Information zu Vergabeverfahren
Als Baufachorgan der Stadt Zürich legen wir grossen Wert darauf, die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten von öffentlichen Bauten weiterzuentwickeln und damit zu einer qualitätsvollen Gestaltung des städtischen Lebensraums beizutragen.
In der Phase Projektentwicklung ist der Handlungsspielraum im Planungsprozess am grössten. Entsprechend stellt die Wahl der geeigneten Partnerinnen und Partner einen bedeutenden Hebel für den Projekterfolg dar. Bei der Vergabe von Planungsaufträgen legen wir daher grossen Wert auf die fachliche und organisatorische Kompetenz der Planenden und messen der Qualitätssicherung der angewandten Vergabeverfahren einen hohen Stellenwert bei.
Insbesondere bei Neubauvorhaben und komplexen Instandsetzungen ist die Hebelwirkung gross. Statistisch betrachtet generieren wir mit den rund 10 durchgeführten Architekturwettbewerben (Neubauvorhaben) sowie mit einem Drittel der 40 – 50 von der Fachstelle Planerwahl vergebenen Planungsaufträgen (komplexe Instandsetzungen) in den Bereichen Architektur, Baumanagement und Landschaftsarchitektur den Hauptanteil des jährlich umgesetzten Bauvolumens von rund 500 Millionen Franken. In diesen Fachbereichen vergibt die Fachstelle Planerwahl rund zwei Drittel der Aufträge im freihändigen Verfahren, was vor allem auf den hohen Anteil an kleineren Bauaufgaben sowie Aufgaben rund um den Gebäudeunterhalt zurückzuführen ist.
Übersicht Verfahren
Wir setzen basierend auf den Grundsätzen des öffentlichen Beschaffungswesens auf bewährte und traditionelle Vergabeverfahren – den Architekturwettbewerb, die Planerwahl und die Leistungsofferte. Dabei ist uns eine faire und transparente Vergabe von Aufträgen an die für die Aufgabe geeignetsten Planenden (Planerwahl) bzw. die Auswahl des bestmöglichen Projekts für die jeweilig gestellte Bauaufgabe (Architekturwettbewerb) wichtig. Die Wahl des Verfahrenstyps wird anhand der Grösse des Gestaltungsspielraums der Planungsaufgabe getroffen. Die Verfahrensart wird über den Auftragswert (Honorarhöhe) gemäss den Schwellenwerten der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) definiert, ergänzend dazu gilt die Submissionsverordnung des Kantons Zürich (SVO).
Verfahren
Wettbewerb | Planerwahl | Leistungsofferte | |
---|---|---|---|
Gestaltungsspielraum | gross | mittel | klein |
Aufgabe | Neubauprojekte und spezielle, komplexe Gesamtinstandsetzungen | Instandsetzungen und Umbauten | Studien, Baumanagement und Unterhalt |
Zielsetzung | bestes Projekt | geeignetste Planende | geeignetste Planende |
Verfahrensart | offen, selektiv, auf Einladung | offen, selektiv, auf Einladung, freihändig | offen, selektiv, auf Einladung, freihändig |
Leistungsart | lösungsorientiert | lösungs- und leistungsorientiert | leistungsorientiert |
Rahmenbedingungen | IVöB, SVO, Ordnung SIA 142 | IVöB, SVO | IVöB, SVO |
Beurteilung | Preisgericht | Planerwahlgremium | Planerwahlgremium |
Anonymität | anonym | nicht anonym | nicht anonym |
Umfang der Aufgabe | Projektentwurf | Skizzenvorschlag Kernaspekte, Aussagen qualitative Aspekte, Honorarofferte | Aussagen qualitative Aspekte, Honorarofferte |
Aufwand Planende | gross | mittel | klein |
Entschädigung | Preisgeld | keine | keine |
Architekturwettbewerb
Der Architekturwettbewerb hat in der öffentlichen Baukultur der Schweiz eine über 100-jährige Tradition und zeichnet sich durch eine hohe Realisierungsquote aus. Nicht zuletzt haben Architekturwettbewerbe auch zur hohen Qualität von Neu- und Umbauten der Stadt Zürich beigetragen. Wir richten unsere Verfahren an der Ordnung SIA 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe (inkl. ergänzende Wegleitungen) aus und setzen uns für faire und transparente Wettbewerbsverfahren ein.
Gute Grundlagen
Eine schlüssige Formulierung der Bauaufgabe, die Definition von Beurteilungskriterien und Wettbewerbszielen, eine angemessene Bearbeitungszeit, die Zusammensetzung eines qualifizierten Preisgerichts sowie Qualitätsbewusstsein und Innovationskraft im Kreis der Teilnehmenden tragen massgeblich zum Verfahrenserfolg bei. Der Architekturwettbewerb ermöglicht, das Potenzial der Bauaufgabe und des Standorts optimal auszuschöpfen sowie aus guten Lösungen das Projekt auszuwählen, das die vorgegebenen Rahmenbedingungen bestmöglich umsetzt.
Beurteilung
Bei der Beurteilung der Projekteingaben wird grosser Wert auf einen ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz gelegt, es werden Projekte mit den folgenden Eigenschaften gesucht.
Gesellschaft: Vorbildliche Projekte mit hohen städtebaulichen, architektonischen und landschaftsarchitektonischen Qualitäten. Funktionale, der Nutzung dienende Räume. Hindernisfreie und betrieblich optimale Grundrisse. Räumliche Flexibilität, die eine Anpassung an sich verändernde Bedürfnisse zulässt.
Wirtschaft: Kostenoptimierte Projekte mit einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis, die einen kostengünstigen Betrieb und Unterhalt gewährleisten.
Umwelt: Ökologisch nachhaltige Projekte, die einen respektvollen Umgang mit (Land-) Ressourcen und Materialien garantieren und effiziente Gebäudetechnikkonzepte beinhalten.
Verfahrensart
Wir setzen bei Neubauvorhaben auf möglichst einfache Verfahren wie den anonymen, einstufigen, offenen bzw. selektiven Wettbewerb. Zur Erfüllung der Aufgabe bieten diese Verfahren eine grosse Bandbreite an Lösungen und fördern die Auseinandersetzung mit innovativen Gestaltungsansätzen.
Entschädigung
Der grosse Arbeitseinsatz der Teilnehmenden wird mit einem Preisgeld nach den Vorgaben des SIA honoriert.
Kommunikation
Aktuelle und geplante Wettbewerbsverfahren werden öffentlich ausgeschrieben und über die Internetplattform Konkurado abgewickelt. Jedes Verfahren wird in einem umfassenden Bericht dokumentiert, in dem die ausgezeichneten Projekte mit einem Beschrieb gewürdigt werden. Der Bericht wird nebst der offiziellen Verfügung zum Wettbewerbsentscheid sämtlichen Teilnehmenden zugestellt, kann gekauft werden und ist digital bei Konkurado verfügbar. Sämtliche Projekteingaben werden zudem während rund zehn Tagen in einer öffentlichen Ausstellung präsentiert.
Preisgericht Wettbewerb
Das Preisgericht wird für jedes Verfahren neu zusammengesetzt. Es besteht aus kompetenten Vertretenden der Eigentümer- und Nutzerschaft mit situativ einer Quartiervertretung im Sachpreisgericht und unabhängigen Fachleuten im Fachpreisgericht.
Die Zusammensetzung der Fachjurorinnen und -juroren hängt von den Fachdisziplinen ab, die für die Lösung der Aufgabenstellung erforderlich sind. Zusätzlich ist die Diversität des Gremiums bezüglich Alter, Erfahrung, Geschlecht und Wirkungskreis für eine fruchtbare Diskussion förderlich.
Um eine gute Ausgangslage für eine qualifizierte und offene Diskussion auf Augenhöhe zu schaffen, sind eine erfahrene Moderation sowie eine hohe fachliche und soziale Kompetenz der Jurymitglieder wichtig. Das Beurteilen der Projekte ist ein Prozess der Konsensbildung, die eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Weiterbearbeitung des empfohlenen Siegerprojekts darstellt. Dieser Konsensbildung ist im Jurierungsprozess genügend Zeit einzuräumen.
Häufig gestellte Fragen zum Architekturwettbewerb
Je nach Komplexität der Aufgabe nimmt ein Architekturwettbewerb 9 bis 12 Monate in Anspruch. Zur sorgfältigen Vorbereitung wird gemeinsam mit der Auftraggeberin die Aufgabe definiert; im Anschluss wird das Wettbewerbsprogramm ausgearbeitet sowie die Jury und das Verfahren bestimmt. Auf Seite der Teilnehmenden werden nach der Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen während mindestens 90 Tagen Projekte ausgearbeitet. Nach der Abgabe und Vorprüfung beurteilt das Preisgericht die anonym eingereichten Projektvorschläge und legt die Rangierung und den Wettbewerbssieger fest. Im Rahmen einer Ausstellung werden anschliessend alle Projekteingaben gezeigt und das Ergebnis über verschiedene Kanäle kommuniziert.
Das Preisgericht setzt sich aus «Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichtern» (Vertretende Bauherrschaft/Eigentümerschaft/Nutzende/Quartiervertretung) und «Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichtern» (unabhängige ExpertInnen – Zusammensetzung abhängig von den im Verfahren geforderten Fachbereichen) zusammen. Die Anzahl FachjurorInnen übersteigt die Anzahl SachjurorInnen um eine Person.
Bei offenen Verfahren ist die Anzahl der Teilnehmenden unbeschränkt. Die Anmeldung zur Teilnahme am Verfahren steht allen qualifizierten Architekturteams inkl. geforderten Fachbereichen offen. Nach der Anmeldung zur Teilnahme können diese einen anonymisierten Projektvorschlag einreichen. Beim offenen Verfahren haben gerade Nachwuchsteams so eine Chance, sich mit innovativen Ideen durchzusetzen.
Bei selektiven Verfahren reichen qualifizierte Teams – zusammengesetzt aus einer der Bauaufgabe angemessenen Zusammensetzung von geforderten Fachbereichen (z.B. Architektur, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, HLKSE-Ingenieurwesen) – ihre Bewerbung um die Teilnahme am Verfahren ein. Das Preisgericht prüft diese Bewerbungen und nimmt auf Basis der Eignungskriterien (organisatorische Eignung und fachliche Kompetenz) eine Selektion vor. Dabei wird auf ein ausgewogenes Teilnehmerfeld mit verschiedenen Grundhaltungen und mit unterschiedlichem Erfahrungsschatz geachtet. Erfahrungen haben gezeigt, dass sich bei Verfahren mit 10-12 selektierten Teams eine angemessene Bandbreite an Projektvorschlägen aufzeigen lässt. Die Abgabe der Projekte im Rahmen des Architekturwettbewerbs erfolgt auch hier anonym.
Sämtliche Projektwettbewerbe nach der Ordnung SIA 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe werden anonym abgewickelt. Zur Gewährleistung der Anonymität werden alle Abgabeunterlagen von den Verfassenden anonymisiert und mit einem Kennwort versehen, das keine Rückschlüsse auf die Verfassenden zulässt. Der digitale Datenaustausch und sämtliche Korrespondenz bei unseren Verfahren erfolgt über die unabhängige digitale Wettbewerbsplattform «Konkurado» - https://konkurado.ch/. Ausserhalb der vorgegebenen Termine für die Anmeldung, Wettbewerbsausgabe, offizielle anonyme Fragerunde und Wettbewerbsabgabe wird keine Korrespondenz geführt. Den Teilnehmenden am Verfahren ist es untersagt, mit dem Preisgericht in Kontakt zu treten bis nach Abschluss des Verfahrens.
Nein, durchaus nicht. Die eingereichten Projektvorschläge werden sorgfältig entlang der Kriterien - Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt - vorgeprüft und beurteilt. Diese Kriterien umfassen sowohl die Aspekte Städtebau, Architektur, Aussenraum und die Funktionalität für die Nutzenden oder Bewohnenden des Bauwerks zusammen mit Kriterien zur Wirtschaftlichkeit und ökologischen Nachhaltigkeit wie beispielsweise der Beitrag des Projektvorschlags zur Erreichung des städtischen Netto-Null-Ziels. Das Preisgericht nimmt schliesslich unter einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher Kriterien eine Gesamtbeurteilung der anonym eingereichten Projekteingaben vor. Die Sach- und Fachjury trifft den Wettbewerbsentscheid gemeinsam. In der Weiterbearbeitung kann die Bauherrschaft den Prozess steuern und zusammen mit dem siegreichen Wettbewerbsteam das Projekt weiterentwickeln und optimieren.
Planerwahl
Das Planerwahlverfahren in den Bereichen Architektur, Baumanagement und Landschaftsarchitektur wird vor allem bei Instandsetzungen und Umbauten angewandt. Zwar ist der gestalterische Spielraum bei Umbauten und Instandsetzungen im Vergleich zu Neubauten eher gering, dennoch bildet eine konzeptionelle bzw. entwerferische Auseinandersetzung mit einem Kernaspekt der Bauaufgabe eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Auswahl der Planenden.
Auswahlverfahren
Bei kleineren Bauaufgaben bzw. Vergaben im freihändigen Verfahren (Direktauftrag) oder im Einladungsverfahren greift das Planerwahlgremium oft auf Bewerbungen in der internen Datenbank zurück. Bei Bauaufgaben, die über dem in der IVöB definierten Schwellenwert liegen, müssen Planerwahlverfahren öffentlich ausgeschrieben werden. Die Auswahl der Planenden erfolgt dabei meist im selektiven Verfahren.
Ablauf (Selektives Verfahren)
1. Phase: Die Bewerbungen werden gestützt auf die eingereichten Referenzen und die Selbstdeklaration beurteilt. Aus den Bewerbungen werden in der Regel die fünf geeignetsten Planenden ausgewählt.
2. Phase: Die Lösungsvorschläge zu einem Kernaspekt der Bauaufgabe sind auf zwei A3-Blättern sowie einer Honorarofferte einzureichen. Die Beurteilung der Projekteingaben erfolgt hierbei im Gegensatz zur 1. Phase in anonymisierter Form.
Beurteilung (Selektives Verfahren)
1. Phase: Die Eignungskriterien umfassen die Kompetenz und die Erfahrung, hochwertige Bauten zu entwickeln, zu planen und auszuführen.
2. Phase: Die Zuschlagskriterien umfassen die architektonischen, funktionalen, ökonomischen und ökologischen Aspekte der gestellten Aufgabe basierend auf der Honorarofferte und dem Gestaltungsansatz.
Entschädigung
Der durch die Planenden zu leistende Aufwand für die Teilnahme am Planerwahlverfahren wird im Vergleich zum Architekturwettbewerb nicht entschädigt.
Fachplanerwahl
Diese Ausschreibungen erfolgen häufig im offenen, teilweise auch im selektiven Verfahren. Nach Möglichkeit finden die Verfahren für die Bereiche «Architektur» und «Fachplanung» nacheinander statt. Die ausgewählten Architektinnen und Architekten erhalten so die Möglichkeit, bei der Auswahl der Fachplanenden in den Bereichen HLKSE-Planung oder Bauingenieurwesen im Planerwahlgremium mitzuwirken.
Kommunikation
Aktuelle Planerwahlverfahren werden öffentlich ausgeschrieben. Nach dem Abschluss wird zu jedem Verfahren ein Kurzbericht mit sämtlichen Eingaben, einer Würdigung und Zuschlagsbegründung erstellt. Dieser Bericht ist auf der Internetseite der Stadt Zürich unter der Rubrik Planerwahl verfügbar. Sämtliche Eingaben werden nach Versand der offiziellen Verfügung zum Ergebnis während zehn Tagen im Amt für Hochbauten öffentlich ausgestellt und können während den Öffnungszeiten frei besichtigt werden.
Fachstelle Planerwahl
Um eine hohe Qualität bei der Vergabe von Planungsleistungen sicherzustellen, hat das Amt für Hochbauten die interne Fachstelle Planerwahl aufgebaut.
Die Fachstelle ist gemeinsam mit den Projektleitenden für die Vorbereitung und Durchführung der Verfahren verantwortlich. Sie nimmt Blindbewerbungen von Planenden entgegen, die bei Bedarf für freihändige Vergabeverfahren oder Einladungsverfahren beigezogen werden können. Schliesslich ist die Fachstelle für die Qualitätssicherung der Vergabeverfahren zuständig.
Wichtig dabei ist eine sorgfältige Vorbereitung der Verfahren, eine fundierte Klärung der Rahmenbedingungen, eine schlüssige Formulierung der Bauaufgabe und eine umsichtige Definition der Beurteilungskriterien.
So sind eine massvolle Eingriffstiefe, die Einhaltung der Kostenvorgaben und die Gewährleistung eines ressourcenschonenden Umgangs mit der Bausubstanz wichtige Faktoren, die bei der Auswahl der Planenden eine Rolle spielen.
Die Fachstelle Planerwahl setzt sich aus Fachleuten des Amts für Hochbauten aus den Bereichen Projektentwicklung und Bauausführung sowie der internen Fachstellen Bauökonomie, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik und Umweltgerechtes Bauen zusammen.
Aus der Fachstelle Planerwahl heraus wird in rotierender Zusammensetzung und unter dem Vorsitz eines Co-Leitungsmitglieds ein fünfköpfiges Planerwahlgremium gebildet, welches die für die Bauaufgabe erforderlichen Fachkompetenzen abdeckt. Das Planerwahlgremium tagt in der Regel einmal pro Woche, bestimmt das anzuwendende Verfahren bzw. wählt die für die Ausführung der Aufgabe geeignetsten Planerinnen und Planer aus.
Leistungsofferte
Leistungsofferten eignen sich für Vergaben von Grundlagenarbeiten wie strategische Planungen und Machbarkeitsstudien. Ebenso werden über dieses Verfahren beispielsweise eine separate Bauleitung sowie teilweise auch Leistungen von Fachplanenden insbesondere bei Instandhaltungen mit wenig Gestaltungsspielraum gesucht.
Auswahlverfahren
Die Planungsaufgabe wird mit einer Leistungsbeschreibung (funktional oder mit detailliertem Pflichtenheft) definiert. Bei Vergaben im freihändigen Verfahren (Direktauftrag) oder im Einladungsverfahren greift das Planerwahlgremium oft auf eingereichte Bewerbungen in der Datenbank zurück. Bei Verfahren auf Einladung werden in der Regel drei Bewerbende für das Einreichen einer Leistungsofferte ausgewählt. Bei Bauaufgaben, die über dem in der IVöB definierten Schwellenwert liegen, müssen Planerwahlverfahren öffentlich ausgeschrieben werden. Die Auswahl der Planenden erfolgt dabei meist im selektiven Verfahren.
Ablauf (Selektives Verfahren)
1. Phase: Der Nachweis der Eignung erfolgt analog dem Vorgehen bei der Planerwahl.
2. Phase: Die Beurteilung erfolgt aufgrund von qualitativen Aspekten der Leistungserbringung wie der Auftragsanalyse, einem Vorgehensvorschlag mit Terminen sowie einer Honorarofferte. Die Eingaben werden nicht anonym beurteilt.
Beurteilung (Selektives Verfahren)
1. Phase: Die Eignungskriterien der Leistungsofferte entsprechen den genannten Kriterien der Planerwahl.
2. Phase: Die Zuschlagskriterien umfassen in der Regel die Qualität der Auftragsanalyse und die Wirtschaftlichkeit des Honorarangebots.
Entschädigung
Der durch die Planenden zu leistende Aufwand für die Teilnahme am Verfahren fällt gering aus. Die Teilnehmenden werden für das Einreichen einer Leistungsofferte nicht entschädigt.
Kommunikation
Aktuelle Leistungsofferten werden öffentlich ausgeschrieben. Nach dem Verfahrensentscheid erhalten die Teilnehmenden eine offizielle Verfügung zum Ergebnis.