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Nachtleben und Nachbarschaft

Medienmitteilung

Zwischenbilanz beim Projekt Nachtleben

Vor einem Jahr hat die Stadt Zürich das Projekt Nachtleben lanciert. Nun zieht sie Zwischenbilanz: Ein attraktives Nachtleben gehört zur Stadt – eine Ideallösung der Lärmprobleme gibt es nicht, aber wenn die Beteiligten miteinander verhandeln, lassen sich die Konflikte entschärfen. Zudem wird die Stadt ein Urteil des Baurekursgerichts umsetzen. Öffnungszeiten nach Mitternacht erfordern künftig eine Baubewilligung.

30. Juni 2015

In Zürich ist in den vergangenen zwanzig Jahren eine beachtliche Party-Szene gewachsen – das macht die Stadt für viele Leute attraktiv. Verlängerte Öffnungszeiten, die vielen Boulevardcafés, Bars und Clubs haben das Gesicht der Stadt verändert. Sie hat ein leicht mediterranes Flair bekommen und ist lebendiger geworden, aber stellenweise auch lärmiger und schmutziger. Das bringt Konflikte mit sich. Dort, wo das Nachtleben brandet, wird heute heftig darüber diskutiert, ob die Stadt den Ansprüchen der Anwohnerinnen oder der Partygänger Vorrang geben soll. Die Spannungen sind gross, weshalb die Stadt Zürich im letzten Spätsommer das Projekt Nachtleben lanciert hat. Ziel des Projekts ist es, wegzukommen von der Entweder-Oder-Sichtweise. Im Rahmen des Projekts bringt die Stadt bei Konflikten alle Beteiligten an einen Tisch und stärkt so die bisherigen Bemühungen, vereint die negativen Auswirkungen einzudämmen.

Nach einem knappen Jahr haben der Polizeivorsteher Richard Wolff und der Vorsteher des Hochbaudepartements, André Odermatt, heute Dienstag an einer Medienkonferenz eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach ist die Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung besser geworden; alle betroffenen Ämter sind im Projekt Nachtleben vertreten und arbeiten eng zusammen.

Nach den Sommerferien wird die erste grosse Gesprächsrunde stattfinden, an der alle direkt Betroffenen des Langstrassenviertels teilnehmen: Anwohnerinnen, Partygänger, Clubbetreiberinnen, Mitarbeitende der Stadtverwaltung. Unter professioneller Moderation definieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, was innerhalb des rechtlichen Rahmens getan werden kann, und sprechen untereinander ab, wie diese Ziele erreicht werden sollen.

Änderungen im Bewilligungsverfahren für Nachtlokale

Aufgrund eines Urteils des Baurekursgerichts anfangs Jahr muss bei neu eröffneten Gastwirtschaftbetrieben in der Baubewilligung auch die Öffnungszeit nach Mitternacht berücksichtigt werden – bisher wurde nur die Öffnungszeit bis Mitternacht berücksichtigt. Für die Verlängerung der Öffnungszeit über Mitternacht hinaus wurde bisher das Gastgewerbegesetz angewendet. Das Gleiche gilt für bereits bestehende Lokale, die ihre Betriebszeit über Mitternacht hinaus verlängern wollen. Auch für Wartezonen im Freien muss künftig ein Baugesuch eingereicht werden.

Anwohnende, die befürchten, durch ein Nachtlokal gestört zu werden, können gegen den jeweiligen Bauentscheid Rekurs einlegen. Bis anhin hat die Stadtpolizei die Bewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten und Wartezonen erteilt; diese Bewilligungen waren jedoch nicht rekursfähig. Die Stadt setzt das neue Bewilligungsverfahren mit Augenmass um, wie Hochbauvorsteher André Odermatt an der Medienkonferenz betonte. Wie bei allen Baugesuchen werden die Fälle jeweils einzeln beurteilt.

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