Eine Behinderung bedeutet für die Direktbetroffenen eine veränderte Lebenssituation und stellt sie und ihr Umfeld vor neue Fragen. Die Sozialberatung der Behindertenorganisation Pro Infirmis Zürich leistet Unterstützung bei der Erarbeitung von Lösungen für die individuelle Lebensgestaltung und fördert damit die Integration. Der Treuhanddienst unterstützt Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung ihre finanziellen und administrativen Angelegenheiten nicht selbstständig erledigen können.
Zukünftig sollen diese beiden Leistungen der Pro Infirmis Zürich vom Sozialdepartement finanziert werden, soweit sie Klientinnen und Klienten des Amts für Zusatzleistungen zur AHV/IV, der Sozialen Dienste und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zugutekommen, die keine IV-Rente beziehen. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat zu diesem Zweck für die Jahre 2013 bis 2016 einen leistungsabhängigen jährlichen Beitrag von maximal 295 200 Franken.