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Stadtrat empfiehlt «Hafenkräne-Nein»-Initiative zur Ablehnung

Medienmitteilung

Die Volksinitiative «Hafenkräne-Nein» entspricht nicht dem Instrument der Kernzone und ist daher abzulehnen. Ausserdem kann die Initiative das bewilligte Kunstprojekt «Zürich Transit Maritim» nicht verhindern. Der Stadtrat verzichtet auf einen Gegenvorschlag.

19. März 2014

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Volksinitiative «Hafenkräne-Nein» abzulehnen. Er hat die Volksinitiative materiell geprüft und gelangt zum Schluss, dass das Initiativbegehren dem eigentlichen Sinn und Zweck der Kernzonenregelungen widerspricht. Die Initiative will in der Bau- und Zonenordnung (BZO) einen neuen Artikel verankern, der in allen Kernzonen der Stadt Zürich «keine weitere Hafeninfrastruktur» erlauben würde. Ausgenommen wären einzig jene Infrastrukturen, die für die professionelle und private Schifffahrt auf Zürichsee und Limmat notwendig sind. Unter das Verbot fallen gemäss Initiativtext «insbesondere Hafenkräne, Hafenpoller und Schiffshörner». Diese Elemente sind Teil des Projekts «Zürich Transit Maritim», bei dem Kunstschaffende vorübergehend einen Hafenkran auf der Plattform des Rathaus-Cafés aufstellen.

Der Stadtrat beurteilt ein generelles Verbot von Hafeninfrastrukturbauten als nicht sinnvoll. Ein solches Verbot entspricht nicht dem Instrument der Kernzone. Dieses Instrument legt fest, welche Arten von Bauten in schützenswerten Ortsbildern erlaubt sind. In Kernzonen, die nicht an der Limmat oder am See liegen, sind fix installierte Hafeninfrastrukturanlagen bereits heute kaum bewilligungsfähig, weil sie nicht gebietstypisch sind. In Kernzonen an Limmat und Zürichsee hingegen sind solche Installationen nur dann zulässig, wenn der Gebietscharakter erhalten bleibt. Für ein generelles Verbot von Hafeninstallationen in Kernzonen besteht somit kein Anlass. Für atypische Bauten und Anlagen gibt es höchstens eine befristete Bewilligung, was gesetzeskonform ist, da eine bloss befristete Installation das Ortsbild nicht gefährdet.

Das Kunstprojekt «Zürich Transit Maritim» ist ein rechtskräftig bewilligtes Bauvorhaben, das sich nicht nachträglich mit einer Volksinitiative verhindern lässt. Die Einreichung einer Initiative ist auch kein Antrag im Sinne des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (§ 234 PBG) und entfaltet keine negative Vorwirkung. Somit kann die Initiative keinesfalls verhindern, dass der Hafenkran wie geplant aufs Sechseläuten vom 28. April am Limmatquai aufgebaut wird. Dort wird der Kran neun Monate lang stehen; am 10. Mai findet der Festakt zur Einweihung statt, vom 4. bis 6. Juli steigt dann ein Hafenfest.

Die Initiative «Hafenkräne-Nein» haben Parteimitglieder der SVP Zürich, der Jungen SVP Zürich und der Jungfreisinnigen Stadt Zürich lanciert. Sie wurde am 5. Dezember 2012 mit 6000 Unterschriften bei der Stadtkanzlei eingereicht. Der Stadtrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen und auch auf das Ausarbeiten eines Gegenvorschlags zu verzichten.

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