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Weiterführende Informationen

Sollten die «Häufig gestellten Fragen (FAQ Mandatsgemeinden)» nicht alle Antworten abdecken, stehen folgende Hotlines, Anlaufstellen und Websites zur Verfügung:

Ukraine-Hotline der AOZ

Die Ukraine-Hotline der AOZ ist seit dem 30. Juni 2023 eingestellt.

  • Personen, die in Mandatsgemeinden der AOZ leben und aktuell Sozialhilfe erhalten, wenden sich bei Anliegen betreffend ihrer Sozialhilfeleistungen (inkl. Fragen zu Rechnungen) bitte an ihre Ansprechpersonen der Sozialberatung.
  • Die Info-Line der AOZ beantwortet weiterhin allgemeine Fragen zum Leben im Kanton Zürich auf Ukrainisch und Russisch.


AOZ-Info-Line auf Ukrainisch und Russisch

Fragen zur Ankunft und zur aktuellen Situation im Kanton Zürich auf Ukrainisch und Russisch: AOZ-Info-Linie, Telefon +41 79 942 62 59 oder +41 79 729 56 23 (Telefon, SMS oder WhatsApp).


Informationen vom Kanton Zürich

Informationen zu den Themen Arbeit, Gesundheit, Schulangebot und Deutschkurse finden sich auf der Website des Kantons Zürich oder beim kantonalen Sozialamt – Anlaufstelle Ukraine-Hilfe unter Telefon +41 44 404 52 00 (Montag bis Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr) oder ukraine@sa.zh.ch.


Informationen vom Bund – Staatssekretariat für Migration (SEM)

Informationen zur Einreise, Registrierung und zum Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen in der Schweiz finden sich auf der Website das Staatssekretariat für Migration des Bundes (SEM) oder werden unter ukraine@sem.admin.ch beantwortet.


Allen Schutzsuchenden die bereits in die Schweiz eingereist sind und sich noch nicht registriert haben wird empfohlen, ihr Gesuch über die Onlineplattform RegisterMe des Staatssekretariats für Migration (SEM) einzureichen. Geflüchtete aus der Ukraine ohne Unterkunft können den Status S in einem der folgenden Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion beantragen:

Informationen für Mandatsgemeinden der AOZ

In einigen Gemeinden des Kantons Zürich ist die AOZ zuständig für die Erbringung von Leistungen für Personen mit Schutzstatus S. Ob Ihre Gemeinde zu den sogenannten Mandatsgemeinden der AOZ gehört, finden Sie bei uns auf der Webseite.

Die AOZ ist für Personen mit Schutzstatus S zuständig, sobald diese durch die Platzierungsstelle des Kantonalen Sozialamtes (KSA) einer Mandatsgemeinde zugewiesen wurden und Anspruch auf Unterbringung sowie Unterstützung gemäss Asylfürsorgeverordnung (AfV) besteht.

Zu den Leistungen der AOZ gehören die Sozialberatung und die Erbringung wirtschaftlicher Unterstützung. Für die Unterbringung sind die Gemeinden zuständig. 


Spenden und freiwilliges Engagement

Für die Hilfe vor Ort (Ukraine und angrenzende Länder) sind zurzeit Geldspenden das sinnvollste Unterstützungsmittel. Es kann flexibel für die Hilfsmassnahmen eingesetzt werden, die gerade am dringendsten benötigt werden, z. B. Medikamente. Es empfiehlt sich, an zertifizierte Hilfsorganisationen mit Erfahrung bei der Krisenintervention vor Ort zu spenden. Eine Liste findet sich auf der Webseite der Stiftung ZEWO. Das Sammeln von Sachspenden ist momentan nicht zielführend. Die AOZ nimmt keine Sachspenden wie Kleider usw. entgegen.


Wohnraum anbieten oder Geflüchtete bei sich aufnehmen

Bei allen Fragen rund um die private Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine wenden Sie sich direkt an die betreffende Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

 

Weitere Informationen