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Energiekostenzulage

stadt-zuerich.ch/energiekostenzulage

Die stark steigenden Energiekosten der letzten Monate stellen vor allem für Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln eine grosse Belastung dar. Deshalb zahlt die Stadt Zürich für Personen mit geringen finanziellen Mitteln eine Energiekostenzulage.

Aktuell

Was ist die Energiekostenzulage?

Die Stadt Zürich bezahlt wegen der steigenden Energiekosten eine einmalige Energiekostenzulage. Sie müssen dafür ein Gesuch stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Die Stadt Zürich bezahlt wegen der steigenden Energiekosten eine einmalige Energiekostenzulage. Sie müssen dafür ein Gesuch stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Diese Voraussetzungen müssen Sie am 31. März des aktuellen Kalenderjahrs erfüllen, damit Sie ein Gesuch stellen können:

  • Sie wohnen in der Stadt Zürich.
  • Sie haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung.
  • Ihre Wohnung oder Ihr Haus wird mit Gas, Öl oder Holz geheizt.
  • Sie beziehen keine Sozialhilfe.

Wie wird die Energiekostenzulage berechnet?

Für Personen, die individuelle Prämienverbilligung bekommen:

Die Zulage ist ein Pauschalbetrag. Der Betrag wird je nach Grösse des Haushalts und nach Art der Energieträger berechnet. Energieträger sind zum Beispiel Gas, Öl oder Holz. Sie erhalten diesen Betrag als einmalige Zahlung.

Für Personen mit Ergänzungsleistungen:

Sie erhalten nur eine Zulage, wenn Sie die monatlichen Akontozahlungen für die Heizkosten erhöht haben. Der Betrag ist der Unterschied zwischen der alten und der neuen Akontozahlung. Sie erhalten den Betrag nur, wenn die Ergänzungsleistungen oder die Gemeindezuschüsse nicht ausreichen für die Bruttomiete. Sie erhalten diesen Betrag als einmalige Zahlung. 

Wenn Sie Ergänzungsleistungen erhalten, nimmt das Amt für Zusatzleistungen direkt mit Ihnen Kontakt auf. 

Wann können Sie ein Gesuch für eine Energiekostenzulage einreichen?

Die Einreichung der Gesuche ist voraussichtlich ab Mitte Mai bis Ende September 2024 möglich. Wir werden alle potenziell bezugsberechtigten Personen per Brief über das weitere Vorgehen informieren.

Sie können kein Gesuch stellen für bereits vergangene Jahre.

Wie erfahren Sie, ob das Gesuch genehmigt oder abgelehnt wurde?

Das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV schickt Ihnen innerhalb von 3 Monaten eine Verfügung per Post zu.

Anmeldung

Um eine Energiekostenzulage zu erhalten, müssen Sie ein Gesuch ausfüllen.

Reichen Sie das Gesuch bis spätestens 30. September 2024 ein.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, das Gesuch auszufüllen:

  • Schriftlich mit einem Formular per Post
  • Mit einem digitalen ausgefüllten Formular per E-Mail
  • Online auf der Website (voraussichtlich verfügbar ab Mitte Mai 2024)

 

Per Post

Wenn Sie das Gesuch per Post ausfüllen, schicken sie es bitte an:

Stadt Zürich
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Bereich Energiekostenzulage
Postfach
8036 Zürich

 

Per E-Mail

Wenn Sie das Gesuch per E-Mail ausfüllen, schicken Sie es bitte an:

energiekostenzulage(at)zuerich.ch

Per Online-Formular

Sie können das Gesuch via Online-Formular ausfüllen (voraussichtlich verfügbar ab Mitte Mai 2024).

Kontakt

Haben Sie Fragen? Melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne.

Telefonnummer: 044 412 66 00

E-Mail: energiekostenzulage(at)zuerich.ch

Weitere Informationen