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Aktualisierung der Hochhausrichtlinien

stadt-zuerich.ch/hochhaus

Nach zwanzigjähriger Anwendungspraxis wurden die Zürcher Hochhausrichtlinien von 2001 aktualisiert und die Bau- und Zonenordnung angepasst.

Aussicht von Altstetten über Zürich

Die heute geltenden Hochhausrichtlinien stammen aus dem Jahre 2001. Nach 20 Jahren der Planung und Bewilligung von Hochhäusern wurden sie überprüft und aktualisiert. Unter anderem wurden die Hochhausrichtlinien auf andere Planungsinstrumente, wie zum Beispiel den im November 2021 von der Stimmbevölkerung angenommenen kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Anlagen und Bauten, abgestimmt.

Darüber hinaus wurden die städtebaulichen, programmatischen, typologischen und gestalterischen Anforderungen an Hochhäuser überprüft und angepasst. Und nicht zuletzt ging es auch darum, die Hochhausrichtlinien vor dem Hintergrund drängender Herausforderungen in den Bereichen Ökologie (Stadtklima, Gebäudebegrünung, Netto-Null und graue Energie), Frei- und öffentlicher Raum (Erdgeschossnutzungen) und Gesellschaft (beispielsweise preisgünstiger Wohnraum) zu aktualisieren. 

Gleiche Fläche, mehr Qualität und Mitsprache

Mit den neuen Richtlinien bleiben die Hochhausgebiete in der Flächenbilanz insgesamt gleich gross wie heute.

Die neuen Richtlinien bringen besonders in drei Punkten wesentliche Verbesserungen:

  • Schärfung der Hochhaus-Gebiete und Höhen
  • Erhöhung der Anforderungen und deren Verbindlichkeit
  • Mehr Mitsprache von Politik und Bevölkerung

Die Details zu den Änderungen finden sich in den aktualisierten Richtlinien, Stand öffentliche Auflage.

Aktueller Stand

Der Stadtrat hat die aktualisierten Richtlinien zusammen mit der entsprechenden Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO) für die öffentliche Auflage verabschiedet. 

Vom 15. Dezember 2022 bis am 27. Februar 2023 wurde die BZO-Teilrevision «Aktualisierung der Zürcher Hochhausrichtlinien» im Amtshaus IV öffentlich aufgelegt. Sie war auch über die städtische Website abrufbar. Innerhalb dieser Frist konnte sich die Bevölkerung zur Vorlage äussern. Die rechtlich festgelegte Frist von 60 Tagen wurde aufgrund der bevorstehenden Feiertage um 14 Tage verlängert.

Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Das Planungsinstrument wird bei Bedarf überarbeitet und schliesslich dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Danach stehen Plan und Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.

Prozess & Dialog

Die aktualisierten Hochhausrichtlinien wurden basierend auf einer Testplanung in einem breit abgestützten Prozess überarbeitet. Dies mit dem Ziel, die städtebaulichen, funktionalen und architektonischen Qualitäten von Hochhäusern noch verbindlicher zu sichern.

Weiterführende Informationen zur Testplanung finden Sie unter den folgenden Links:

Hochhaus-Viewer

Ansicht des Hochhaus-Viewer
Stand der Daten: April 2022, siehe Nutzungshinweise im Hochhaus-Viewer. Aktualisierung in neuer Applikation folgt im Sommer 2024.

Der Hochhausviewer zeigt eine gesamtstädtische Übersicht aller bestehenden und ausgewählten geplanten Hochhäuser. Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetzt sind Hochhäuser Gebäude ab einer Höhe von 25 Metern. Die Webapplikation umfasst ein interaktives 3D-Kartentool, welches mit einem Diagramm zu Höhe und Baujahr der Gebäude verknüpft ist.

Hier kommen Sie zum Hochhaus-Viewer

Weiterer Kontakt

Für Fragen und Nachrichten zur Aktualisierung der Hochhausrichtlinien benutzen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular.
 
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