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Fristerstreckung

Fristerstreckung Steuererklärung 2022

Kann die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht werden, besteht die Möglichkeit beim Steueramt eine Fristerstreckung zu beantragen. 

Die allgemeine Frist für die Beantragung einer Fristerstreckung der Steuererklärung 2022 ist am 31. März 2023 abgelaufen. Die Fristerstreckung wird grundsätzlich bis zum 30. September 2023 gewährt. Falls eine weitere Fristerstreckung von einer bereits verlängerten Frist bis zum 30. November 2023 gewünscht wird, kann diese vor Ablauf der verlängerten Frist beantragt werden. 

Verspätete Gesuche müssen abgelehnt werden, sofern nicht ausserordentliche Gründe (z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie, etc.) nachgewiesen werden. Solche begründeten Gesuche sind schriftlich an Steueramt der Stadt Zürich, Fristen, Postfach, 8010 Zürich, einzureichen.

Es gilt zu beachten, dass dies nur für Steuerpflichtige der Stadt Zürich möglich ist. Im Adressfeld der Steuererklärung muss die Bezeichnung «Zürich 261» aufgedruckt sein oder beim Schreiben für die Zugangsdaten der Online-Steuererklärung der Zugangscode mit «0261» für die Stadt Zürich beginnen.

Fristerstreckung online via QR-Code

Abbildung Formularausschnitt mit QR-Code

Scannen Sie den QR-Code «E-Frist», welcher auf dem Steuererklärungsformular oder im Schreiben mit den Zugangsdaten für die Online-Steuererklärung angedruckt ist und Sie gelangen direkt zum Formular Fristerstreckung online. Ihre Angaben werden dabei automatisch abgefüllt.

Eine bereits bewilligte und noch nicht abgelaufene Fristerstreckug kann längstens bis zum 30. November 2023 verlängert werden. Nach Ablauf der Frist sind Gesuche online nicht mehr möglich.

Fristerstreckung online via Formular

Unter folgendem Link können Sie mit den auf Ihrem Steuererklärungsformular oder dem Schreiben zu den Zugangsdaten für die Online-Steuererklärung aufgedruckten Angaben die Fristerstreckung beantragen. 

Eine bereits bewilligte und noch nicht abgelaufene Fristerstreckug kann längstens bis zum 30. November 2023 verlängert werden. Nach Ablauf der Frist sind Gesuche online nicht mehr möglich.

Fristerstreckung online via «Steuern verwalten»

Sind Sie bereits bei unserem Online-Service «Steuern verwalten» registriert, so können Sie die Fristerstreckung ohne weitere Angaben direkt in Ihrem Account beantragen. 

Melden Sie sich mit Ihren Login-Daten bei «Mein Konto» an und beantragen Sie die Fristerstreckung in «Steuern verwalten» mittels Anklicken des Buttons «Fristerstreckung beantragen».

Diese Option steht Ihnen nach Ablauf der Frist nicht mehr zur Verfügung.

Eine bereits bewilligte und noch nicht abgelaufene Fristerstreckug kann längstens bis zum 30. November 2023 verlängert werden. Nach Ablauf der Frist sind Gesuche online nicht mehr möglich.

Fristerstreckung via Post

Schriftliche Gesuche um Fristerstreckung können Sie an folgende Adresse senden: 

Steueramt der Stadt Zürich
Fristen
Postfach
8010 Zürich

Frist abgelaufen

Verspätete Gesuche oder Gesuche über den 30. November des jeweiligen Jahres hinaus, müssen abgelehnt werden, sofern nicht ausserordentliche Gründe (z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie etc.) nachgewiesen werden. Die Gesuche sind schriftlich zu begründen und an folgende Adresse zu senden:

Steueramt der Stadt Zürich
Fristen
Postfach
8010 Zürich

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