Energiekostenzulage
Die stark steigenden Energiekosten der letzten Monate stellen vor allem für Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln eine grosse Belastung dar. Deshalb zahlt die Stadt Zürich für Personen mit geringen finanziellen Mitteln eine Energiekostenzulage.
Was ist die Energiekostenzulage?
Die Stadt Zürich bezahlt wegen der steigenden Energiekosten eine einmalige Energiekostenzulage. Sie müssen dafür ein Gesuch stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Die Stadt Zürich bezahlt wegen der steigenden Energiekosten eine einmalige Energiekostenzulage. Sie müssen dafür ein Gesuch stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Diese Voraussetzungen müssen Sie am 31. März des aktuellen Kalenderjahrs erfüllen, damit Sie ein Gesuch stellen können:
- Sie wohnen in der Stadt Zürich.
- Sie haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung.
- Ihre Wohnung oder Ihr Haus wird mit Gas, Öl oder Holz geheizt.
- Sie beziehen keine Sozialhilfe.
- Sie haben keine nähere Beziehung zur Vermieterin oder zum Vermieter.
Wie wird die Energiekostenzulage berechnet?
Für Personen, die individuelle Prämienverbilligung bekommen:
Die Zulage ist ein Pauschalbetrag. Der Betrag wird je nach Grösse des Haushalts und nach Art der Energieträger berechnet. Energieträger sind zum Beispiel Gas, Öl oder Holz. Sie erhalten diesen Betrag als einmalige Zahlung.
Für Personen mit Ergänzungsleistungen:
Sie erhalten nur eine Zulage, wenn Sie die monatlichen Akontozahlungen für die Heizkosten erhöht haben. Der Betrag ist der Unterschied zwischen der alten und der neuen Akontozahlung. Sie erhalten den Betrag nur, wenn die Ergänzungsleistungen oder die Gemeindezuschüsse nicht ausreichen für die Bruttomiete. Sie erhalten diesen Betrag als einmalige Zahlung.
Wenn Sie Ergänzungsleistungen erhalten, nimmt das Amt für Zusatzleistungen direkt mit Ihnen Kontakt auf. Bei Fragen können Sie sich an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter wenden.
Wann können Sie ein Gesuch für eine Energiekostenzulage einreichen?
Sie können vom 1. April bis am 30. September des aktuellen Kalenderjahrs ein Gesuch einreichen. Sie können kein Gesuch stellen für bereits vergangene Jahre.
Wie erfahren Sie, ob das Gesuch genehmigt oder abgelehnt wurde?
Das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV schickt Ihnen eine Verfügung per Post zu. Auf der Verfügung steht, welchen Betrag Sie erhalten oder warum Sie keine Energiekostenzulage erhalten.
Anmeldung
Um eine Energiekostenzulage zu erhalten, müssen Sie ein Gesuch ausfüllen.
Fehlen Ihnen Belege? Kein Problem. Reichen Sie das Gesuch trotzdem bis spätestens 30. September 2023 ein. Die Belege können Sie nachreichen.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, das Gesuch auszufüllen:
- Schriftlich mit einem Formular per Post
- Mit einem digitalen ausgefüllten Formular per E-Mail
- Online auf der Website
Per Post
Wenn Sie das Gesuch per Post ausfüllen, schicken sie es bitte an:
Stadt Zürich
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Bereich Energiekostenzulage
Postfach
8036 Zürich
Per E-Mail
Wenn Sie das Gesuch per E-Mail ausfüllen schicken Sie es bitte an:
energiekostenzulage(at)zuerich.ch
Per Online-Formular
Sie können das Gesuch via Online-Formular ausfüllen
Broschüre und Gesuch
Kontakt
Haben Sie Fragen? Melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne.
Telefonnummer: 044 412 66 00
E-Mail: energiekostenzulage(at)zuerich.ch