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Erneute Ausrichtung einer Energiekostenzulage

Medienmitteilung

Einkommensschwache Haushalte in der Stadt Zürich, deren Wohnung mit Gas, Öl oder Holz beheizt wird und die dadurch von hohen Nebenkosten betroffen sind, können auch in diesem Jahr eine Energiekostenzulage beantragen. Die Einreichung der Gesuche ist von Mitte Mai bis Ende September 2024 möglich.

3. April 2024

Gemäss der Verordnung über Energiekostenzulagen für einkommensschwache Haushalte kann die Stadt Zürich seit 2023 Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln entlasten, für welche die deutlich höheren Nebenkostenabrechnungen eine grosse Belastung darstellen. Als einkommensschwach im Sinne der Energiekostenzulage gelten rund 80 000 Stadtzürcher*innen, die zwar keine Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, aber auf die individuelle Prämienverbilligung angewiesen sind.

Voraussetzungen für die Ausrichtung erfüllt

Die Ausrichtung der Energiekostenzulage ist möglich, wenn der Preis eines Energieträgers im Vergleich zu dessen tiefstem Preis in einer der drei vorangegangenen Heizperioden um mindestens 30 Prozent gestiegen ist. Die gemäss der Verordnung über Energiekostenzulagen berechnete Preissteigerung beträgt bei Gas 86 Prozent, bei Öl 68 Prozent und bei Holz 49 Prozent. Der Stadtrat hat darum entschieden, 2024 erneut eine Energiekostenzulage für diese Energieträger auszurichten.

Pauschalbeträge für die Energiekostenzulage 2024 festgelegt

Der Stadtrat entscheidet für jede einzelne Heizperiode nicht nur über die Ausrichtung, sondern legt auch die Höhe des Ausgleichs fest, der als Pauschalbetrag ausbezahlt wird. Für anspruchsberechtige Haushalte liegt die Energiekostenzulage im Jahr 2024 bei Wohnungen mit dem Energieträger Gas zwischen 430 (1‑Personenhaushalt) und 1118 Franken (5‑Personenhaushalt), bei Öl zwischen 334 (1‑Personenhaushalt) und 878 Franken (5‑Personenhaushalt) und bei Holz zwischen 198 (1‑Personenhaushalt) und 515 Franken (5‑Personenhaushalt). Für grössere Haushalte wird die Energiekostenzulage um jeweils 10 Prozent für jede weitere Person erhöht. Es wird mit rund 25 000 Gesuchen und Gesamtauszahlungen von 13 Millionen Franken gerechnet.

Antragsstellung

Die potenziell anspruchsberechtigten Personen werden im Mai 2024 per Brief vom Amt für Zusatzleistungen über die Zulage informiert. Ein Gesuch für eine Energiekostenzulage kann voraussichtlich ab Mitte Mai 2024 elektronisch oder auf Papier gestellt werden. Gesuche müssen bis am 30. September 2024 eingereicht werden.

Erstmalige Ausrichtung im Jahr 2023

Die Energiekostenzulage wurde erstmals im Jahr 2023 ausbezahlt. Dabei haben rund 40 000 Personen in 17 000 Haushalten eine Zulage erhalten. Die gesamte Auszahlungssumme betrug rund 13 Millionen Franken. Die Stadt Zürich ist überzeugt, ein wirksames Instrument geschaffen zu haben, um einkommensschwache Personen gezielt bei den Energiekosten zu entlasten. Dies bestätigte sich auch in zahlreichen positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung.

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