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Verkehrserhebung 2024

Verkehrserhebung 2021

Informationen zu den aktuellen Verkehrserhebungen der Stadt Zürich finden Sie nachstehend. 

Allgemeine Verkehrserhebung 2024

Die Stadt Zürich führt bis 2025 jährlich rund 40 Verkehrserhebungen durch und hat diese Leistungen an das Unternehmen SWISSTRAFFIC AG vergeben. Die Messdauer an einem Standort beträgt zwei Wochen.

Für jedes Jahr werden neue Standorte definiert und anfangs Jahr bekannt gegeben. Im Jahr 2024 erfolgen die Erhebungen zwischen Anfangs März und Ende Oktober.

An diesem Projekt sind die städtischen Dienstabteilungen Tiefbauamt, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Verkehrsbetriebe Zürich und Verkehr beteiligt. Der Lead liegt bei der Dienstabteilung Verkehr.

Datenverwendung

Die Verkehrserhebungen werden benötigt für:

  • den Lärmbelastungskataster;
  • die Neuerstellung des kantonalen Gesamtverkehrsmodells;
  • die Referenzmessungen;
  • diverse Verkehrsprojekte;
  • die Verkehrssicherheit. 

Standorte der Messgeräte

Standorte der Messgeräte

Die tatsächlichen Standorte können vom Plan +/- 100 Meter abweichen.

Die Übersicht steht nachstehend zum Herunterladen zur Verfügung.

Datenschutz

Bei der Verkehrserhebung werden Fahrzeuge und Fahrräder erfasst und gezählt. Die Aufnahmen erfolgen nach §9 des kantonalen Datenschutzgesetzes (IDG) dem Zweck der Verkehrszählung und nicht der Erfassung von Personendaten. Die eingesetzte Verkehrskamera ist jeweils mehr als 5 Meter ab Boden installiert. Nummernschilder werden nicht erfasst. Die Verkehrskamera ist auf bewegte Objekte ausgerichtet, nicht auf die genaue Erfassung von Oberflächen wie die Gesichter von Personen. Die Auszählung erfolgt automatisiert mittels Algorithmus. Die Videoaufnahmen werden nach der automatisierten Zählung gelöscht (§11 IDG). Die Aufnahmen zur Auftragserfüllung sind verhältnismässig (§8 IDG). Für die Aufnahme und die temporäre Sicherung der Aufnahmen wurde eine Datenschutzvereinbarung abgeschlossen.

Datenschutzbestimmungen SWISSTRAFFIC AG

Die Auflösung der erfassten Videobilder ist nicht ausreichend, um Kennzeichen der Fahrzeuge oder Gesichter erkennen zu können. Die Daten sind komplett anonym und datenschutzrechtlich völlig unbedenklich. SWISSTRAFFIC hat sich den strengen Datenschutzrichtlinien unterworfen und sendet keine Videos zwecks Auswertung ins Ausland. Diese werden auf eigenen Servern unter Einsatz von künstlicher Intelligenz ausgewertet. Die SWISSTRAFFIC AG ist zudem verpflichte, die erfassten Videos nach der Auswertung (spätestens ein Monat nach Messende) von sämtlichen Servern und Datenträgern zu löschen.

Weitere Informationen