Global Navigation

Ausweitung der Unterstützung für Pro Senectute Kanton Zürich

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat zuhanden der Gemeinde die Erhöhung der jährlich wiederkehrenden, leistungsabhängigen Beiträge für die Stiftung Pro Senectute Kanton Zürich auf maximal 2 041 465 Franken. Mit diesem maximalen jährlichen Beitrag wird neben den bereits bisher finanzierten Leistungen Treuhanddienst und Rentenverwaltung ab 2021 auch die Sozialberatung mitfinanziert. Die Höhe der wiederkehrenden Beiträge erfordert einen Gemeindebeschluss.

5. Februar 2020

Die Stiftung Pro Senectute Kanton Zürich (PSZH) unterstützt mit ihrem Treuhanddienst und der Rentenverwaltung ältere Menschen, die mit der Bewältigung administrativer Aufgaben und finanzieller Verpflichtungen nicht mehr alleine zurechtkommen. Das Sozialdepartement finanziert diese beiden Leistungen seit rund 20 Jahren mit; dies ausschliesslich für Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV mit Wohnsitz in der Stadt Zürich.

Wachsende Nachfrage und Finanzierung weiterer Angebote

Die Nachfrage nach Dienstleistungen in den Bereichen Treuhanddienst und Rentenverwaltung der PSZH ist in den letzten Jahren gestiegen und dieser Bedarf wird auch in den kommenden Jahren aufgrund der steigenden Lebenserwartung, der verlängerten Wohnselbständigkeit, der Digitalisierung im Finanz- und Versicherungswesen sowie dem Verlust tragfähiger sozialer Netzwerke zunehmen. Weiterhin bietet die PSZH seit ihrer Gründung auch Sozialberatungen zu den Themen Finanzen, Wohnen, Recht, Gesundheit und Lebensgestaltung für Menschen ab 60 Jahren und deren Angehörige an. Neu soll auch dieses Angebot finanziell unterstützt werden – einerseits, weil auch hier der Bedarf an den Beratungen zunimmt und andererseits, weil der Bund seine finanzielle Beteiligung an der Sozialberatung ab 2021 einschränkt.

Volksabstimmung nötig

Der jährlich wiederkehrende leistungsabhängige Maximalbetrag erhöht sich damit ab 2021 von bisher 998 000 Franken um 1 043 465 Franken auf neu 2 041 465 Franken. Die Erhöhung der jährlichen Finanzierung auf über eine Million Franken erfordert einen Gemeindebeschluss.

Deshalb beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat zuhanden der Gemeinde die Bewilligung von jährlich wiederkehrenden, leistungsabhängigen Beiträge für die PSZH in der Gesamthöhe von jährlich maximal 2 041 465 Franken. Mit diesem maximalen jährlichen Beitrag werden die Leistungen Treuhanddienst, Rentenverwaltung und Sozialberatung ab 2021 mitfinanziert.

Weitere Informationen