nachsuchen (PGVO Art. 17 Abs. 1 lit. a). Dieser Artikel kommt insbesondere im Langstrassenquartier zur Anwendung: Dort wird Prostitution in Kontaktbars toleriert, der öffentliche Grund ist aber nach wie vor keine Strichzone. Eine weitere Neuerung war die Einsetzung einer Fachkommission Prostitutionsgewerbe.

Bei mehreren Schlüsselelementen der Mehrsäulenstrategie stehen nun wichtige Entwicklungen an.

  • Auf Anfang 2013 treten die übrigen Bestimmungen der Prostitutionsgewerbeverordnung in Kraft, insbesondere die Bewilligungspflicht für den Strassenstrich und die Salonprostitution.
  • Die aktuelle Planung zum Strichplatz am Depotweg sieht den Baubeginn im Mai 2013 und die Eröffnung im August 2013 vor. Auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Strichplatzes hin werden auch der neue Strichplan in Kraft gesetzt und die Strassenstrichzone am Sihlquai und zahlreiche andere Strassenstrichzonen aufgehoben. Dank der Überführung des Strassenstrichs in den kontrollierten Rahmen des Strichplatzes werden die Arbeitsbedingungen der Prostituierten besser und die Immissionen für die Anrainer geringer sein als heute am Sihlquai. Besonderes Augenmerk schenkt die Stadt dem Austausch mit den Anrainern des Strichplatzes bezüglich allfälliger zusätzlicher Sicherheitsmassnahmen.
  • Auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Strichplatzes hin beabsichtigt der Stadtrat, eine zeitliche Beschränkung der Strassenprostitution im Niederdorf auszuschreiben.

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