Global Navigation

Verkehrsunfallstatistik 2023: rückläufige Unfallzahlen

Medienmitteilung

Im Jahr 2023 verunfallten in der Stadt Zürich bei polizeilich registrierten Verkehrsunfällen total 1458 Personen. Leider verletzten sich im vergangenen Jahr mehr Personen schwer. Die Anzahl Verunfallter auf Velos und E-Trottis sowie verunfallter Kinder ist rückläufig.

13. März 2024

Die Anzahl polizeilich gemeldeter Unfälle sank im Jahr 2023 von 5459 auf 5234. Dabei wurden 1277 Personen leicht verletzt und 178 Personen schwer verletzt. Drei Personen verloren bei Verkehrsunfällen ihr Leben. Die aktuellen Unfallzahlen liegen in vielen Bereichen unter denjenigen des Vorjahres und in einigen Bereichen auch unter dem langjährigen Mittel. Leider ist die Anzahl der Schwerverletzten nach dem relativ tiefen Wert des Vorjahres wieder angestiegen.

Mehr Veloverkehr, weniger Unfälle

Der Aufwärtstrend der Verunfallten im Veloverkehr wurde im Jahr 2023 gebrochen, obwohl an den Zählstellen wiederum mehr Velos erfasst worden sind. Im vergangenen Jahr verunfallten 529 Velofahrer*innen (-96 zum Vorjahr). 30 Prozent der verunfallten Velofahrer*innen (158 von 529) waren auf einem E-Bike unterwegs. 36 Prozent aller Verunfallten im Stadtverkehr waren Velofahrer*innen.

Obwohl das Risiko gesunken ist, in der Stadt Zürich auf dem Velo zu verunfallen, hat der Stadtrat im Strategie-Schwerpunkt «Sicher Velofahren» weitere Massnahmen umgesetzt. So entsteht seit Oktober 2023 die zweite Velovorzugsroute auf der Mühlebach- und Zollikerstrasse. An der Löwenstrasse wurde die Strasse neu aufgeteilt und ein breiter Velostreifen markiert. Insgesamt wurden 67 weitere Sofortmassnahmen für einen sicheren Veloverkehr umgesetzt.

Weniger Unfälle mit Kindern und E-Trottis

Im Jahr 2023 verunfallten 66 Kinder bis 16 Jahre im Strassenverkehr (-22 zum Vorjahr), 24 davon auf dem Schulweg (-1 zum Vorjahr). Diese Werte liegen leicht unter dem langjährigen Mittel. Auch die Anzahl Unfälle unter Beteiligung von E-Trottis sank von 137 registrierten Fällen auf 115. Die diversen Regulierungen, um die Benutzung ausleihbarer E-Trottis sicherer zu machen, scheinen zu wirken. Dazu gehören beispielsweise Fahrverbote, Parkverbote, bevorzugte Parkflächen sowie eine Kampagne gegen gefährliche Verhaltensweisen wie Fahren auf dem Trottoir, Nutzung der E-Trottis unter Alkoholeinfluss oder «Tandemfahrten».

Leichter Rückgang bei Unfällen mit Fussgänger*innen

Die Anzahl verunfallter Fussgänger*innen ging leicht zurück von 237 Personen auf 224. Zwei Fussgänger*innen starben bei Kollisionen mit Trams. 44 Prozent der verunfallten Personen zu Fuss wurden auf einem Fussgängerstreifen verletzt. Grundsätzlich haben Fussgänger*innen auf dem Fussgängerstreifen Vortritt vor Fahrzeugen auf der Strasse, ausser dem Tram. Trotz Vortritt ist es wichtig, beim Überqueren des Fussgängerstreifens achtsam zu sein und sich mit den Grundregeln vertraut zu machen. Fussgänger*innen dürfen den Vortritt nicht erzwingen oder den Fussgängerstreifen überraschend betreten. Sie müssen Fahrzeugen das rechtzeitige Anhalten ermöglichen. Immer Vortritt hat das Tram – auch auf dem Fussgängerstreifen. Bei Fussgängerstreifen, die auf Schulwegen liegen oder Querungen über mehr als zwei Fahrstreifen haben, bringt die Stadt Zürich darum «Achtung Tram»-Markierungen an. Ablenkung vom Verkehrsgeschehen durch die Nutzung von Smartphones oder Kopfhörern ist auch zu Fuss zu vermeiden. 

Weitere Informationen