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Medizinische Versorgung

Aktuell

Die AOZ übernimmt die Anmeldung für die obligatorische Krankenversicherung nur für Personen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Personen, die als Schutzbedürftige anerkannt wurden und
  • vom Kantonalen Sozialamt der Stadt Zürich zugewiesen wurden und
  • von der AOZ finanzielle Unterstützung erhalten

Personen, die keinen Anspruch auf Asylfürsorge haben, müssen sich selbständig bei einer Krankenkasse anmelden. Sie tragen die Kosten selber. 

Weitere Informationen zum Thema Gesundheit finden sich in den FAQ oder auf der Website des Kantons Zürich. Wenn Sie Fragen zu den Leistungen und Tarifen der obligatorischen Krankenversicherung haben, empfehlen wir die Website des BAG. Fragen zur medizinischen Versorgung beantwortet auch die Hotline des Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich unter Telefon +41 44 415 56 01.

Weitere Informationen