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Stipendien für Erwachsene ab 45 Jahren

Die Stadt Zürich unterstützt ihre Einwohner*innen für die Ausbildung bis zum Ende des 60. Altersjahres. Sind Sie zu Beginn des Ausbildungsjahres 45 Jahre alt oder älter? Dann finden Sie hier die nötigen Informationen und Vorgaben für die Einreichung Ihres Stipendiengesuchs.

Wer kann Stipendien beantragen?

Für Personen ab 45 Jahren gelten folgende Voraussetzungen für Stipendien der Stadt Zürich:

  1. Sie wohnen seit 2 Jahren ununterbrochen in der Stadt Zürich (zivilrechtlicher Wohnsitz).
  2. Ausbildungen für Personen ab 45 Jahren unterstützt nur die Stadt Zürich. Auch hier gelten aber die Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge des Kantons Zürich, mit Ausnahme der Altersgrenze.

Sind Sie zu Beginn des Ausbildungsjahres noch nicht 45 Jahre alt, finden Sie auf der Seite Stipendien für die Ausbildung weitere Informationen. 

Für welche Ausbildungen können Sie Stipendien beantragen?

Die Stadt Zürich zahlt Beiträge für die gleichen Ausbildungen wie der Kanton Zürich. Das sind vor allem Ausbildungen, die zu einem eidgenössisch oder kantonal anerkannten Abschluss führen:

  • Berufslehren (berufliche Grundbildung, auch für Erwachsene), Maturitätsschulen
  • Eidgenössische Fachausweise (Berufsprüfungen), eidgenössische Diplome (höhere Fachprüfungen), höhere Fachschulen
  • Fachhochschulen und Universitäten/ETH
  • Weitere beitragsberechtigte Ausbildungen

Wie können Sie Stipendien beantragen?

Reichen Sie Ihr Stipendiengesuch frühzeitig (3 bis 4 Monate vor Beginn des Ausbildungsjahres) beim Laufbahnzentrum der Stadt Zürich ein. Wenn Sie Ihr Gesuch erst später einreichen, erhalten Sie weniger Beiträge. Gesuche, die mehr als 6 Monate nach Beginn des Ausbildungsjahres eintreffen, werden nicht mehr behandelt.

Die Einreichung Ihres Gesuchs bei der Stadt Zürich erfolgt über «Mein Konto».

Folgendes hilft Ihnen bei der Vorbereitung des Gesuchs:

  • Liste der benötigten Unterlagen siehe Punkt 05: «Beilagen und benötigte Informationen zusammenstellen», Unterlagen zu Eltern und Geschwistern sind für Ihr Gesuch nicht relevant
  • Mustervorlagen für häufig benötigte Dokumente (in Arbeit)
  • Checkliste zum «Abhaken» – sind alle Unterlagen vorhanden? (Download unten) 

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für die Stipendienentscheide des Laufbahnzentrums bilden die städtische Stipendienverordnung (AS 416.110) sowie die Ausführungsbestimmungen.  

Weitere Unterstützung

Information und Beratung für Studierende an Hochschulen: 

In besonderen Fällen kann die Stipendienberatung Beiträge von Stiftungen und Fonds vermitteln. 

Kontakt bei Fragen

Stadt Zürich
Laufbahnzentrum
Stipendienberatung
Strassburgstrasse 5
8004 Zürich

Telefonische Auskünfte zu Stipendien
+41 44 412 78 79
Montag: 13.30 bis 16.30 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch: 13.30 bis 16.30 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr
Kontaktformular

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