Medizinische Versorgung
Aktuell
Habe ich Anspruch auf Verbilligung der Prämien?
Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben und ihre Krankenkasse selber bezahlen, haben unter Umständen Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV). Wenn Sie KEINE wirtschaftliche Hilfe (mehr) erhalten und selber für Ihre Prämien aufkommen, können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Zürich stellen.
Die AOZ übernimmt die Anmeldung für die obligatorische Krankenversicherung nur für Personen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Personen, die als Schutzbedürftige anerkannt wurden und
- vom Kantonalen Sozialamt der Stadt Zürich zugewiesen wurden und
- von der AOZ finanzielle Unterstützung erhalten
Personen, die keinen Anspruch auf Asylfürsorge haben, müssen sich selbständig bei einer Krankenkasse anmelden. Sie tragen die Kosten selber.
Weitere Informationen zum Thema Gesundheit finden sich in den FAQ oder auf der Website des Kantons Zürich. Wenn Sie Fragen zu den Leistungen und Tarifen der obligatorischen Krankenversicherung haben, empfehlen wir die Website des BAG. Fragen zur medizinischen Versorgung beantwortet auch die Hotline des Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich unter Telefon +41 44 415 56 01.