Global Navigation

Beiträge an Sozialberatung und Treuhanddienst für Menschen mit einer Behinderung

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Behindertenorganisation Pro Infirmis Zürich mit jährlich maximal 295 200 Franken zu unterstützen.

23. Januar 2013

Eine Behinderung bedeutet für die Direktbetroffenen eine veränderte Lebenssituation und stellt sie und ihr Umfeld  vor neue Fragen. Die Sozialberatung der Behindertenorganisation Pro Infirmis Zürich leistet Unterstützung bei der Erarbeitung von Lösungen für die individuelle Lebensgestaltung und fördert damit die Integration. Der Treuhanddienst unterstützt Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung ihre finanziellen und administrativen Angelegenheiten nicht selbstständig erledigen können.

Zukünftig sollen diese beiden Leistungen der Pro Infirmis Zürich vom Sozialdepartement finanziert werden, soweit sie Klientinnen und Klienten des Amts für Zusatzleistungen zur AHV/IV, der Sozialen Dienste und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zugutekommen, die keine IV-Rente beziehen. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat zu diesem Zweck für die Jahre 2013 bis 2016 einen leistungsabhängigen jährlichen Beitrag von maximal 295 200 Franken.

Weitere Informationen