Förderbeitrag zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Zürcher Künstler*innen
Bitte lesen Sie vor der Gesuchseingabe die Richtlinien und Auflagen zum Förderbeitrag zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Zürcher Künstler*innen sowie weitere Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch.
Richtlinien und Auflagen
Vor der Gesuchseingabe sind die Richtlinien und Auflagen aufmerksam zu lesen.
Eingabefrist
Die Gesuchseingabe erfolgt ausschliesslich über das elektronische Gesuchsformular.
Das Portal öffnet jeweils einen Monat vor der Eingabefrist.
Das Portal schliesst am 1. April (um 23:59 Uhr) respektive am 1. Oktober (um 23:59 Uhr).
Zum elektronischen Gesuchsformular
Bitte beachten Sie, dass zu spät oder unvollständig eingereichte Gesuche nicht berücksichtigt werden können.
Machen Sie sich frühzeitig vor Ablauf des Eingabetermins mit der elektronischen Gesuchseingabe vertraut. Verspätete Eingaben aufgrund technischer Probleme können nicht berücksichtigt werden.
Bei Problemen beim Einloggen oder Hochladen von Dokumenten empfehlen wir, die aktuellste Version von Chrome, Firefox oder Internet Explorer zu verwenden.
Der Kommissionsentscheid wird ca. sechs Wochen nach der Eingabefrist schriftlich mitgeteilt.
Benötigte Unterlagen
Ihre Bewerbung muss folgende Dokumente enthalten:
- Projektdokumentation (eine PDF-Datei, max. 9 MB, max. 30 Seiten) mit folgenden
Angaben:
Projektbeschreibung, kuratorisches Konzept, Zeitplan, Partner*innen, geplante Veranstaltungsort(e),
Kurzlebenslauf der Beteiligten, Liste der beteiligten Künstler*innen, geplantes Veranstaltungs- und
Vermittlungsprogramm und Angaben zu den geplanten Werbemassnahmen und der Kommunikation.
Die Projektdokumentation muss auf Deutsch oder Englisch verfasst sein.
- vollständiges und korrektes Budget (ein Excel-Dokument oder eine PDF-Datei)