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Information zu Vergabeverfahren

Als Baufachorgan der Stadt Zürich legen wir grossen Wert darauf, die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten von öffentlichen Bauten weiterzuentwickeln und damit zu einer qualitätsvollen Gestaltung des städtischen Lebensraums beizutragen.

Ausstellungsraum Werd
Durchschnittliche Anzahl Verfahren pro Jahr
Durchschnittliche Anzahl Verfahren pro Jahr

In der Phase Projektentwicklung ist der Handlungsspielraum im Planungsprozess am grössten. Entsprechend stellt die Wahl der geeigneten Partnerinnen und Partner einen bedeutenden Hebel für den Projekterfolg dar. Bei der Vergabe von Planungsaufträgen legen wir daher grossen Wert auf die fachliche und organisatorische Kompetenz der Planenden und messen der Qualitätssicherung der angewandten Vergabeverfahren einen hohen Stellenwert bei.

Insbesondere bei Neubauvorhaben und komplexen Instandsetzungen ist die Hebelwirkung gross. Statistisch betrachtet generieren wir mit den rund 10 durchgeführten Architekturwettbewerben (Neubauvorhaben) sowie mit einem Drittel der 40 – 50 von der Fachstelle Planerwahl vergebenen Planungsaufträgen (komplexe Instandsetzungen) in den Bereichen Architektur, Baumanagement und Landschaftsarchitektur den Hauptanteil des jährlich umgesetzten Bauvolumens von rund 500 Millionen Franken. In diesen Fachbereichen vergibt die Fachstelle Planerwahl rund zwei Drittel der Aufträge im freihändigen Verfahren, was vor allem auf den hohen Anteil an kleineren Bauaufgaben sowie Aufgaben rund um den Gebäudeunterhalt zurückzuführen ist.

Übersicht Verfahren

Wir setzen basierend auf den Grundsätzen des öffentlichen Beschaffungswesens auf bewährte und traditionelle Vergabeverfahren – den Architekturwettbewerb, die Planerwahl und die Leistungsofferte. Dabei ist uns eine faire und transparente Vergabe von Aufträgen an die für die Aufgabe geeignetsten Planenden (Planerwahl) bzw. die Auswahl des bestmöglichen Projekts für die jeweilig gestellte Bauaufgabe (Architekturwettbewerb) wichtig. Die Wahl des Verfahrenstyps wird anhand der Grösse des Gestaltungsspielraums der Planungsaufgabe getroffen. Die Verfahrensart wird über den Auftragswert (Honorarhöhe) gemäss den Schwellenwerten der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) definiert, ergänzend dazu gilt die Submissionsverordnung des Kantons Zürich (SVO).

Verfahren

 WettbewerbPlanerwahlLeistungsofferte
Gestaltungsspielraumgrossmittelklein
AufgabeNeubauprojekte und spezielle, komplexe GesamtinstandsetzungenInstandsetzungen und UmbautenStudien, Baumanagement und Unterhalt
Zielsetzungbestes Projektgeeignetste Planendegeeignetste Planende
Verfahrensartoffen, selektiv, auf Einladungoffen, selektiv, auf Einladung, freihändigoffen, selektiv, auf Einladung, freihändig
Leistungsartlösungsorientiertlösungs- und leistungsorientiertleistungsorientiert
RahmenbedingungenIVöB, SVO, Ordnung SIA 142IVöB, SVOIVöB, SVO
BeurteilungPreisgerichtPlanerwahlgremiumPlanerwahlgremium
Anonymitätanonymnicht anonymnicht anonym
Umfang der AufgabeProjektentwurfSkizzenvorschlag Kernaspekte, Aussagen qualitative Aspekte, HonorarofferteAussagen qualitative Aspekte, Honorarofferte
Aufwand Planendegrossmittelklein
EntschädigungPreisgeldkeinekeine

Architekturwettbewerb

Der Architekturwettbewerb hat in der öffentlichen Baukultur der Schweiz eine über 100-jährige Tradition und zeichnet sich durch eine hohe Realisierungsquote aus. Nicht zuletzt haben Architekturwettbewerbe auch zur hohen Qualität von Neu- und Umbauten der Stadt Zürich beigetragen. Wir richten unsere Verfahren an der Ordnung SIA 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe (inkl. ergänzende Wegleitungen) aus und setzen uns für faire und transparente Wettbewerbsverfahren ein.

Gute Grundlagen

Eine schlüssige Formulierung der Bauaufgabe, die Definition von Beurteilungskriterien und Wettbewerbszielen, eine angemessene Bearbeitungszeit, die Zusammensetzung eines qualifizierten Preisgerichts sowie Qualitätsbewusstsein und Innovationskraft im Kreis der Teilnehmenden tragen massgeblich zum Verfahrenserfolg bei. Der Architekturwettbewerb ermöglicht, das Potenzial der Bauaufgabe und des Standorts optimal auszuschöpfen sowie aus guten Lösungen das Projekt auszuwählen, das die vorgegebenen Rahmenbedingungen bestmöglich umsetzt.

Beurteilung

Bei der Beurteilung der Projekteingaben wird grosser Wert auf einen ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz gelegt, es werden Projekte mit den folgenden Eigenschaften gesucht.

Gesellschaft: Vorbildliche Projekte mit hohen städtebaulichen, architektonischen und landschaftsarchitektonischen Qualitäten. Funktionale, der Nutzung dienende Räume. Hindernisfreie und betrieblich optimale Grundrisse. Räumliche Flexibilität, die eine Anpassung an sich verändernde Bedürfnisse zulässt.

Wirtschaft: Kostenoptimierte Projekte mit einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis, die einen kostengünstigen Betrieb und Unterhalt gewährleisten.

Umwelt: Ökologisch nachhaltige Projekte, die einen respektvollen Umgang mit (Land-) Ressourcen und Materialien garantieren und effiziente Gebäudetechnikkonzepte beinhalten.

Verfahrensart

Wir setzen bei Neubauvorhaben auf möglichst einfache Verfahren wie den anonymen, einstufigen, offenen bzw. selektiven Wettbewerb. Zur Erfüllung der Aufgabe bieten diese Verfahren eine grosse Bandbreite an Lösungen und fördern die Auseinandersetzung mit innovativen Gestaltungsansätzen.

Entschädigung

Der grosse Arbeitseinsatz der Teilnehmenden wird mit einem Preisgeld nach den Vorgaben des SIA honoriert.

Kommunikation

Aktuelle und geplante Wettbewerbsverfahren werden öffentlich ausgeschrieben und über die Internetplattform Konkurado abgewickelt. Jedes Verfahren wird in einem umfassenden Bericht dokumentiert, in dem die ausgezeichneten Projekte mit einem Beschrieb gewürdigt werden. Der Bericht wird nebst der offiziellen Verfügung zum Wettbewerbsentscheid sämtlichen Teilnehmenden zugestellt, kann gekauft werden und ist digital bei Konkurado verfügbar. Sämtliche Projekteingaben werden zudem während rund zehn Tagen in einer öffentlichen Ausstellung präsentiert.

Wache Nord,Enzmann Fischer Partner, Zürich (Visualisierung: Meyer Dudesek)

Preisgericht Wettbewerb

Häufig gestellte Fragen zum Architekturwettbewerb

Planerwahl

Das Planerwahlverfahren in den Bereichen Architektur, Baumanagement und Landschaftsarchitektur wird vor allem bei Instandsetzungen und Umbauten angewandt. Zwar ist der gestalterische Spielraum bei Umbauten und Instandsetzungen im Vergleich zu Neubauten eher gering, dennoch bildet eine konzeptionelle bzw. entwerferische Auseinandersetzung mit einem Kernaspekt der Bauaufgabe eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Auswahl der Planenden.

Auswahlverfahren

Bei kleineren Bauaufgaben bzw. Vergaben im freihändigen Verfahren (Direktauftrag) oder im Einladungsverfahren greift das Planerwahlgremium oft auf Bewerbungen in der internen Datenbank zurück. Bei Bauaufgaben, die über dem in der IVöB definierten Schwellenwert liegen, müssen Planerwahlverfahren öffentlich ausgeschrieben werden. Die Auswahl der Planenden erfolgt dabei meist im selektiven Verfahren.

Ablauf (Selektives Verfahren)

1. Phase: Die Bewerbungen werden gestützt auf die eingereichten Referenzen und die Selbstdeklaration beurteilt. Aus den Bewerbungen werden in der Regel die fünf geeignetsten Planenden ausgewählt.

2. Phase: Die Lösungsvorschläge zu einem Kernaspekt der Bauaufgabe sind auf zwei A3-Blättern sowie einer Honorarofferte einzureichen. Die Beurteilung der Projekteingaben erfolgt hierbei im Gegensatz zur 1. Phase in anonymisierter Form.

Beurteilung (Selektives Verfahren)

1. Phase: Die Eignungskriterien umfassen die Kompetenz und die Erfahrung, hochwertige Bauten zu entwickeln, zu planen und auszuführen.

2. Phase: Die Zuschlagskriterien umfassen die architektonischen, funktionalen, ökonomischen und ökologischen Aspekte der gestellten Aufgabe basierend auf der Honorarofferte und dem Gestaltungsansatz.

Entschädigung

Der durch die Planenden zu leistende Aufwand für die Teilnahme am Planerwahlverfahren wird im Vergleich zum Architekturwettbewerb nicht entschädigt.

Fachplanerwahl

Diese Ausschreibungen erfolgen häufig im offenen, teilweise auch im selektiven Verfahren. Nach Möglichkeit finden die Verfahren für die Bereiche «Architektur» und «Fachplanung» nacheinander statt. Die ausgewählten Architektinnen und Architekten erhalten so die Möglichkeit, bei der Auswahl der Fachplanenden in den Bereichen HLKSE-Planung oder Bauingenieurwesen im Planerwahlgremium mitzuwirken.

Kommunikation

Aktuelle Planerwahlverfahren werden öffentlich ausgeschrieben. Nach dem Abschluss wird zu jedem Verfahren ein Kurzbericht mit sämtlichen Eingaben, einer Würdigung und Zuschlagsbegründung erstellt. Dieser Bericht ist auf der Internetseite der Stadt Zürich unter der Rubrik Planerwahl verfügbar. Sämtliche Eingaben werden nach Versand der offiziellen Verfügung zum Ergebnis während zehn Tagen im Amt für Hochbauten öffentlich ausgestellt und können während den Öffnungszeiten frei besichtigt werden.

Schulhaus Brauer, Ladner Meier Architekten, Zürich (Foto: René C. Dürr)

Fachstelle Planerwahl

Leistungsofferte

Leistungsofferten eignen sich für Vergaben von Grundlagenarbeiten wie strategische Planungen und Machbarkeitsstudien. Ebenso werden über dieses Verfahren beispielsweise eine separate Bauleitung sowie teilweise auch Leistungen von Fachplanenden insbesondere bei Instandhaltungen mit wenig Gestaltungsspielraum gesucht.

Auswahlverfahren 

Die Planungsaufgabe wird mit einer Leistungsbeschreibung (funktional oder mit detailliertem Pflichtenheft) definiert. Bei Vergaben im freihändigen Verfahren (Direktauftrag) oder im Einladungsverfahren greift das Planerwahlgremium oft auf eingereichte Bewerbungen in der Datenbank zurück. Bei Verfahren auf Einladung werden in der Regel drei Bewerbende für das Einreichen einer Leistungsofferte ausgewählt. Bei Bauaufgaben, die über dem in der IVöB definierten Schwellenwert liegen, müssen Planerwahlverfahren öffentlich ausgeschrieben werden. Die Auswahl der Planenden erfolgt dabei meist im selektiven Verfahren.

Ablauf (Selektives Verfahren)

1. Phase: Der Nachweis der Eignung erfolgt analog dem Vorgehen bei der Planerwahl.

2. Phase: Die Beurteilung erfolgt aufgrund von qualitativen Aspekten der Leistungserbringung wie der Auftragsanalyse, einem Vorgehensvorschlag mit Terminen sowie einer Honorarofferte. Die Eingaben werden nicht anonym beurteilt.

Beurteilung (Selektives Verfahren)

1. Phase: Die Eignungskriterien der Leistungsofferte entsprechen den genannten Kriterien der Planerwahl.

2. Phase: Die Zuschlagskriterien umfassen in der Regel die Qualität der Auftragsanalyse und die Wirtschaftlichkeit des Honorarangebots.

Entschädigung

Der durch die Planenden zu leistende Aufwand für die Teilnahme am Verfahren fällt gering aus. Die Teilnehmenden werden für das Einreichen einer Leistungsofferte nicht entschädigt.

Kommunikation

Aktuelle Leistungsofferten werden öffentlich ausgeschrieben. Nach dem Verfahrensentscheid erhalten die Teilnehmenden eine offizielle Verfügung zum Ergebnis.

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