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Instandsetzung der Roten Fabrik

Medienmitteilung

Im Trakt B der Roten Fabrik in Zürich-Wollishofen sollen die Brandschäden von 2012 behoben und weitere Instandsetzungsmassnahmen durchgeführt werden. Damit wäre der Betrieb dieses Teils der Roten Fabrik für die nächsten 30 Jahre gesichert. Der Gesamtkredit für das Bauvorhaben beträgt 24,165 Millionen Franken.

6. Juli 2018

Am 11. Mai 2012 beschädigte ein Brand den Kopfteil des Trakts B im Kulturzentrum Rote Fabrik. Vierzehn Ateliers wurden vollständig oder teilweise zerstört. Der Betrieb der darunter liegenden Aktionshalle ist seither nur eingeschränkt möglich. Nun sollen nicht nur die Brandschäden behoben, sondern auch ohnehin notwendige Instandsetzungsmassnahmen durchgeführt werden. Weitere bauliche Eingriffe sind mit der Erfüllung von Auflagen zum Brand- und zum Lärmschutz sowie zur Behindertengerechtigkeit verbunden.

Der vom Brand direkt betroffene Gebäudeteil mit den Kunstateliers muss infolge der starken Schäden komplett ersetzt werden. Anstelle des eingeschossigen, über die Aktionshalle greifenden Aufbaus aus den 1950er-Jahren wird ein zweigeschossiger Aufbau platziert. Damit lässt sich der Verlust von Nutzfläche reduzieren, der durch den zusätzlichen Flächenbedarf im Bereich der Gebäudetechnik entsteht. Die Nutzung der Aktionshalle im Umfang ihrer früheren Kapazität wäre ohne eine gebäudetechnische Aufrüstung nicht mehr möglich.

Veranstaltungen auch in gemieteten Räumen

Die Aufrechterhaltung eines breiten Veranstaltungsprogramms während der zweijährigen Bauzeit ist für die Rote Fabrik essenziell. Als Ersatz für die Aktionshalle müssen deshalb auch externe Lokale zugemietet werden. Weitere Räume sind für die Zwischenlagerung von technischem Material und Bühnenelementen notwendig. Die Kosten für diese Provisorien belaufen sich auf 930 000 Franken.

Der Gesamtkredit für das Bauvorhaben einschliesslich Reserven beträgt 24,165 Millionen Franken. Davon hat der Stadtrat 21,62 Millionen Franken gebundenen Ausgaben für die Instandsetzung in eigener Kompetenz bewilligt. Dem Gemeinderat beantragt er 2,545 Millionen Franken neue Ausgaben für den Ersatz des Aufbaus, für bauliche Anpassungen zur betrieblichen Verbesserung und für die Miete von Ausweichspielstätten.

Der bisherige Bewilligungsprozess zum Projekt gestaltete sich aufgrund diverser Rekurse äusserst langwierig. Auch aktuell ist noch ein Entscheid des Baurekursgerichts hängig, der wiederum angefochten werden kann. Es muss damit gerechnet werden, dass die Bauarbeiten frühestens 2020 aufgenommen werden können.

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