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ewz-Tarif für Netznutzung in Arealnetzen

Medienmitteilung

Das ewz soll den Endkundinnen und -kunden in Arealnetzen, die durch Dritte betrieben werden, direkt Rechnung stellen können. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat einen Tarif, der den Bedürfnissen dieser Kundengruppe Rechnung trägt.

7. Juni 2017

Das Verteilnetz der Stadt Zürich gehört dem ewz, und dieses stellt den Kundinnen und Kunden des Netzes zu einem bestimmten Tarif dafür Rechnung. Es gibt aber auch Netze für die Feinverteilung in kleineren, abgeschlossenen Gebieten, die Dritten gehören und von diesen betrieben werden. Diese sogenannten Arealnetze sind über eigene Transformatorenstationen an das ewz-Verteilnetz angeschlossen, und die Betreiberin oder der Betreiber bezahlt dem ewz die Netznutzung zu einem Mittelspannungstarif. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass sich in einem Arealnetz noch weitere Kundinnen und Kunden befinden, die über das Arealnetz Energie in Niederspannung beziehen. Ein typisches Beispiel dafür sind die zahlreichen Läden, Restaurants und Dienstleistungsbetriebe im Arealnetz der SBB im Hauptbahnhof.

Einheitliche, transparente Verrechnung

Wenn das ewz den Stromverbrauch von Kundinnen und Kunden eines Arealnetzes misst, muss es einen Mittelspannungstarif verrechnen, da diese Kundinnen und Kunden das Verteilnetz des ewz nur bis zur Transformatorenstation nutzen. Die Nutzung des Arealnetzes (Niederspannung) ist zwischen dem Arealnetzbetreiber und den Kundinnen und Kunden zu vereinbaren. Das ewz verfügte bisher über keinen geeigneten Tarif, der dieser speziellen Situation gerecht wird. Der vom Stadtrat vorgeschlagene Tarif ist auf die besonderen Bedürfnisse des Kleingewerbes zugeschnitten und belastet diese nicht zusätzlich. Zuständig für den Erlass in der Stadt Zürich ist der Gemeinderat. 

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