Krippenaufsicht
Die Krippenaufsicht ist zuständig für die Betriebsbewilligungen von öffentlichen und privaten Kindertagesstätten und privaten Kinderhorten, zusätzlich übernimmt sie auch die Aufsicht von Tagesfamilien in der Stadt Zürich.
Aktuell: Informationen für Krippen/Kitas zum Coronavirus
Gemäss COVID-19-Verordnung 2 müssen sämtliche Krippen und privaten Horte zwingend über ein Schutzkonzept verfügen. Ein Musterkonzept von kibesuisse findet sich unter folgendem Link.
Die Trägerschaften sind verantwortlich, dass die Konzepte für die einzelnen Betriebe passend sind und eingehalten werden. Die Krippenaufsicht kann die individuellen Konzepte nicht überprüfen.
Der Krippenaufsicht ist zu melden, sobald die gesetzlichen Vorgaben vorübergehend nicht mehr eingehalten werden können. Namentlich, wenn nicht auf jeder Gruppe jederzeit eine ausgebildete Betreuungsperson anwesend ist und/oder die bewilligte Platzzahl und Altersstruktur nicht eingehalten werden können, sowie, wenn temporäre Schliessungen oder die Zusammenlegung einzelner Kitastandorte erforderlich werden.
Alle wichtigen Informationen zur finanziellen Unterstützung für Kitas in der aktuellen Corona-Pandemie finden Sie unter «Für Kitas».
Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie unter www.stadt-zuerich.ch/coronavirus.
Evaluation der Krippenaufsicht
Die Krippenaufsicht hat im Jahr 2018 eine externe Evaluation ihrer Arbeit in Auftrag gegeben. Den vollständigen Bericht können Sie unter Evaluation Krippenaufsicht herunterladen.
Kontakt
Sozialdepartement