Weiterführende Informationen
Sollten die «Häufig gestellten Fragen (FAQ Mandatsgemeinden)» nicht alle Antworten abdecken, stehen folgende Hotlines, Anlaufstellen und Websites zur Verfügung:
Ukraine-Hotline der AOZ
Die Ukraine-Hotline der AOZ ist seit dem 30. Juni 2023 eingestellt.
- Personen, die in Mandatsgemeinden der AOZ leben und aktuell Sozialhilfe erhalten, wenden sich bei Anliegen betreffend ihrer Sozialhilfeleistungen (inkl. Fragen zu Rechnungen) bitte an ihre Ansprechpersonen der Sozialberatung.
- Die Info-Line der AOZ beantwortet weiterhin allgemeine Fragen zum Leben im Kanton Zürich auf Ukrainisch und Russisch.
AOZ-Info-Line auf Ukrainisch und Russisch
Fragen zur Ankunft und zur aktuellen Situation im Kanton Zürich auf Ukrainisch und Russisch: AOZ-Info-Linie, Telefon +41 79 942 62 59 oder +41 79 729 56 23 (Telefon, SMS oder WhatsApp).
Informationen vom Kanton Zürich
Informationen zu den Themen Arbeit, Gesundheit, Schulangebot und Deutschkurse finden sich auf der Website des Kantons Zürich oder beim kantonalen Sozialamt – Anlaufstelle Ukraine-Hilfe unter Telefon +41 44 404 52 00 (Montag bis Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr) oder ukraine@sa.zh.ch.
Informationen vom Bund – Staatssekretariat für Migration (SEM)
Informationen zur Einreise, Registrierung und zum Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen in der Schweiz finden sich auf der Website das Staatssekretariat für Migration des Bundes (SEM) oder werden unter ukraine@sem.admin.ch beantwortet.
Allen Schutzsuchenden die bereits in die Schweiz eingereist sind und sich noch nicht registriert haben wird empfohlen, ihr Gesuch über die Onlineplattform RegisterMe des Staatssekretariats für Migration (SEM) einzureichen. Geflüchtete aus der Ukraine ohne Unterkunft können den Status S in einem der folgenden Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion beantragen:
- Bundesasylzentrum Boudry
Rue de l’Hôpital 60, 2017 Boudry
Telefon +41 58 465 03 03 - Bundesasylzentrum Bern
Morillonstrasse 75, 3007 Bern
Telefon +41 58 465 75 80 - Bundesasylzentrum Basel
Freiburgerstrasse 50, 4057 Basel
Telefon +41 58 482 12 82 - Bundesasylzentrum Chiasso
Via Milano 23, 6830 Chiasso
Telefon +41 58 466 70 10 - Bundesasylzentrum Altstätten
Bleichemühlistrasse 6, 9450 Altstätten
Telefon +41 58 480 49 50 - Bundesasylzentrum Zürich
Duttweilerstrasse 11, 8005 Zürich
Telefon +41 58 480 14 80
Informationen für Mandatsgemeinden der AOZ
In einigen Gemeinden des Kantons Zürich ist die AOZ zuständig für die Erbringung von Leistungen für Personen mit Schutzstatus S. Ob Ihre Gemeinde zu den sogenannten Mandatsgemeinden der AOZ gehört, finden Sie bei uns auf der Webseite.
Die AOZ ist für Personen mit Schutzstatus S zuständig, sobald diese durch die Platzierungsstelle des Kantonalen Sozialamtes (KSA) einer Mandatsgemeinde zugewiesen wurden und Anspruch auf Unterbringung sowie Unterstützung gemäss Asylfürsorgeverordnung (AfV) besteht.
Zu den Leistungen der AOZ gehören die Sozialberatung und die Erbringung wirtschaftlicher Unterstützung. Für die Unterbringung sind die Gemeinden zuständig.
Spenden und freiwilliges Engagement
Für die Hilfe vor Ort (Ukraine und angrenzende Länder) sind zurzeit Geldspenden das sinnvollste Unterstützungsmittel. Es kann flexibel für die Hilfsmassnahmen eingesetzt werden, die gerade am dringendsten benötigt werden, z. B. Medikamente. Es empfiehlt sich, an zertifizierte Hilfsorganisationen mit Erfahrung bei der Krisenintervention vor Ort zu spenden. Eine Liste findet sich auf der Webseite der Stiftung ZEWO. Das Sammeln von Sachspenden ist momentan nicht zielführend. Die AOZ nimmt keine Sachspenden wie Kleider usw. entgegen.
Wohnraum anbieten oder Geflüchtete bei sich aufnehmen
Bei allen Fragen rund um die private Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine wenden Sie sich direkt an die betreffende Gemeinde- oder Stadtverwaltung.