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Strategisches Wachstum im dynamischen Verdichtungsraum Zürich

Medienmitteilung

Kanton lobt Stadt für ihren «Richtplan der neuen Generation»

Als erste Region des Kantons Zürich hat die Stadt ihren Richtplan gesamthaft überarbeitet. Er definiert unter anderem die Leitvorstellungen und Rahmenbedingungen für die Nutzungsplanung. Der Richtplan muss aufzeigen, wie die Stadt das prognostizierte Wachstum bewältigen kann. Der Richtplan liegt ab morgen bis zum 24. Dezember – zusammen mit der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung – zur Vernehmlassung öffentlich auf.

23. Oktober 2013

Die letzte Gesamtrevision der regionalen Richtpläne liegt fünfzehn Jahre zurück. Der gültige regionale Richtplan der Planungsregion Stadt Zürich stammt aus dem Jahr 2000 und wird im Zuge der Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans den neuesten Erkenntnissen angepasst. Die öffentliche Auflage erfolgt vor der Festsetzung des kantonalen Richtplans, wodurch sich allfällige Anpassungen an geänderte übergeordnete Vorgaben ergeben können.

Das Fundament der Gesamtüberarbeitung bildet die vom Stadtrat am 25. März 2010 beschlossene «räumliche Entwicklungsstrategie» (RES). Räumlich relevante Strategien von regionaler Bedeutung werden mit dem regionalen Richtplan behördenverbindlich festgesetzt.

(Über-)regionale räumliche Strategien

Der metropolitane Raum in Zürich sieht sich einem starken Wachstum gegenüber. Nach den raumordnungspolitischen Strategien des Kantons Zürich muss mindestens 80 Prozent dieses Wachstums in sogenannten «Stadtlandschaften» und «urbanen Landschaften» aufgenommen werden. Einen bedeutenden Teil davon hat die Stadt Zürich zu bewältigen. Gleichzeitig darf sich das Siedlungsgebiet nach kantonalem Richtplan trotz zusätzlicher und sich verändernder Flächenansprüche nicht weiter ausdehnen. Mittels besonderer Strategien soll stattdessen die Innenentwicklung und (Nutzungs-)Verdichtung gefördert werden, wobei die zu erhaltende Vielfalt an Strukturen und räumlichen Qualitäten der Stadt sicher gestellt werden müssen.

Synergien mit der BZO und dem kantonalen Richtplan

Der regionale Richtplan umfasst die gleichen Bestandteile wie der kantonale Richtplan, kann jedoch aufgrund seiner regionalen Konzentration räumliche und sachliche Ziele genauer spezifizieren. Simultan legt er die Leitvorstellungen und Rahmenbedingungen für die nachgelagerten Nutzungsplanungen der Bau- und Zonenordnung (BZO) dar. Die zeitgleiche Bearbeitung und öffentliche Auflage des regionalen Richtplans und der Teilrevision der BZO ermöglicht dabei eine präzisere Abstimmung der Instrumente aufeinander. Während die BZO-Teilrevision Aussagen zur Aktivierung bestehender Reserven macht (siehe Medienmitteilung «Wachsen, aber richtig!»), definiert die Gesamtüberarbeitung des Richtplans Gebiete, in denen über qualifizierte Planungsverfahren zusätzliche Verdichtungspotenziale geschaffen werden können. Nur damit kann der gestellten Forderung nach einer differenzierten Siedlungsentwicklung nach innen auch effizient Rechnung getragen werden. Schwerpunkte bilden dabei ein nachhaltiges regionales Raumordnungskonzept, sowie die Teilrichtpläne Siedlung, Landschaft, Verkehr, Versorgung/Entsorgung und öffentliche Bauten und Anlagen.

Kantonale Vorprüfung stellt gutes Zeugnis aus

Eine kantonale Vorprüfung des Entwurfs zum regionalen Richtplan von Mitte April bis Mitte Juli 2013 stellt der Stadt Zürich insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Der Stadt sei es gelungen, einen regionalen Richtplan der neuen Generation zu entwerfen. Die massgeblichen räumlichen Fragestellungen werden aufgegriffen, die Gesamtstrategien entsprechen in den Grundsätzen den kantonalen Vorgaben.

Öffentliche Auflage und Vernehmlassung

Interessierte Personen haben im Rahmen der öffentlichen Auflage die Möglichkeit, ihre Meinungen zur Gesamtrevision des regionalen Richtplans zu äussern. Parallel dazu wird die Gesamtüberarbeitung des regionalen Richtplans den Nachbarregionen zur Anhörung zugestellt. Für die Fertigstellung muss der Beschluss des kantonalen Richtplans abgewartet werden. Der Gemeinderat der Stadt Zürich wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2014 mit der Beratung der Gesamtüberarbeitung des regionalen Richtplans beginnen können.