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Bericht zu den Einwendungen gegen den Parkplatzabbau in Höngg

Medienmitteilung

Im Mitwirkungsverfahren zu zwei Strassenbauprojekten im Stadtquartier Höngg haben sich viele Anwohnende gegen die geplante Reduktion der Blauen Zone ausgesprochen. Das Tiefbauamt geht teilweise auf diese Einwendungen ein. Ein Grossteil der Parkplätze soll erhalten bleiben. Die Berichte zu den Einwendungen der beiden Tiefbauprojekte liegen ab dem 18. Oktober 2019 während 60 Tagen zur Einsicht auf.

17. Oktober 2019

Auslöser für die beiden Tiefbauprojekte Kettberg, Abschnitt Kürbergstrasse bis Wehrlisteig, und Segantinistrasse, Abschnitt Gsteig- bis Regensdorferstrasse, ist der schlechte Zustand des Strassenoberbaus. Ausserdem müssen die Wasserleitungen und Kanäle erneuert werden. Bei umfassenden Strassensanierungen passt das Tiefbauamt jeweils auch die Oberfläche den heutigen Bedürfnissen gemäss den aktuellen verkehrlichen und stadträumlichen Anforderungen an. Das Planungs- und Baugesetz von 1976 sieht zudem vor, dass der Parkplatzbedarf auf privatem Grund abzudecken ist. Neuere Gebäude verfügen demnach über Tiefgaragen und Besucherparkplätze auf dem eigenen Grundstück. Wird das Angebot an Parkplätzen im öffentlichen Strassenraum nicht entsprechend angepasst, entsteht im Zuge von umfassenden Sanierungen und Ersatzneubauten ein Überangebot an Parkplätzen.

Einer Tempo-30-Zone entsprechend gestalten

Zugunsten verbesserter Sichtverhältnisse bei privaten Zufahrten sowie breiterer Trottoirs und Fahrbahnen war geplant, im Kettberg alle 16 bestehenden und in der Segantinistrasse knapp die Hälfte der 181 Parkplätze der Blauen Zonen aufzuheben. Durch die Segantinistrasse führt eine kommunale Veloroute, die eine Fahrbahnbreite von vier Metern verlangt. Die heutige beidseitige Parkierung verunmöglicht es, diese Fahrbahnbreite durchgehend einzuhalten. An anderen Teilen der Strasse ist die Fahrbahn dagegen zu breit für eine Tempo-30-Zone und das bergseitige Trottoir entlang der ganzen Strasse zu schmal. Deshalb ist weiterhin geplant, das Parkieren nur noch auf einer Strassenseite zu erlauben.

Viele Einwendungen

Die beiden Projekte befinden sich in der Projektierungsphase. Die Planauflage im Sinne von § 13 des Strassengesetzes ist ein Mitwirkungsverfahren, bei dem die Bevölkerung Empfehlungen und Einwendungen einreichen kann. Das Projekt Kettberg, Abschnitt Kürbergstrasse bis Wehrlisteig, lag vom 5. April bis zum 6. Mai 2019 öffentlich auf, das Projekt Segantinistrasse vom 26. April bis 27. Mai 2019. Einwendungen gegen das Projekt konnten innerhalb der Auflagefrist gemacht werden. Zur Planauflage zum Kettberg sind 61 Einwendungen eingegangen, zur Segantinistrasse 144. Viele davon waren Kopien mit gleichem Inhalt.

Ein Teil der Parkplätze bleibt erhalten

In den Einwendungen wurden nachvollziehbare Gründe genannt, weshalb im Kettberg und in der Segantinistrasse ein Parkplatzabbau im ursprünglich vorgesehenen Umfang nicht verträglich ist. Aufgrund der Hanglage, der für Zürcher Verhältnisse wenig attraktiven Anbindung an den öffentlichen Verkehr und der vielen Anwohnenden im Einzugsgebiet der Parkplätze besteht nach wie vor ein hohes Bedürfnis nach Parkplätzen im öffentlichen Raum. Das Tiefbauamt hat das Bauprojekt entsprechend angepasst. Im neu ausgearbeiteten Projekt Kettberg wird das Trottoir nicht verbreitert, wodurch 14 von 16 Parkplätze erhalten bleiben.

In der Segantinistrasse hält das Tiefbauamt an der einseitigen Parkierung, der normgerechten Trottoirbreite und der neuen Fahrbahnbreite zugunsten des Veloverkehrs fest. Durch die teilweise Berücksichtigung der Einwendungen wird die Norm für die Sichtverhältnisse bei privaten Zufahrten zwar besser, aber nicht konsequent eingehalten. Im Gegenzug werden rund 134 der 181 Parkplätze bestehen bleiben.

Einsichtnahme auch online

Die Berichte zu den Einwendungen der beiden Projekte liegen ab Freitag, 18. Oktober 2019, während 60 Tagen beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, sowie auf der Internetseite unter www.stadt-zuerich.ch/planauflagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Baustart frühestens Mitte 2021

Die überarbeiteten Bauprojekte werden nochmals den beteiligten Werken vorgelegt und die Rückmeldungen eingearbeitet. Danach werden die überarbeiteten Pläne im Sinne von § 16 des Strassengesetzes öffentlich aufgelegt, wogegen direkt Betroffene Einsprache erheben können. Über die Einsprachen entscheidet der Stadtrat. Gleichzeitig setzt er die Strassenbauprojekte fest. Baubeginn für beide Bauprojekte ist frühestens Mitte 2021.

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