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Einsetzung privater Beistände – Möglichkeiten und Grenzen

Medienmitteilung

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich hat den Auftrag, Kinder und Erwachsene zu schützen und zu unterstützen, wenn sie selbst oder ihre Familie dazu nicht oder nicht mehr ausreichend in der Lage sind. Bei Bedarf ordnet sie Beistandschaften für Kinder und Erwachsene an. Die Beistandschaften werden von Berufsbeiständen oder Privatpersonen geführt. Dies können Angehörige oder auch Freiwillige sein. Der KESB ist es ein wichtiges Anliegen, wenn möglich private Beistände einzusetzen. Dies hat aber auch Grenzen. Verwandte sind oft, aber nicht immer eine gute Lösung für die verbeiständete Person. Innerfamiliäre Konflikte, Interessenkollisionen und komplexe Betreuungssituationen können die Einsetzung eines Berufsbeistands notwendig machen.

27. Mai 2019

Erlangt die KESB Kenntnis von der Gefährdung einer Person, tätigt sie die notwendigen Abklärungen unter Einbezug der Betroffenen. Ist eine Unterstützung notwendig und kann diese nicht durch freiwillige (private und öffentliche) Angebote abgedeckt werden, ordnet die KESB eine Beistandschaft an. Als Beiständinnen oder Beistände kommen persönlich und fachlich geeignete Personen in Frage, die für diese Aufgabe genügend Zeit aufwenden können. Das können Privatpersonen aus dem persönlichen Umfeld (Angehörige, d.h. vor allem Eltern, Kinder, Geschwister oder Bekannte), freiwillige andere Privatpersonen oder Berufsbeistände sein.

Die KESB prüft immer im konkreten Einzelfall, ob eine Privatperson eingesetzt werden kann. Die betroffene Person hat dabei ein Vorschlagsrecht. Wünsche von Angehörigen werden wenn immer möglich berücksichtigt. Für die Einsetzung von Privaten sprechen vor allem eine bereits bestehende Vertrauensbeziehung, Kenntnis der Verhältnisse und die zeitliche Verfügbarkeit. Es kann aber auch Gründe für die Einsetzung von professionellen Beiständinnen und Beiständen geben. Dann, wenn die schutzbedürftige Person eine Unterstützung durch Angehörige ablehnt, ein Interessenkonflikt (etwa ein massiver Streit innerhalb der Familie) besteht oder ein Angehöriger aus persönlichen oder fachlichen Gründen nicht geeignet ist. So sind zum Beispiel schwere psychische Erkrankungen, Gewaltbereitschaft oder Suchterkrankungen in der Regel zu komplexe Situationen für Private. In diesen Fällen braucht es Fachpersonen als Beistände. Bei Beistandschaften für Kinder und Jugendliche werden fast immer Fachleute eingesetzt.

Bestehende Beistandschaften für Erwachsene

In der Stadt Zürich bestehen 4'795 Beistandschaften für Erwachsene, davon werden 25% von Privatpersonen geführt. Davon sind es 36% Angehörige, 11% Personen aus dem sozialen Umfeld und 53% Freiwillige.

Konkrete Fallzahlen in der Stadt Zürich 2018

Bei den Erwachsenenschutzmassnahmen ist im 2018 ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (2017: 486; 2018: 501). Demgegenüber wurden 2018 deutlich weniger Kindesschutzmassnahmen angeordnet als im Vorjahr (2017: 422; 2018: 373). Insbesondere bei kleinen Fallzahlen wie bei den Platzierungen (2017: 67, 2018: 72) gibt es immer wieder starke Schwankungen.

Langfristige Entwicklung der Fallzahlen

Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszunahme ist die Anordnung von Massnahmen in der Stadt Zürich in den letzten fünf Jahren rückläufig (aktuell pro 10‘000 Einwohner 56.6 Massnahmen zugunsten Minderjähriger, 14.4 für Erwachsene). Ein Grund dafür ist der konsequente Verzicht der KESB auf Anordnung von Massnahmen, wenn andere Lösungen ohne Eingriff der Behörde möglich sind - etwa durch freiwillige private oder öffentliche Angebote. Dieses Unterstützungsnetz ist in der Stadt Zürich gut ausgebaut und wird in Anspruch genommen.

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