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Lärmgutachten, Schallschutznachweis einreichen

Mit den Unterlagen zum Lärm- und Schallschutz belegen Sie, dass Ihr Projekt die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Lärm- und Schallschutz einhält. Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) überprüft Ihre Angaben. Die Unterlagen zur Auflagenbereinigung können Sie online einreichen.

So gehen Sie vor

  1. Schallschutznachweis/Lärmgutachten von einer Fachperson erstellen lassen (professionelleR GutachterIn) 
  2. Unterlagen digital unterzeichnen
  3. Online-Formular ausfüllen und Unterlagen hochladen

Bitte beachten Sie: Unterlagen zur Auflagenbereinigung können erst eingereicht werden, wenn ein Bauentscheid vorliegt.

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